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Jemgumer Schulchronik in gedruckter Fassung erschienen

Am 15. Oktober 1872 erließ das preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten „Allgemeine Bestimmungen über Einrichtung, Aufgabe und Ziel der preußischen Volksschule“, die in der „Deutschen Schulzeitung“ begeistert gefeiert wurde, denn mit den Neuregelungen sei die „Morgenröthe eines bessern Tages […] für das Volksschulwesen in Deutschland angebrochen“.1 In dem Erlass werden nicht nur die Wochenstunden für die ein- und mehrklassigen Volksschulen festgelegt, sondern auch die einzelnen Unterrichtsfächer abgehandelt, darunter sehr ausführlich der Religionsunterricht. Eher etwas versteckt – unter Punkt „10. Tabellen und Listen“ – findet sich in der Verfügung aber noch eine weitere Regelung, nach der die Lehrer nunmehr verpflichtet wurden, regelmäßig eine Schulchronik zu führen.2 Allerdings musste 15 Jahre später festgestellt werden, dass diese neue Pflichtaufgabe keineswegs von allen Lehrern beachtet wurde oder diesen nicht klar war, „was in eine solche Chronik aufzunehmen wäre“. Daher folgte am 19. Februar 1887 ein weiterer, sehr ausführlicher Erlass der Regierung in Aurich, der sich allein mit der Führung von Schulchroniken befasste. Danach musste an jeder Schule im Regierungsbezirk eine Schulchronik angelegt werden, die sich in vier Hauptabschnitte untergliedern sollte: I. Der Schulort und die Schulgemeinde, II. Die Schule, III. Die Schulstelle und IV. Der Schulbetrieb. Damit blieb der Chronikinhalt nicht nur auf schulinterne Angelegenheiten beschränkt, sondern erhielt vor allem durch den ersten Gliederungspunkt zusätzlich den Charakter einer Ortschronik.3 Gerade diese Ausrichtung macht die Schulchroniken auch heute noch zu einem Quellenschatz für die lokale und regionale Geschichtsforschung.

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  1. Zitiert nach einem Bericht über die Bestimmungen, in: Ostfriesisches Schulblatt, Jg. 12., 1872, Nr. 12, S. 186-190, hier: 189-190. []
  2. „Der Lehrer hat eine Schulchronik, ein Schulverzeichniß, einen Lehrbericht (Nachweisung der erledigten Unterrichtsstoffs) und eine Absentenliste regelmäßig zu führen.“ Vgl. Allgemeine Bestimmung über Einrichtung, Aufgabe und Ziel der preußischen Volksschule, in: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, Jg. 33., 1872, Nr. 10, S. 274-278, hier: 274. []
  3. Vgl. Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Aurich, Rep. 16/2 Nr. 1703. Siehe auch: Michael Hermann, Die „Heimatfront“ in Ostfriesland 1914 bis 1918 im Spiegel der Schulchroniken, in: Michael Hermann / Paul Weßels (Hrsg.), Ostfriesland im Ersten Weltkrieg, Aurich 2014, S. 83-146. []