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Quarantäne für Seefahrer im Emder Hafen

Ansicht des Wirtschaftsgebäudes von der Seite
Abbildung 1: Wirtschaftsgebäude mit Wohnräumen der Wärter (Ausschnitt aus einem Plan, NLA AU, Rep. 16/1, Nr. 3331, Blatt 287)

Seit über einem Jahr hat die Covid-19-Pandemie rasend schnell und weltweit um sich gegriffen. Die Gefahr, dass sich Krankheiten durch Handel und den Transport von Personen und Waren verbreiten und dadurch unkontrollierbar werden könnten, ist jedoch schon lange bekannt.

Quarantänemaßnahmen, z.B. für Seeleute, gehen mindestens bis ins Jahr 1377 zurück. Damals beschloss der Rat der italienischen Stadt Ragusa, jenen Schiffen, die aus Gebieten kamen, in denen die Pest wütete, die Einfahrt in den Hafen der Stadt zu verwehren. Stattdessen zwang man die Seeleute, auf einer Insel vor der Stadt dreißig Tage in Isolation zu verbringen. Dieser Zeitraum wurde 1383 in Marseille auf vierzig Tage („quaranta giorni“) verlängert. Aus dieser zeitlichen Festlegung entwickelte sich der Begriff „Quarantäne“.1 Später wurden spezielle Einrichtungen zur Beobachtung der Isolierten und ggf. ihrer medizinischen Behandlung geschaffen. Auch in anderen Städten gab es entsprechende Quarantäneanstalten.2 Bis heute besitzen große Häfen einen hafenärztlichen Dienst, zu dessen Aufgabengebiet auch die Kontrolle der ankommenden Seeleute auf ansteckende Krankheiten gehört.3

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  1. Vgl. N.N.: Quarantāna. []
  2. Vgl. Dirk Hempel: Pest, Cholera, Corona: Quarantäne im Wandel der Zeit. []
  3. Vgl. N.N.: Hafenärztliche Dienste und N.N.: Im Einsatz gegen Seuchen: Der Hafenärztliche Dienst. []

Quarantäne! Auch für Akten?

Quarantäneregal im Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Aurich (Foto: M. Hermann)

Spätestens seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist der Begriff „Quarantäne“ in aller Munde. Die Bezeichnung wird oftmals auf das italienische „quarante giorni“ zurückgeführt, also auf die 40 Tage, die in Venedig ankommende Schiffe bei Pestgefahr abwarten mussten, bevor sie in den Hafen einlaufen durften. Heute wird unter Quarantäne die befristete räumliche Isolierung von Personen (aber auch von Tieren) verstanden, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sein könnten, um die übrige Bevölkerung zu schützen. Dass auch Archive – ganz unabhängig von Corona – ebenfalls Quarantänemaßnahmen beachten und umsetzen sollten, ist dagegen weniger bekannt. Dies geschieht im Rahmen der Schädlingsprävention.

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