Ein Gastbeitrag von Axel Heinze – Zwei-Siele-Museum Westeracumersiel
Flurnamen verraten viel über unsere Geschichte, selbst aus den Zeiten des Mittelalters, aus denen uns kaum historische Zeugnisse überliefert sind. Ein Beispiel dafür ist der „Homm“, ein sonderbarer Flurbereich nördlich von Westeraccum, der sich einer Namensdeutung bislang weitgehend widersetzt hat.1
Landschaftsentwicklung
Der „Homm“ ist ein Flurbereich, der zum Teil in der Gemarkung von Westeraccum liegt, zum Teil in der Gemarkung von Dornumergrode. Bereits die Zugehörigkeit zu zwei verschiedenen Gemarkungen, die zudem noch zu zwei verschiedenen mittelalterlichen politischen Territorien gehören, lassen Böses vermuten. Dornumergrode gehört zur Häuptlingsherrschaft bzw. Herrlichkeit Dornum und damit zum ostfriesischen Herrschaftsgebiet, während Westeraccum Bestandteil des Harlingerlandes war, das erst 1599 zu Ostfriesland stieß. Die Grenze zwischen beiden Ländern war hier schon immer die Accumer Ee – heute Dornumersieler Tief genannt –, ein altes Marschengewässer aus der Zeit vor der Eindeichung.
Auf der Höhenkarte wird sichtbar, dass der „Homm“ eine etwas erhöhte Halbinsel in einer ehemaligen Flussschlinge ist und damit eindeutig östlich der Accumer Ee gelegen hat. Deshalb muss er zum Harlingerland gehört haben. Die rekonstruierte Höhenkarte aus der Zeit vor dem Deichbau zeigt den „Homm“ in seiner ursprünglichen Lage.
„Der Homm – ein mittelalterliches juristisches Problem und seine Lösung in der Neuzeit“ weiterlesen- Die Deutung des Flurnamens „Homm“ stellt ein großes Problem dar, denn der Naturraum mit der leicht erhöhten Lage des Ackerlands, das bereits mit der ersten Eindeichung hinter dem Deich lag, passt nicht zu der üblichen Deutung von “Hamm” als tief liegendes Klei- oder Weideland. (Vgl. Ham, hom … ten Doornkaat, Bd. 2, S. 19 -22; Remmers, S. 259-260). Deshalb soll dieses Problem in dem vorliegenden Beitrag ausgeklammert bleiben und nur die historisch-juristische Problemstellung eingehender behandelt werden. [↩]