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Notfallverbünde für Ostfriesland?

Eine Informationsveranstaltung des Notfallverbundes Aurich am 28. April 2022 sensibilisiert ostfriesische Kultureinrichtungen für den Kulturgutschutz

Abb. 1: Präparierte Objekte für die Informationsveranstaltung des Notfallverbundes Aurich (Foto: Ralf Claassen)

Es waren vor allem die großen Katastrophen der letzten 20 Jahre – von dem Elbehochwasser 2002 über den Brand der Anna Amalia Bibliothek 2004 in Weimar bis zum Einsturz des historischen Archivs in Köln 2009 –, die zahlreiche Kultureinrichtungen in Deutschland dazu bewogen hatten, sich zu sogenannten Notfallverbünden für den Kulturgutschutz zusammenzuschließen. Diese Vereinigungen verfolgen das Ziel, „sich bei Bedarf im Notfall mit Material und Personal gegenseitig zu unterstützen, aber sich auch gemeinsam präventiv auf einen Notfall vorzubereiten und Erfahrungen auszutauschen“. 1 Inzwischen haben sich bundesweit etwa 50 Notfallverbünde gegründet, in Niedersachsen sind es aber gerade einmal drei. Neben dem Regionalen Notfallverbund Hannover (seit 2009) und dem Notfallverbund Osnabrück (seit 2017) war bereits 2012 – und damit deutschlandweit erstmals in einer vergleichsweise kleinen Stadt – der „Notfallverbund zum Kulturgutschutz in Katastrophenfällen für die Stadt Aurich“ gegründet worden.

Um weitere Gründungen von Notfallverbünden in Ostfriesland anzuregen oder zumindest die ostfriesischen Kultureinrichtungen für die Belange des Notfallschutzes zu sensibilisieren, veranstaltete der Notfallverbund Aurich am 28. April 2022 unter dem Titel „Gründung, Organisation und Aufbau eines Notfallverbundes zum Kulturgutschutz“ eine ganztägige Informationsveranstaltung im Landschaftsforum. Mehr als 40 Teilnehmer:innen, darunter Vertreterinnen und Vertreter mehrerer ostfriesischer Museen und Kommunalarchive sowie der Johannes a Lasco-Bibliothek Emden, verfolgten das angebotene Programm.

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  1. http://notfallverbund.de/verbuende/was-ist-ein-notfallverbund []

Gewappnet für die Katastrophe? Vor zehn Jahren gründete sich der “Notfallverbund Aurich”

Abb. 1: Eine Mitarbeiterin der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs bei der Bergung von geschädigten Kulturobjekten anlässlich der Notfallübung des Auricher Notfallverbundes 2018

Zu den am häufigsten zitierten Passagen eines deutschen Gerichtsurteils gehören mit Sicherheit zwei Sätze aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 11. Dezember 1987 (Az 10 A 363/86), in dem es um einen Rechtsstreit nach einem Gebäudebrand ging. Dort heißt es: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Hinter diesem Urteil steht die Erkenntnis, dass sich Notfälle jeglicher Art oder gar Katastrophen nicht vollkommen ausschließen lassen und – so lässt sich ergänzen – dabei auch wertvolle und unersetzliche Kulturgüter beschädigt oder vollkommen zerstört werden können. Es müssen nicht gleich die großen Katastrophen eintreten, die einem in diesem Zusammenhang ins Gedächtnis rücken, wie z.B. das Elbehochwasser 2002, der Brand der Anna Amalia Bibliothek 2004 in Weimar oder der Einsturz des historischen Archivs in Köln 2009. Auch kleinere Notfälle (z.B. durch beschädigte Wasserleitungen oder einen Schwelbrand im Magazin oder Depot) können die betroffenen Einrichtungen rasch an ihre Grenzen führen, ganz abgesehen davon, dass oftmals das Wissen fehlt, wie nach einem Einsatz der Feuerwehr oder dem Abpumpen des Wassers mit den beschädigten Kulturgütern umzugehen ist, um weitere Folgeschäden zu vermeiden.

Um bei derartigen Notfällen oder sogar Katastrophen handlungsfähig zu bleiben, haben sich in den letzten Jahren immer mehr Kultureinrichtungen in einzelnen Städten zu sogenannten Notfallverbünden zusammengeschlossen. Bundesweit gibt es inzwischen mehr als 50 derartige Notfallverbünde, in Niedersachsen sind es allerdings gerade einmal drei. Es handelt sich dabei um den 2009 gegründeten Regionalen Notfallverbund Hannover, den Notfallverbund Osnabrück (gegründet 2017) und den seit 2012 bestehenden „Notfallverbund Aurich“. Das zehnjährige Jubiläum des Auricher Notfallverbundes gibt Anlass für eine kurze Rückschau.

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