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Exekutiert in Aurich – eine Bücherverbrennung im Januar 1733

Von Dr. Paul Weßels

Am 29. Januar 1733 kam es auf dem Auricher Marktplatz zu einer „Exekution“: Auf Befehl Fürst Georg Albrechts (1708-1734) wurden im Beisein von Amtmann Stürenburg und Bürgermeister Ennen drei Bücher öffentlich durch den Scharfrichter am Pranger verbrannt.1 Solche „Buchhinrichtungen“ haben als öffentlich inszenierte und ritualisierte symbolische Aktionen immer auch eine politische Zielrichtung. Man erinnere sich nur an die jüngsten Koranverbrennungen, die sich 2023 mehrmals in Schweden und Dänemark ereignet haben.2

Abb. 1: Anordnung Georg Albrechts zur Verbrennung dreier Druckwerke am Pranger in Aurich vom 29.01.1733, abgedruckt bei: Enno Johann Heinrich Tiaden, Das gelehrte Ost-Friesland, Bd. 2, Aurich 1787, S. 137-138.

Die Verbrennung oder Zerstörung von Büchern ist keine Erfindung der Moderne, sondern schon aus vorchristlicher Zeit und dem Mittelalter bekannt. 1515 wurde nicht nur Johannes Hus verbrannt, sondern zugleich wurden auch seine Schriften öffentlich ins Feuer geworfen. 1520 wurden auch die Werke Martin Luthers öffentlich verbrannt. Seit 1634 lassen sich „Buchhinrichtungen“ durch Henker nachweisen, und vor allem im letzten Drittel des 17. bzw. der ersten Hälfte des 18. Jhs. wurden solche symbolischen Aktionen häufig von Herrschern befohlen, um zu zeigen, dass ihre absolute Macht vermeintlich ausreichte, unliebsame Gedanken und Ideen aus ihrem Territorium zu verbannen. Diese Bücherverbrennungen waren immer auch als symbolische Hinrichtung der Autoren gemeint.3 1817 war es nur wenige Jahre zuvor beim nationaldeutschen Wartburgfest zum vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig zu einer symbolischen Bücherverbrennung von frankreichfreundlichen, die Kleinstaaterei verteidigenden oder der deutschen Nationalbewegung kritisch gegenüberstehenden Schriften gekommen.4 Und auf diese Aktion bezog sich 1933 die NSDAP, als sie zur „Hinrichtung des Ungeistes“ am 10. Mai des Jahres im Rahmen einer „Gesamtaktion gegen den jüdischen Zersetzungsgeist“ gemeinsam mit Hitlerjugend, SA und Deutscher Studentenschaft die berüchtigte deutschlandweite Bücherverbrennung durchführte.5 Auch Ostfriesland war davon betroffen. Im Juni 1933 fand in Norden, einer der Hochburgen der Nationalsozialisten in Ostfriesland, eine Bücherverbrennung statt. Nach dem Vorbild Berlins und anderer deutscher Universitätsstädte sammelte die Hitlerjugend in den Norder Haushalten alle „undeutschen“ und „entarteten“ literarischen Werke und Bücher „marxistisch-jüdischer, jesuitischer und freimaurerischer Tendenz“ ein, um sie bei einer Sonnenwendfeier in Tidofeld vor großem Publikum zu verbrennen.6

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  1. Diese „Exekution“ wird ausführlicher beschrieben bei: Enno Johann Heinrich Tiaden, Das gelehrte Ost-Friesland, Bd. 2, Aurich 1787, S. 136-138. Vgl. dazu auch: Paul Weßels, Warum in Aurich Bücher “hingerichtet” wurden. Fürst Georg Albrecht ließ 1733 mehrere Schriftstücke öffentlich auf dem Marktplatz verbrennen, in: Unser Ostfriesland, Beilage zur Ostfriesen-Zeitung, Nr. 19, 2023. []
  2. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-gesetz-koranverbrennungen-100.html, abgerufen am 02.01.2024. Seit Dezember 2023 ist es in Dänemark gesetzlich verboten, religiöse Schriften zu verbrennen. []
  3. Hermann Rafetseder, Bücherverbrennungen. Die öffentliche Hinrichtung von Schriften im historischen Wandel, Wien u.a. 1988, S. 131-132, 140, 145, 156, 174-175, 179. []
  4. Vgl. Die Gartenlaube, Heft 33, S. 552. []
  5. Zitiert nach: Hans-Wolfgang Strätz, Die studentische „Aktion wider den undeutschen Geist“ im Frühjahr 1933, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Bd. 16, 1968, S. 347-372, hier S. 350. []
  6. Johann Haddinga, 1933. Brauner Terror und brennende Bücher, in: Ostfriesischer Kurier vom 01.11.2008, S. 56. []