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Kein Häuptling im Steinhaus

Neuerscheinung über das Steinhaus in Bunderhee räumt mit Mythen auf und klärt offene Fragen

Ein Gastbeitrag von Dr. Heiko Laß, Hannover

Abb. 1: Titelbild der Publikation

Das vorliegende 68 Seiten starke Heft stellt die Baugeschichte des Steinhauses Bunderhee vor und verknüpft sie mit den naturräumlichen und historischen Voraussetzungen. Die Geschichte wird bis in die Gegenwart und der Umnutzung des Steinhauses zu einem kulturhistorisch-touristischen Erlebnisort betrachtet. Die Publikation ist reich mit aktuellen und historischen Fotografien und Plänen illustriert, hinzu kommen Grundriss, Aufrisse und Schnitte. Anmerkungen und Literaturliste fehlen nicht. Ein Bastelbogen im Maßstab 1:100 rundet das Heft ab.

Der Autor Rolf Bärenfänger ist Archäologe und ehemaliger Direktor der Ostfriesischen Landschaft. So verwundert es nicht, dass sein Schwerpunkt auf archäologischen Erkenntnissen liegt. Es bleibt ihm auch gar nichts anderes übrig, da über die Frühzeit des Steinhauses kaum Schriftzeugnisse vorliegen – der Erbauer des Hauses bleibt mangels Quellen unbekannt.

Das Besondere am Steinhaus in Bunderhee ist, dass sich seine ursprüngliche Bausubstanz des 14. Jahrhunderts erhalten hat. Der Turm misst im Grundriss 11,40 auf 1,60 Meter und ist heute rund 15 Meter hoch. Sein 1,30 Meter starkes zweischaliges Mauerwerk von Backsteinen im Klosterformat wurde mit Muschelkalk vermörtelt. Es gibt ein Untergeschoss mit eigenem Eingang und zwei Obergeschosse sowie ein Dachgeschoss. Ursprünglich hatte das Gebäude nur Lichtschlitze (eher keine Schießscharten), die erst nach dem Mittelalter teilweise zu Fenstern ausgeweitet wurden. Es steht am Zusammentreffen der drei Landschaftstypen der Region: Moor, Marsch und Geest.

Während die frühe Funktion des Hauses unklar ist, wurde es später zum Wohnsitz und dann in der Frühen Neuzeit ausgebaut, erweitert sowie mit einem Garten umgeben. Allgemein gilt das Steinhaus als „eine der ältesten erhaltenen Burgen Ostfrieslands. Die dreigeschossige mittelalterliche Turmburg in Bunderhee aus dem 14. Jahrhundert war Häuptlingssitz und ist in der Grundsubstanz unverändert erhalten“, so die Wikipedia. Die Gemeinde Bunde klärt auf ihrer Homepage auf: „Im Rheiderland, nahe der niederländischen Grenze, steht die ursprünglichste Häuptlingsburg Ostfrieslands“.

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Ulrich I. Cirksena (“der Große”) und seine Begründung einer neuen Landesherrschaft in Ostfriesland von 1441 bis 1466

Ein Gastbeitrag von Dr. Hajo van Lengen

Ulrich I. Cirksena gilt als der größte einheimische Landesherr im spätmittelalterlichen Friesland. Im Jahr 1430 trat er erstmals zusammen mit seinem Vater Enno und seinem älteren Stiefbruder Edzard politisch handelnd auf.1 Er erlebte die wachsende, von den Ukena angeführte Opposition der ostfriesischen Häuptlinge gegen die sich als Oberherren durchgesetzten tom Brok, der sein Vater Enno anhing. Diese Opposition verstand sich als Bewegung in der Nachfolge der alten Friesischen Freiheit, als ein Freiheitsbund.

Abb. 1: Ulrich I. (Graf von Ostfriesland) – Ausschnitt aus: Carl Köhl: Die Grafen und Fürsten von Ostfriesland und Harlingerland (1844) – Lithographie im Besitz der Ostfriesischen Landschaft

Nach der Niederlage der tom Brok und dem Verlust ihrer Macht 1427 folgte nun aber nicht eine neue Form von Freiheit, sondern erneut eine Häuptlingsherrschaft, jetzt die der Ukena und ihrer Bundesgenossen. Dagegen wandten sich aber diejenigen Häuptlinge, denen eine andere Herrschaftsform mit gemeinfreiheitlichen Formen in Anlehnung an gutes altes friesisches Recht vorschwebte. Als Anführer dieser Gruppe trat Enno Cirksena von Greetsiel mit seinen Söhnen Edzard und Ulrich auf. Sie setzten sich schlussendlich durch, und zwar nicht mit Hilfe einer fremden territorialen, sondern mit einer den freien friesischen Landesgemeinden vergleichbaren kommunalen Macht, dem hansestädtischen Gemeinwesen der Stadt Hamburg. Nachdem Edzard und seine Frau 1441 kinderlos der Pest erlegen waren, blieb im Mannesstamm sein Bruder Ulrich der Alleinerbe der Cirksena. Seine kluge Rücksichtnahme – er vermied offenbar Gewalt und Willkür und beachtete Recht und Gewohnheit – stärkte sein Ansehen in Ostfriesland enorm, sodass er bald auch ohne größeres Misstrauen zu erregen, als ein „Junker“ bzw. „domicellus“ betrachtet werden konnte.2

Als treuhänderischer Verwahrer der hamburgischen Herrschaft in Ostfriesland verhalf er 1442 der Emder Gemeinde zur Ratsverfassung,3 begann nach dem Ableben ihres in Hamburg inhaftierten Häuptlings mit dem Ausbau von dessen Emder Burg und ließ dann auch mit Unterstützung der Lengener Landesgemeinde die Grenzfeste Detern gegenüber Oldenburg wiederaufbauen. Ulrichs gewachsenes Selbstverständnis schien nach den positiven Erfahrungen mit den ihn leitenden Grundsätzen und Prioritäten seines Handelns überwiegend allgemeines Einverständnis und Vertrauen unter den Ostfriesen zu erregen. Schrittweise baute er so eine Landesherrschaft für sich auf und aus. Seine repräsentativen Neubauten und Hochchöre zentraler Kirchen ließ er in Emden, Esens, Weener neu, eingefallene Kirchen wie in Hinte oder Marienhafe wiederherstellen, und nun auch unter Beteiligung der jeweiligen Pfarrer und Kirchspieseingesessenen. Es gelang ihm dabei wiederholt, Genossenschaft und Herrschaft zu verbinden, wie auch die Einführung der Ratsverfassung in Emden und der Ausbau der dortigen Burg veranschaulichen.

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  1. Ernst Friedländer, Ostfriesisches Urkundenbuch (im Folgenden: OUB), Bd. 1, 787 – 1470, Emden 1878, Nr. 384. Vgl. auch den knappen biographischen Überblick zu Ulrich Cirksena von Hajo van Lengen, Ulrich I., Graf zu Ostfriesland, in: Martin Tielke (Hrsg.), Biographisches Lexikon für Ostfriesland, Bd. 2, Aurich 1997, S. 376-383. []
  2. Erstmals wurde Ulrich Cirksena in einer Urkunde aus dem Jahr 1442 von mehreren ostfriesischen Häuptlingen als „Juncker Ulricke tho Emden, Norderlande, Esens und Awercke etc.“ angesprochen, vgl. OUB, Bd. 1, Nr. 531. Die parallele lateinische Bezeichnung als „domicello“ erfolgte in der Regel nicht in Überlieferung ostfriesischer Provenienz, sondern vor allem im Kontakt mit auswärtigen Herrschaftsträgern; erstmals ist die Bezeichnung als „domicelli Olrici“ in einer von den Bevollmächtigten der Städte Lübeck und Stade herbeigeführten Vereinbarung zwischen Ulrich und der Hansestadt Hamburg, die im Jahr 1451 in Bremen geschlossen wurde, überliefert, vgl. OUB, Bd. 1, Nr. 642. []
  3. OUB, Bd. 1, Nr. 509. []