Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die älteste bildliche Darstellung des Upstalsboom – eine kleine Entdeckung

Ein Gastbeitrag von Dr. Hajo van Lengen

In den mittelalterlichen Quellen ist der Upstalsboom zwischen dem frühen 13. und dem frühen 14. Jahrhundert wiederholt als Versammlungsstätte von Sonderbevollmächtigten der freien friesischen Landesgemeinden, den sogenannten „Seeländischen Richtern“ der „Sieben Seelande“ des ganzen Frieslands, bezeugt.

Als im 14. und 15. Jahrhundert in Ostfriesland die Häuptlinge regierten, verlor der Upstalsboom dann seine Funktion, verschwand aber nicht aus dem historischen Gedächtnis, zumal die persönlichen Rechte und Freiheiten der „gemeinen Ostfriesen“ im Grundsatz ihre Geltung behielten. Sie gewannen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wieder an Aktualität, als das Herrschaftsgebaren der ostfriesischen Reichsgrafen auf Widerstand stieß und zur Bildung einer landständischen Vertretung zwecks politischer Mitbestimmung führte, der Ostfriesischen Landschaft. Die ostfriesischen Stände des Adels, der Bürger und der Bauern erlangten nach der „Emder Revolution“ von 1595 mit mehreren Landesverträgen, die mit dem Osterhusischen Akkord 1611 abschlossen, eine so starke Stellung, dass die Landeshoheit in Ostfriesland geteilt war und die Grafschaft fortan von einer Doppelspitze regiert wurde.

Abb. 1 a: „Buurbrief“ von Appingedam aus dem Jahr 1327 (Gemeente Eemsdelta, Foto: Jeroen Hillenga)

Abb. 1 b: Das Siegel (Gerüsteter neben einem Baum), das sich an dem “Buurbrief” befand, als Ubbo Emmius diese in Augenschein nahm, ist heute nicht mehr erhalten. Emmius fertigte allerdings eine unvollkommene Zeichnung des vermeintlichen Upstalsboomsiegel an (ca. 1600), die noch heute im Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Aurich überliefert ist (NLA AU, Rep. 241, E 7).

In diesem Zusammenhang der wieder entdeckten und neu belebten „Friesischen Freiheit“ erhob Ubbo Emmius den alten Versammlungsplatz am Upstalsboom als einen „Altar der Freiheit“ zum Denkmal und Markenzeichen, ohne jedoch damit umgehend auf einen breiteren und nachhaltigen Widerhall zu stoßen. Das einen Gerüsteten neben einem Baum zeigende Siegel an der am Upstalsboom bekräftigten Urkunde von 1327, in der der Stadt Appingedam das Stadtrecht verliehen wurde, propagierte Emmius irrtümlich als das Siegel des Upstalsboom-Bundes der „Sieben Seelande“. Diese Darstellung des vermeintlichen Upstalsbooms hat dann der Emder Kriegsrat 1595 als Symbol des althergebrachten Freiheitsrechts in sein Siegel übernommen. Den einzelnen Baum auf jenem Siegel deutete Emmius als den Upstalsboom der mittelalterlichen Versammlungsstätte. Das war eine Fehldeutung insofern, als unter „Boom“ nicht der gewachsene Baum, sondern der bearbeitete, also ein Pfahl, zu verstehen war, der dort bei Rahe als Erkennungsmarke für die Anreisenden gedient hatte. In seiner Landesbeschreibung von Ostfriesland zu seiner Ostfriesland-Karte von 1595 spricht Ubbo Emmius nun von drei alten, absterbenden Eichen auf dem Platz des Upstalsbooms, der zudem derzeit keine besondere Wertschätzung mehr erführe.1 In seiner 1598 erstmals erschienenen Friesischen Geschichte macht er daraus drei gewaltige Eichen, eine fast abgestorben, die sich bis auf seine Zeit erhalten hätten. Diese Dreizahl scheint ihm insofern willkommen gewesen zu sein, als man sie als ein Symbol für die Verwurzelung der drei freien Stände Ostfrieslands in der guten alten friesischen Freiheit betrachten konnte.2

„Die älteste bildliche Darstellung des Upstalsboom – eine kleine Entdeckung“ weiterlesen
  1. Ubbo Emmius, Ostfriesland. Führung durch Ostfriesland, d.h. genaue geographische Beschreibung Ostfrieslands, aus dem Lateinischen übers. v. Erich von Reeken, Frankfurt a. M. 1982, S. 73f. Die zugrundeliegende lateinische Originalausgabe, die ab ca. 1590 als Beschreibung der 1595 fertiggestellten Karte entstand, erschien erst im Jahr 1616 unter dem Titel „Perihägäsis, id est accurata descriptio chorographica Frisiae Orientalis“, Ebd., S. VII-XVI. []
  2. Ubbo Emmius, Friesische Geschichte (Rerum Frisicarum historiae libri 60), Bd. 2, aus dem Lateinischen übers. v. Erich von Reeken, Frankfurt a. M. 1981, S. 192f. []

Exekutiert in Aurich – eine Bücherverbrennung im Januar 1733

Von Dr. Paul Weßels

Am 29. Januar 1733 kam es auf dem Auricher Marktplatz zu einer „Exekution“: Auf Befehl Fürst Georg Albrechts (1708-1734) wurden im Beisein von Amtmann Stürenburg und Bürgermeister Ennen drei Bücher öffentlich durch den Scharfrichter am Pranger verbrannt.1 Solche „Buchhinrichtungen“ haben als öffentlich inszenierte und ritualisierte symbolische Aktionen immer auch eine politische Zielrichtung. Man erinnere sich nur an die jüngsten Koranverbrennungen, die sich 2023 mehrmals in Schweden und Dänemark ereignet haben.2

Abb. 1: Anordnung Georg Albrechts zur Verbrennung dreier Druckwerke am Pranger in Aurich vom 29.01.1733, abgedruckt bei: Enno Johann Heinrich Tiaden, Das gelehrte Ost-Friesland, Bd. 2, Aurich 1787, S. 137-138.

Die Verbrennung oder Zerstörung von Büchern ist keine Erfindung der Moderne, sondern schon aus vorchristlicher Zeit und dem Mittelalter bekannt. 1515 wurde nicht nur Johannes Hus verbrannt, sondern zugleich wurden auch seine Schriften öffentlich ins Feuer geworfen. 1520 wurden auch die Werke Martin Luthers öffentlich verbrannt. Seit 1634 lassen sich „Buchhinrichtungen“ durch Henker nachweisen, und vor allem im letzten Drittel des 17. bzw. der ersten Hälfte des 18. Jhs. wurden solche symbolischen Aktionen häufig von Herrschern befohlen, um zu zeigen, dass ihre absolute Macht vermeintlich ausreichte, unliebsame Gedanken und Ideen aus ihrem Territorium zu verbannen. Diese Bücherverbrennungen waren immer auch als symbolische Hinrichtung der Autoren gemeint.3 1817 war es nur wenige Jahre zuvor beim nationaldeutschen Wartburgfest zum vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig zu einer symbolischen Bücherverbrennung von frankreichfreundlichen, die Kleinstaaterei verteidigenden oder der deutschen Nationalbewegung kritisch gegenüberstehenden Schriften gekommen.4 Und auf diese Aktion bezog sich 1933 die NSDAP, als sie zur „Hinrichtung des Ungeistes“ am 10. Mai des Jahres im Rahmen einer „Gesamtaktion gegen den jüdischen Zersetzungsgeist“ gemeinsam mit Hitlerjugend, SA und Deutscher Studentenschaft die berüchtigte deutschlandweite Bücherverbrennung durchführte.5 Auch Ostfriesland war davon betroffen. Im Juni 1933 fand in Norden, einer der Hochburgen der Nationalsozialisten in Ostfriesland, eine Bücherverbrennung statt. Nach dem Vorbild Berlins und anderer deutscher Universitätsstädte sammelte die Hitlerjugend in den Norder Haushalten alle „undeutschen“ und „entarteten“ literarischen Werke und Bücher „marxistisch-jüdischer, jesuitischer und freimaurerischer Tendenz“ ein, um sie bei einer Sonnenwendfeier in Tidofeld vor großem Publikum zu verbrennen.6

„Exekutiert in Aurich – eine Bücherverbrennung im Januar 1733“ weiterlesen
  1. Diese „Exekution“ wird ausführlicher beschrieben bei: Enno Johann Heinrich Tiaden, Das gelehrte Ost-Friesland, Bd. 2, Aurich 1787, S. 136-138. Vgl. dazu auch: Paul Weßels, Warum in Aurich Bücher “hingerichtet” wurden. Fürst Georg Albrecht ließ 1733 mehrere Schriftstücke öffentlich auf dem Marktplatz verbrennen, in: Unser Ostfriesland, Beilage zur Ostfriesen-Zeitung, Nr. 19, 2023. []
  2. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-gesetz-koranverbrennungen-100.html, abgerufen am 02.01.2024. Seit Dezember 2023 ist es in Dänemark gesetzlich verboten, religiöse Schriften zu verbrennen. []
  3. Hermann Rafetseder, Bücherverbrennungen. Die öffentliche Hinrichtung von Schriften im historischen Wandel, Wien u.a. 1988, S. 131-132, 140, 145, 156, 174-175, 179. []
  4. Vgl. Die Gartenlaube, Heft 33, S. 552. []
  5. Zitiert nach: Hans-Wolfgang Strätz, Die studentische „Aktion wider den undeutschen Geist“ im Frühjahr 1933, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Bd. 16, 1968, S. 347-372, hier S. 350. []
  6. Johann Haddinga, 1933. Brauner Terror und brennende Bücher, in: Ostfriesischer Kurier vom 01.11.2008, S. 56. []

Ubbo Emmius contra Thomas Franzius und Dothias Wiarda – Politische Streitschriften zwischen Aurich und Emden im Jahr 1602

von Paul Weßels

Porträts von Ubbo Emmius, Thomas Franzius und Dothias Wiarda
Abb. 1: Ubbo Emmius, Thomas Franzius und Dothias Wiarda (Bildarchiv der Ostfriesischen Landschaft bzw. bei Fanzius das Rijksmuseum, RP-P-1882-A-5920, https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Franzius#/media/Datei:Portret_van_Thomas_Franzius_op_46-jarige_leeftijd,_RP-P-1882-A-5920.jpg)

Im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts führten schwere innenpolitische Auseinandersetzungen zu tiefgreifenden Veränderungen im Machtgefüge der Grafschaft Ostfriesland. Die Stände wurden zum zweiten Souverän im Land, und das Grafenhaus scheiterte mit seinen Plänen zur Durchsetzung absolutistischer Macht. 1595 hatte die heute als „Emder Revolution“ bezeichnete Auseinandersetzung ihren ersten Höhepunkt gefunden, als im Kampf um die Vorherrschaft Graf Edzard II. aus Emden vertrieben wurde. Im Vertrag von Delfzijl musste er auf die meisten seiner althergebrachten Rechte in Emden verzichten.1

Diese und die ihnen nachfolgenden Auseinandersetzungen haben sich nicht nur auf der Straße und in den Kirchen abgespielt, sondern es wurde auch ein „ideologischer Krieg“ geführt. 1596 veröffentlichte Ubbo Emmius seine Friesische Geschichte und feierte darin die „Friesische Freiheit“ als Legitimation des Aufstands gegen den Landesherrn. 1602 ist anschließend in Emden und Aurich eine regelrechte Flut von polarisierenden politischen Druckwerken – Flugblätter, Broschüren und Bücher – erschienen, die den Kampf um die öffentliche Deutungshoheit in der Auseinandersetzung widerspiegeln.

1599 hatte es einen Regierungswechsel in Ostfriesland gegeben: Auf Edzard II. folgte Enno III., der sich den Wittenberger Professor Thomas Franzius (1563-1614) als Kanzler und Syndikus an seine Seite holte.2 Dieser hatte schon Edzard II. in den Streitigkeiten beraten und das Grafenhaus 1598 am Kaiserhof vertreten. Franzius war ein versierter Jurist, der sich schnell und umfassend in die besonderen politischen Verhältnisse Ostfrieslands eingearbeitet hatte.3 Er wollte die Anbindung an das Reich stärken und lehnte eine politische Annäherung an die niederländischen Generalstaaten ab.

„Ubbo Emmius contra Thomas Franzius und Dothias Wiarda – Politische Streitschriften zwischen Aurich und Emden im Jahr 1602“ weiterlesen
  1. Zusammenfassend zur Emder Revolution vgl. Heinrich Schmidt, Politische Geschichte, Leer 1975, S. 170-256. Zur theologischen Dimension der Auseinandersetzung Menno Smid, Ostfriesische Kirchengeschichte, Pewsum 1974, S. 234-268. Vgl. auch: Hajo van Lengen (Hrsg.), Die „Emder Revolution“ von 1595, Aurich 1995. []
  2. Matthias Schmoeckel, [Art.] Franzius, Thomas, in: Biographisches Lexikon für Ostfriesland (BLO), Bd. IV, Aurich 2007, S. 155 – 158. []
  3. 1602 referiert Franzius in seinem Werk „Noctes Pragenses“ detailliert sowohl über dessen historische Entwicklung als auch die juristische Lage. Vgl. ebd. []