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“Dein Freund und Henker” – Ergebnisse eines Workshops zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland

Ein Beitrag von Dr. Heiko Suhr

Abb. 1: Anti-Jüdische Aktion der Nationalsozialisten in Norden am 22. Juli 1935: Öffentliche Anprangerung von „Rasseschändern“: C. Neemann und J. Wolff flankiert von 2 Polizisten (NLA AU, Rep. 243, A 898/1)

Am 12. März 2026 fand im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft in Aurich der ganztägige Workshop „Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland“ statt. Veranstaltet wurde er gemeinsam von der Ostfriesischen Landschaft, der Gedenkstätte Engerhafe und dem Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Aurich. Gefördert wurde die Tagung durch die Hans-Heyo Prahm Stiftung, Leer.

Zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland liegen bislang kaum wissenschaftliche Forschungen vor. Der Workshop verfolgte daher das Ziel, den aktuellen Kenntnisstand zu bündeln und zugleich Perspektiven für die weitere Forschungsarbeit und die Nutzung der sich daraus ergebenden Erkenntnisse in der historisch-politischen Bildungsarbeit aufzuzeigen. Entsprechend gliederte sich das Programm in zwei thematische Panels: Das erste Panel befasste sich mit der historisch-wissenschaftlichen Perspektive und beleuchtete sowohl übergreifende Forschungsstände zur Polizei im Nationalsozialismus als auch regionale Quellenbestände und biografische Fallstudien aus Ostfriesland. Das zweite Panel richtete den Blick auf die historisch-politische Bildungsarbeit und fragte nach den Möglichkeiten und Herausforderungen einer berufsspezifischen Vermittlung an Gedenkstätten, nach dem Einbezug von Betroffenenperspektiven sowie nach historischen Kontinuitäten im Verhältnis von Polizei und Demokratie.

Das erste Panel eröffnete Andreas Mix, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin, mit einem Überblicksvortrag zur Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus. Er gliederte seinen Beitrag chronologisch in drei Phasen: den Übergang von der Republik zum „Führerstaat“ (1930–1934), die Phase der „Verreichlichung“, Entstaatlichung und Militarisierung (1934–1939) sowie die Zeit der entgrenzten Gewalt im Kriegseinsatz (1939–1945).

Mix legte dar, wie die Polizei bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik unter Druck geriet und nach 1933 schrittweise zur Stütze der nationalsozialistischen Diktatur wurde. Der Schusswaffenerlass Hermann Görings vom Februar 1933 markierte dabei einen frühen Wendepunkt, mit dem die Polizei zur rücksichtslosen Gewaltanwendung gegen politische Gegner ermächtigt wurde. Die Errichtung der Geheimen Staatspolizei und die Zusammenführung der politischen Polizeien der Länder unter Heinrich Himmler trieben die Zentralisierung voran. Himmler verfolgte programmatisch das Ziel, Polizei und SS zu einer Einheit zu verschmelzen. Parallel dazu wurde die Kriminalpolizei ideologisch aufgeladen und in den Dienst einer rassistisch begründeten „Verbrechensbekämpfung“ gestellt. Mix verdeutlichte die Verfolgungspraxis auch anhand eines regionalen Beispiels: der öffentlichen Demütigung von Christine Neemann und Julius Wolff wegen sogenannter „Rassenschande“ in Norden im Juli 1935. Im Krieg schließlich weitete sich das Einsatzspektrum der Polizei dramatisch aus – von der Sicherung der Besatzungsherrschaft über Deportationen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung an den Völkermorden an den europäischen Juden sowie den Sinti und Roma. Dass der in der Weimarer Republik geprägte Slogan „Die Polizei – Dein Freund und Helfer“ im „Dritten Reich“ zu einem „Dein Freund und Henker“ pervertierte, machte Mix abschließend noch mal deutlich.

Mix verwies in der Diskussion auf mögliche Ansatzpunkte für die regionale Erforschung der Polizeigeschichte. Als wichtige Quellengattungen nannte er historische Tageszeitungen, Fotoalben aus Privatbesitz sowie die Personalakten der SS (sog. SSO-Akten) im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Zudem sei zu klären, welche Polizeibataillone in der Region aufgestellt wurden. Aus dem Publikum kam der Hinweis, auch die Perspektive der Opfer stärker einzubeziehen, etwa über die Akten der Gypsy Lore Society sowie über Zeitzeugeninterviews.

Abb. 3: Plakat zur Großen Polizeiausstellung Berlin (1926) (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abteilung Staatsarchiv Freiburg, W 110/1, Nr. 0360). Albert Grzesinski als Berliner Polizeipräsident hatte im Zuge dieser Ausstellung das Ziel formuliert zu beweisen, dass „die Polizei im modernen Volksstaat eine Volkspolizei ist und sein will, dass sie ihre Organisation, ihren Ausbau und ihre Ausbildung bewusst stellt unter die Devise: Freund, Helfer und Kamerad der Bevölkerung zu sein.“

Peter Römer, pädagogisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter und stellvertretender Leiter des Geschichtsorts Villa ten Hompel in Münster, knüpfte an den Überblicksvortrag von Andreas Mix an und richtete den Blick auf die Möglichkeiten und Herausforderungen einer regionalen Erforschung der Polizei im Nationalsozialismus. Sein Ausgangspunkt war die Villa ten Hompel, die während der NS-Zeit als Sitz des Befehlshabers der Ordnungspolizei im Wehrkreis Münster/Westfalen diente und heute als Geschichtsort die Verschränkung von regionaler Polizeigeschichte und den Gewaltverbrechen im besetzten Osteuropa dokumentiert.

Römer ging zunächst auf die Beteiligung der Polizei bei der Eskalation der Gewalt im Inneren ein – von der Rolle bei den Novemberpogromen 1938 bis zur Verfolgung und Deportation der Sinti und Roma. Anhand des Polizeibataillons 61 aus Dortmund führte er exemplarisch vor, wie ein aus der Region aufgestelltes Bataillon im Krieg zum Instrument der Massengewalt wurde. Das Bataillon war ab September 1939 in Polen an der Erschießung von 16.000 Polen sowie an der gewaltsamen Vertreibung von 90.000 Menschen in ein sogenanntes „Judenreservat“ beteiligt und übernahm 1942 die Bewachung des Warschauer Ghettos. Mit dem Massaker des Polizeibataillons 309 in Bialystok am 27. Juni 1941, bei dem Polizisten mindestens siebenhundert Jüdinnen und Juden in die Große Synagoge trieben und diese anzündeten, sodass an einem einzigen Tag rund zweitausend Menschen ermordet wurden, verdeutlichte Römer die Dimension der polizeilichen Gewaltverbrechen im Osten. Dass der Befehlshaber und fünf weitere Polizisten des Bataillons 309 dafür mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurden, unterstrich den systematischen Charakter dieser Gewalt, obwohl es hierbei zunächst Widerspruch von Wehrmachts-Akteuren gegen das genozidale Kriegsverbrechen gab. Im Nachhinein wurde das Verbrechen legitimiert, jedoch ein anderer Modus Operandi – Erschießungen fernab von Siedlungen und befestigten Straßen – ausgegeben. Dies war eine wichtige Wegmarke des „holocaust by bullets“, an dessen Ende jedes zehnte Mordopfer im Holocaust – etwa 600.000 Jüdinnen und Juden – direkt durch einen deutschen Polizisten erschossen worden ist.

Abb. 4: Die Ruine der Großen Synagoge in Bialystok, die im Juni 1941 von deutschen Polizeieinheiten niedergebrannt wurde (Holocaust Education & Archive Research Team)

Als wichtige Quellen für die regionale Forschung stellte Römer Personalakten und Beurteilungen von Polizisten vor, in denen die Beteiligung an Exekutionen und Deportationen bürokratisch als pflichtgemäße Bewährung vermerkt wurde, sowie Fotoalben aus dem Besitz ehemaliger Polizisten, die sowohl kameradschaftliche Alltagsszenen als auch die Einsatzorte der Verbrechen dokumentieren.

Aus dem Plenum kam der Hinweis auf den Quellenwert von Feldpostbriefen, auch wenn diese quellenkritisch schwer zu fassen seien und Schilderungen abseits des Polizeialltags darin eher die Ausnahme darstellten.

Über die in Ostfriesland vorhandenen Quellenbestände zur Polizeigeschichte im Nationalsozialismus informierte Dr. Michael Hermann, Leiter der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs. Er gliederte seinen Beitrag in drei Schwerpunkte: die Überlieferung zu Aufgaben und Struktur der Polizei, die Dokumentation konkreter Polizeimaßnahmen sowie die Personal- und Entnazifizierungsakten.

Zum ersten Bereich stellte Hermann die einschlägigen Archivbestände vor. Im Zentrum stand der Bestand des Grenzpolizeikommissariats Emden der Geheimen Staatspolizei (1934–1943), der allerdings nur eine einzige überlieferte Akte zu Maßnahmen gegen Sozialdemokraten und Kommunisten enthält. Deutlich ergiebiger seien die Bestände des Regierungspräsidiums, die unter anderem Runderlasse zur Neuorganisation der politischen Polizei vom April 1933, Übersichten über das Aufgabengebiet der Staatspolizeistelle, Stellenpläne der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven, Darstellungen zum Aufbau der deutschen Sicherheitspolizei von 1936 sowie den Erlass zur Auflösung der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven von 1943 enthielten. Damit lasse sich die institutionelle Entwicklung der Geheimen Staatspolizei im Regierungsbezirk Aurich zumindest ansatzweise nachvollziehen.

Zum zweiten Bereich – den konkreten Polizeimaßnahmen – zeigte Hermann anhand ausgewählter Quellenbeispiele das Spektrum polizeilichen Handelns vor Ort. Dazu gehörten die von 1940 bis 1943 überlieferten Tagesmeldungen der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven, die sowohl Fliegerangriffe, Flugblattabwürfe, Festnahmen von Zwangsarbeitern oder das Abhören von Feindsendern dokumentierten. Ausführlichere Berichte der Gendarmerieposten im Landkreis Norden belegten die Überwachungs- und Anzeigentätigkeit auf dem Land.

Den dritten Bereich bildeten die Personal- und Entnazifizierungsakten. Hermann stellte exemplarisch die Karriere des Hauptwachtmeisters der Schutzpolizei Hinrich Garrelts aus Emden vor, der 1943 in die Waffen-SS eintrat, und zu dem auch eine Entnazifizierungsakte vorliegt. Dieses Beispiel verdeutlichte das Forschungspotenzial einer Verbindung von Personalakten und Entnazifizierungsüberlieferung. Allein eine Suche mit dem Stichwort „Polizei“ im Entnazifizierungsbestand (NLA AU, Rep. 250) ergebe über 1.700 Treffer.

Abb. 5: Zeitgenössische Darstellung des Aufbaus der deutschen Sicherheitspolizei vom September 1936 (NLA AU, Rep. 16/1, Nr. 4838)

Dr. Heiko Suhr, Leiter der Landschaftsbibliothek der Ostfriesischen Landschaft in Aurich, schloss das erste Panel mit einer biografischen Fallstudie zu den Leeraner Polizeibeamten Hinderk van Lengen (1897–1949) und Theodor Kunzmann (geb. 1883) ab. Anhand ihres Schicksals zeichnete er die Mechanismen der nationalsozialistischen Gleichschaltung auf kommunaler Ebene nach.

Beide Männer waren Polizeibeamte der Stadt Leer und ehemalige SPD-Mitglieder gewesen. Im Zuge des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933 hatten sie ihre frühere Parteizugehörigkeit verschwiegen, was jedoch im Jahr darauf bemerkt wurde. Landrat Hermann Conring ließ daraufhin beide am 18. Februar 1934 in Schutzhaft nehmen. Während der knapp zweiwöchigen Haft wurden ihnen unter Androhung einer Überführung in ein Konzentrationslager Verzichtserklärungen abgepresst. Die regionale Presse stellte das spätere Ausscheiden aus dem Dienst als freiwillig dar.

Kunzmann wehrte sich jedoch: Im Juni 1934 reichte er eine Eingabe beim Reichsministerium des Inneren ein, die eine umfassende Nachprüfung auslöste. Das Ergebnis vom April 1935 fiel eindeutig aus: Die Schutzhaft sei missbräuchlich angeordnet worden, die Entlassungen seien rechtsunwirksam. Conring erhielt eine „dringende Verwarnung“. Suhr betonte, dass diese Korrektur nicht als Rechtsstaatlichkeit missverstanden werden dürfe: Das Ministerium rügte Conring nicht wegen der Verfolgung zweier Sozialdemokraten, sondern weil er dabei seine Kompetenzen überschritten hatte.

Abschließend ging Suhr auf die Quellenlage ein. Zentral für dieses Fallbeispiel seien Akten aus dem Sonderarchiv Moskau – Beuteakten der Roten Armee aus dem Bestand des Reichsministeriums des Inneren –, ergänzt durch Personal- und Wiedergutmachungsakten im Auricher Landesarchiv. Der Fall verdeutliche zugleich das Forschungspotenzial der Entnazifizierungsakten für die regionale Polizeigeschichte.

Die Diskussion im Anschluss an beide Vorträge von Michael Hermann und Heiko Suhr kreiste vor allem um die Tagesmeldungen der Staatspolizeistelle Wilhelmshaven. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass hier eine zentrale Quelle zur Polizeigeschichte im Nationalsozialismus in der Region vorliegt, die einer wissenschaftlichen Edition bedarf. Darüber hinaus wurde auf den großen Wert der Wiedergutmachungsakten von Opfern polizeilicher Gewalt hingewiesen.

Im zweiten Panel zur historisch-politischen Bildungsarbeit stellte Dr. Tanita Jill Pöggel von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erste Ergebnisse des DFG-Forschungsprojekts „Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Polizeikontakt“ (RaDiPol) vor. Das Kooperationsprojekt zwischen dem Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität (Prof. Tobias Singelnstein) und der Professur für Kriminologie und Soziologie an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg (Prof. Eva Groß) untersucht seit 2024 Umfang, Erscheinungsformen und Folgen rassistischer Diskriminierung im Polizeikontakt, wobei die Perspektive der Betroffenen in den Blick genommen wird.

Pöggel ordnete das Projekt zunächst in den Forschungsstand ein. Bisherige Studien, die sich auf den Kontext der Polizei fokussieren (beispielsweise MEGAVO), hätten vor allem die Einstellungen innerhalb der Polizei in den Blick genommen. Demgegenüber bestehe eine Forschungslücke bei der systematischen Erhebung von Betroffenenerfahrungen. Zwar lieferten Studien wie der Afrozensus und der „Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa)“ wichtige Hinweise – etwa, dass über die Hälfte der befragten Schwarzen Menschen angab, ohne erkennbaren Grund von der Polizei kontrolliert zu werden –, doch blieben diese mit Blick auf Aussagen über Polizeikontakte aufgrund anderer Themensetzungen begrenzt.

RaDiPol kombiniert eine repräsentative Umfrage unter der 18- bis 49-jährigen Wohnbevölkerung in fünf deutschen Großstädten mit qualitativen Interviews – sowohl mit Betroffenen und Beratungsorganisationen als auch mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verschiedener Dienstebenen. Die ersten quantitativen Ergebnisse zeigten, dass Personen, die angeben, häufig als „fremd“ wahrgenommen zu werden, signifikant häufiger von negativen und diskriminierenden Polizeikontakten berichten. Besonders ausgeprägt war dieser Befund bei Verkehrs-, Personen- und Ausweiskontrollen sowie im Kontext von Demonstrationen. Die qualitativen Interviews verdeutlichten zudem, dass Betroffene Rassismus als Kumulation wiederkehrender gleichförmiger Erfahrungen und als Zusammenspiel verschiedener sozialer Logiken – z.B. Klasse, Bildung, Migrationserfahrung – erleben. In den Polizeiinterviews zeigen sich hingegen andere Deutungsmuster: Während Betroffene Diskriminierung als sich verdichtende Erfahrung erleben, betrachten Polizistinnen und Polizisten Maßnahmen primär isoliert.

Abb. 6: Dr. Tanita Jill Pöggel referiert über ihr Forschungsprojekt „Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Polizeikontakt“ (Foto: Sebastian Schatz, Ostfriesische Landschaft)

Als zentrales Ergebnis formulierte Pöggel eine „doppelte Diskrepanz“: Erstens klaffen Betroffenen- und Polizeiperspektiven auseinander, zweitens besteht innerhalb der Polizei selbst eine Kluft zwischen der abstrakten Anerkennung von Rassismus als Problem und der konkreten Praxis, in der rassismuskritische Einwände häufig als ungerechtfertigter Vorwurf zurückgewiesen werden.

Dem Thema „Polizeischutz für die Demokratie – Historische Kontinuitäten und aktuelle Herausforderungen“ widmete sich Dr. Dirk Götting, Leiter der Forschungsstelle für Polizei- und Demokratiegeschichte/Polizeimuseum Nienburg (Weser). Sein Vortrag gliederte sich in zwei große Teile: zunächst eine historische Analyse der rechtsextremen Machtübernahme und der Rolle der Polizei dabei, sowie dann der Frage, welche aktuellen Handlungsfelder davon abgeleitet werden können.

Im historischen Teil arbeitete Götting vier Determinanten heraus, die den Weg der NSDAP an die Macht kennzeichneten: die Unterwanderung des demokratischen Systems mit seinen eigenen Mitteln, die massiven Stimmengewinne ab der Reichstagswahl 1930 begleitet von populistischen Parolen gegen „das System“ und das Finden von Steigbügelhaltern wie von Papen und Hugenberg, die Hitler am 30. Januar 1933 ins Kanzleramt verhalfen. Die für sein Thema zentrale vierte Determinante betraf den Zugriff auf die Polizei: Die NSDAP sicherte sich gezielt die Innenministerien – Frick auf Reichsebene, Göring in Preußen – und instrumentalisierte die Polizei durch eine Mischung aus „Zuckerbrot und Peitsche“. Dazu gehörten die Entlassung politisch unerwünschter Beamter über das Berufsbeamtengesetz vom April 1933, die Einrichtung einer „Hilfspolizei“ aus SA und SS, der sogenannte Schießbefehl Görings vom Februar 1933, Karriereanreize für willige Beamte sowie die schrittweise Lösung der Polizei von verfassungsrechtlichen Bindungen. Am Ende dieses Prozesses standen Polizisten als Mittäter bei der Verfolgung politischer Gegner und als Täter im Holocaust.

Im zweiten Teil seines Vortrags fragte Götting nach den Konsequenzen aus dieser historischen Erfahrung für die Gegenwart. Er formulierte mehrere Forderungen: das demokratische Selbstverständnis der Polizei müsse gestärkt, das Vertrauen zwischen Polizei und Gesellschaft als notwendige Bedingung anerkannt und Demokratiearbeit als Alltags- und Kernaufgabe begriffen werden. Als konkretes Vorbild nannte er die Verankerung der Demokratieförderung im hessischen Polizeigesetz. Darüber hinaus forderte er ein konsequentes Vorgehen gegen Extremismus in den eigenen Reihen – unter Verweis auf die MEGAVO-Studie –, eine kritische Auseinandersetzung mit der informellen Polizeikultur, die Ermöglichung freiwilliger Demokratiearbeit innerhalb der Polizei sowie Maßnahmen gegen parteipolitische Instrumentalisierung der Polizei. Seinen Vortrag schloss er mit der These, dass es ohne eine demokratiestarke Polizei keine Freiheit in einer freiheitlichen Demokratie geben könne.

Die Diskussion griff vor allem den Faktor „Vertrauen“ auf. Hervorgehoben wurde, dass die Polizei von allen staatlichen Institutionen in Deutschland mit Abstand das größte Vertrauen in der Bevölkerung genieße. Zugleich wurde betont, dass dieses Vertrauen bei Menschen signifikant niedriger ausfalle, die negative bzw. diskriminierende Erfahrungen mit der Polizei gemacht hätten. Gerade hier müsse angesetzt werden, um das Vertrauen auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen und den demokratischen Auftrag der Polizei glaubwürdig zu untermauern.

Abb. 7: Auch das NS-Regime propagierte das zur Mitte der 1920er Jahre entstandene Motto der Polizei als „Freund und Helfer“, pervertierte es aber in der Praxis zum „Freund und Henker“ (Polizeimuseum Stuttgart)

Mattis Binner, Referent für Bildung bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten in Celle, sprach über Herausforderungen und gelungene Beispiele der berufsspezifischen Vermittlungsarbeit mit der Polizei an Gedenkstätten.

Die Zusammenarbeit mit der Polizei sei ein relativ neues Phänomen, so Binner. Gedenkstätten seien lange vor allem Orte der Opfererinnerung gewesen, Täterforschung habe kaum stattgefunden. Ein Umdenken sei auch durch den gesamtgesellschaftlichen Rechtsruck ausgelöst worden. Für die Umsetzung seien Kooperationspartner innerhalb der Polizei zwingend notwendig. In der Gedenkstättenpädagogik zeichne sich insgesamt eine Tendenz zu längeren und zielgerichteteren Formaten ab, neben der Polizei gebe es auch Angebote für Justiz, Militär und Medizin.

Die angebotenen Polizei-Workshops zielten auf die Vermittlung lokaler NS-Geschichte, der Rolle der Polizei im Nationalsozialismus und der Tatbeteiligung am Holocaust, aber auch auf Widerstand und abweichendes Verhalten. Darüber hinaus solle die Resilienz gegen demokratiefeindliche Einstellungen gestärkt und eine Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle im Staat angeregt werden. Wichtig sei, dass die Angebote nicht anlassbezogen erfolgten. Der grundlegende Aufbau folge stets dem Dreiklang Ortsgeschichte, Polizei im NS und Gegenwartsbezug.

Als konkrete Beispiele nannte Binner die KZ-Gedenkstätte Moringen (Kooperation mit der Polizeiinspektion Northeim), die Gedenkstätte Bergen-Belsen (mehrtägige Workshops, Kooperation mit der Polizeidirektion Lüneburg), das Zeitzentrum Zivilcourage Hannover (Kooperation mit dem LKA), die Gedenkstätte Esterwegen (Kooperationsvereinbarung auf Landesebene) sowie den Gestapokeller und die Gedenkstätte Augustaschacht in Osnabrück.

Ein zentrales didaktisches Thema seien Handlungsspielräume und rote Linien. Binner verwies auf Fallbeispiele abweichenden Handelns, räumte aber ein, dass solche Fälle rar seien. Didaktisch sei es wichtiger, statt der spekulativen Frage „Wie hätte ich mich damals verhalten?“ zu fragen, was man aus der Geschichte für den Arbeitsalltag lernen könne und wo persönliche rote Linien lägen. Beim Gegenwartsbezug thematisierte er unter anderem die Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes 2024, Racial Profiling und die Frage nach Parallelen zwischen der US-amerikanischen Polizei- und Zollbehörde ICE und der Gestapo. Diese Diskussionen seien zwar wichtig, es bestehe jedoch die Gefahr schiefer Vergleiche.

Als aktuelle Herausforderungen benannte er den Rechtsruck und die AfD, das Neutralitätsgebot, Polizei-Chat-Skandale, Gewalt gegen die Polizei, Frustration im Dienstalltag sowie das veränderte Demonstrationsgeschehen aufgrund internationaler Konflikte.

Diskutiert wurde anschließend vor allem über die optimale Zusammensetzung der Workshop-Gruppen. Als besonders produktiv habe sich erwiesen, die Teilnehmergruppen nicht aus einer einzelnen Dienststelle zusammenzusetzen, deren Mitglieder sich bereits gut kennen, sondern bewusst aus mehreren Behörden zu mischen. Auf diese Weise entstehe ein offenerer Gesprächsrahmen. Ziel der Workshops solle es sein, einen Diskussionsraum zu schaffen, den es für Polizistinnen und Polizisten im beruflichen Alltag in dieser Form nicht gebe.

Abb. 8: Die Organisatoren sowie die Referentinnen und Referenten des Polizei-Workshops. Von links: Dr. Heiko Suhr, Peter Römer, Dr. Tanita Jill Pöggel, Andreas Mix, Heiko Kiser, Mattis Binner, Dr. Michael Hermann, Dr. Dirk Götting (Foto: Jan Böttche, Leer)

Der Workshop verdeutlichte, dass die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus in Ostfriesland ein weitgehend unerforschtes Feld darstellt, für dessen Bearbeitung je nach Fragestellung jedoch Quellenbestände zur Verfügung stehen. Zugleich zeigte er, dass die historische Auseinandersetzung mit diesem Thema für die gegenwärtige Bildungsarbeit mit Polizistinnen und Polizisten von hoher Relevanz ist. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Gruppe aus Forschenden, Archivfachleuten, Polizistinnen und Polizisten, Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftlern sowie Mitarbeitenden aus Gedenkstätten und von Betroffenenverbänden erwies sich als besonders produktiv und ermöglichte einen Austausch, der über die jeweiligen fachlichen Perspektiven hinausging.

Für Ostfriesland besteht weiterhin die Aufgabe, die Geschichte der Polizei im Nationalsozialismus systematisch zu erforschen. Mehrere zentrale Untersuchungsebenen zeichneten sich ab: Wie wurde die Polizei zentralisiert und auf eine reichsweite Struktur ausgerichtet? Wie verlief die Vermischung mit dem SS-Apparat, und wo wurden institutionelle Grenzen bewusst aufgelöst? Wie radikalisierte sich ein ziviler Apparat zu einer militärisch geprägten Struktur, in der Normen hinter ideologisch begründeten Maßnahmen zurücktraten? Welche Rolle spielten Feindbilder, die die Polizei nicht nur als „Freund und Helfer“, sondern auch als Instrument gegen ideologisch definierte Gegner erscheinen ließen? Und schließlich: Welchen Raum gab es für Widerstand und abweichendes Verhalten gerade im ländlichen Bereich?

Der Auricher Workshop hat damit nicht nur ein bislang kaum beachtetes Forschungsfeld erschlossen, sondern zugleich gezeigt, dass die historische Auseinandersetzung mit der Polizei im Nationalsozialismus weit mehr ist als Geschichtswissenschaft – sie ist ein Beitrag zur demokratischen Selbstvergewisserung.

Dr. Heiko Suhr
(Red.: M.H./Heiko Kiser)

Erneutes Vortragsangebot über zwei Emder Renaissancehäuser zwischen Abrissbirne und Denkmalschutz

Nachdem der Vortrag im Januar leider ausfallen musste, widmet sich Aiko Schmidt M.A. am 20. April 2026 nochmals der Geschichte der beiden im 16. Jahrhundert errichteten Bürgerhäuser in der Pelzerstraße in Emden

Abb.: Blick aus der Klunderburgstraße auf die Nordfassaden der Häuser Pelzerstraße 11 (links) und 12 (rechts), 2001 (Ostfriesisches Landesmuseum Emden, Foto: Adolf Harms)

Im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Landeskundliche Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands“ laden die Landschaftsbibliothek und das Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich zum letzten Vortrag in der Vortragssaison 2025/26 ein. Im Mittelpunkt steht die Erhaltung der Renaissancehäuser in der Pelzerstraße in Emden im 20. Jahrhundert.

Die Emder Altstadt fiel im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig den Bombenangriffen zum Opfer. Inmitten dieser Zerstörung haben zwei im 16. Jahrhundert errichtete Bürgerhäuser an der Pelzerstraße die Zeiten überdauert und gewähren noch heute – zumindest ansatzweise – einen seltenen Einblick in die einstige Wohnkultur einer wohlhabenden Bürgerschaft. Der Vortrag zeichnet die wechselvolle Geschichte dieser beiden Renaissancegebäude von ihrer Entstehung bis in die jüngere Vergangenheit nach. Während das Haus Nr. 11 trotz fortschreitender Baufälligkeit bis 1989 als Unterkunft für sozial schwach gestellte Personen diente, wurde das Haus Nr. 12 – mit Ausnahme der erhaltenen Nordfassade – durch einen Neubau ersetzt und ab 1984 als Kulturhaus genutzt. An der Wende zum 21. Jahrhundert erfuhr das Haus Nr. 11 eine behutsame Restaurierung und vermittelt seither einen Eindruck der Lebensverhältnisse vor rund 350 Jahren, wenngleich dessen Authentizität gewissen Einschränkungen unterliegt.

Aiko Schmidt M. A. ist seit 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ostfriesischen Landesmuseum Emden tätig und hat zahlreiche Aufsätze zur Emder Stadtgeschichte veröffentlicht.

Aiko Schmidt M.A.

Aiko Schmidt M.A. (Emden)

Die Erhaltung der Renaissancehäuser in der Pelzerstraße in Emden im 20. Jahrhundert

Zeit:                Montag, den 20. April 2026; 19.30 Uhr

Eintritt:           5,00 €

Michael Hermann
(Red.: H.S.)

Migration und Integration in Ostfriesland

Am Tag der Archive fand unter dem Motto “Alte Heimat – neue Heimat” im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft ein Vortragsvormittag statt

Ein Beitrag von Dr. Michael Hermann

Abb. 1: Der Tag der Archive ist eine bundesweite Veranstaltung, um Archive und ihre Arbeit einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen (Foto: Michael Hermann)

Für den 7. März 2026 lud das Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich – in Kooperation mit der Ostfriesischen Landschaft zu einem Vortragsvormittag unter dem Titel „Alte Heimat – Neue Heimat“ ein. Die Veranstaltung fand im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft statt und war Teil des bundesweiten „Tags der Archive“, der 2026 zum dreizehnten Mal seit seiner Erstauflage im Jahr 2001 begangen wurde. Dieser Aktionstag, organisiert vom Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA), gibt Archiveinrichtungen in ganz Deutschland die Gelegenheit, sich an die breite Öffentlichkeit zu wenden und auf die gesellschaftliche Bedeutung archivischer Arbeit aufmerksam zu machen.

Die Begrüßung der über dreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die trotz des ungewöhnlich schönen Wetters gekommen waren, übernahmen Rico Mecklenburg, Präsident der Ostfriesischen Landschaft, sowie Dr. Michael Hermann, Leiter der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs.

Rico Mecklenburg hob in seiner Ansprache neben der überregionalen Bedeutung des Tags der Archive die langjährige und traditionsreiche Kooperation zwischen Landesarchiv und Ostfriesischer Landschaft hervor. Vortragsreihen, der „Tag der ostfriesischen Geschichte“ sowie zwei wissenschaftliche Buchreihen zeugten von einem fruchtbaren institutionellen Miteinander, das auch zu der sofortigen Bereitschaft führte, das Landschaftsforum als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen.

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“Ich hätte niemals gedacht, dass in ‘Klein-Ostfriesland’ solche unmenschlichen Taten begangen wurden”

Ein Projekttag der KGS Wiesmoor zum Gedenken und Erinnern in Kooperation mit der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs

Ein Gastbeitrag von Isabel Scheunert (Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Aurich)

Abb. 1: Einführung in den Projekttag der 12. Jahrgangsstufe der KGS Wiesmoor durch Daniela Peters (Foto: KGS Wiesmoor)

Geschichtsunterricht in der Schule wird oftmals mit Klischees in Verbindung gebracht: Trockene Schulbücher vermitteln historische Grundkenntnisse von der Antike bis in die Moderne, große und komplizierte Zusammenhänge sollen sich anhand von zunächst oft unverständlichen Quellen erschließen und das Auswendiglernen von Zahlen und Daten darf zum Bestehen der kommenden Klausur ebenfalls nicht fehlen. Insbesondere die Zeit des Nationalsozialismus wird hierbei wiederkehrend in verschiedenen Jahrgängen thematisiert. Die zentralen Orte, an denen sich die Grausamkeit des NS-Regimes abgespielt hat, scheinen dabei jedoch oft die gleichen zu sein: Berlin, München, Auschwitz und weitere. Für Ostfriesen sind dies jedoch Orte, die damals wie heute weit weg von der eigenen Lebenswelt liegen.

Wie vermittelt man also Schülern einen Eindruck davon, dass all die Dinge, die sie sonst nur aus Schulbüchern kennen, vor mehr als achtzig Jahren auch in ihrem Dorf, ihrer Stadt, ihrer Heimat geschehen sind? Wie bringt man ihnen näher, dass die grausamen Taten des NS-Regimes überhaupt stattfinden konnten, weil genug MitbürgerInnen weggeschaut haben? Kann man Kindern und Jugendlichen diese Geschehnisse überhaupt begreiflich machen? Diese Fragen stellte sich auch die Kooperative Gesamtschule in Wiesmoor und entschied sich dazu, einen themenspezifischen Projekttag anzubieten.

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Strandräuber auf Borkum: Gregor Ulsamers Dokumentation eines vergessenen Kriminalfalls

Ein Beitrag von Dr. Heiko Suhr

Abb. 1: Titelblatt der Publikation

Was das kollektive Gedächtnis der Insel Borkum über fast zwei Jahrhunderte vollständig vergessen hatte, hat Gregor Ulsamer nun in einer sorgfältig recherchierten Dokumentation aufgearbeitet: die Geschichte der Strandung des Kuffschiffs „Constantino“ im November 1831 und ihrer erstaunlichen juristischen Nachspiele. Sein Band „Strandräuber. Achtzehn Borkumer zu 187 Tagen Gefängnis verurteilt“ ist 2025 erschienen und schließt dabei gleich zwei Lücken der ostfriesischen Küsten- und Sozialgeschichte: zum einen die Entwicklung des Strandrechts in den vergangenen Jahrhunderten, mit seinen Wurzeln in Seerecht, Piraterie und dem althergebrachten Strandraub; zum anderen die extrem schwierigen sozialen Verhältnisse der Küstenbewohner in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, hier exemplarisch dargestellt an den Einwohnerinnen und Einwohnern Borkums. Der Kampf zwischen der Obrigkeit – repräsentiert durch die Amtsvögte und das königlich hannoversche Gericht in Emden – und den Insulanern um das Strandgut liefert den Rahmen für die Geschichte der Ladung der „Constantino“.

Am 13. November 1831 schlug ein Nordweststurm den Zweimastsegler „Constantino“ auf den Borkumer Strand. Das Schiff war nur wenige Monate alt, gehörte zu einem Viertel dem erfahrenen Kapitän Lühr Hinderks Müggenborg, und transportierte 34 Tonnen ungemahlener Eichenrinde von Bremen nach Yarmouth, wo sie als Rohstoff für die dortigen Ledergerber dienen sollte. Schiff und Ladung waren wie üblich versichert: die Ladung bei Lloyds in London, das Schiff in Papenburg. Was folgte, war ein Ereignis, das die Justiz des Königreichs Hannover über Monate beschäftigen sollte: Nach der Strandung kamen Insulaner mit Beilen an Bord, um Ladung und Tauwerk an sich zu nehmen. Der zuständige Strandvogt Tönjes Bley sah sich zwischen die Fronten gestellt. Das Kriminalamt Emden ermittelte, verhörte die dreiköpfige Besatzung sowie alle Insulaner und sogar deren Kinder. Das Gericht ordnete Hausdurchsuchungen auf der Insel an und fand am Ende gerade einmal etwas mehr als vier Prozent der Ladung in den Gärten der Borkumer verteilt.

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Ehen vor Gericht

In einem Vortrag befasst sich Hjördis Bohse mit Streitigkeiten zu Ehe und Partnerwahl bei frühneuzeitlichen Gerichtsprozessen in Ostfriesland

Abb. 1: Albrecht Dürer: Ungleiches Paar, um 1495, Kupferstich 15,4 x 14,2 cm, Schenkung Johann Heinrich Landolt (1885) © ETH-Bibliothek Zürich, Graphische Sammlung / D 7742 / Public Domain Mark 1.0 https://doi.org/10.16903/ethz-grs-D_007742

Die Landschaftsbibliothek und das Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich – laden im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Landeskundliche Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands“ zum zweiten Vortrag des Jahres 2026 in das Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft nach Aurich ein, in dem Gerichtsprozesse zu Ehe und Partnerwahl aus dem 17. und 18. Jahrhundert im Mittelpunkt stehen.

Sich für eine Eheschließung zu entscheiden, bedeutet, sich in vielerlei Hinsicht Gedanken über die Kompatibilität der betreffenden Personen zu machen. Die Erwartungshaltungen können hierbei sehr unterschiedlich sein, spielen etwa Aspekte wie gegenseitige Zuneigung, übereinstimmende Vorstellungen hinsichtlich der Lebensführung oder aber ein ähnlicher sozialer Hintergrund in die Entscheidungsfindung hinein.

Auf den ersten Blick scheint es ein Gegenwartsproblem zu sein, sich eingehend mit den eigenen hohen Ansprüchen an eine potenzielle Partnerin oder einen potenziellen Partner zu befassen. Doch bereits im frühneuzeitlichen Ostfriesland gehörte es zu einer gängigen Praxis, die Eignung eines Paares für eine gemeinsame Ehe genau zu prüfen. Neben den Vorstellungen eines Paares selbst erhoben auch die beteiligten Familien Ansprüche, in die Partnerwahl einbezogen zu werden. Mit dieser Vielzahl an involvierten Personen ging ein großes Konfliktpotenzial einher. So kam es nicht selten vor, dass vor den ostfriesischen Gerichten über ein gebrochenes Eheversprechen oder aber über die Verweigerung des elterlichen Konsenses geklagt wurde.

Anhand noch kaum betrachteter Prozessakten, die sich im Niedersächsischen Landesarchiv in Aurich befinden, beleuchtet der Vortrag die komplexen Dynamiken, die die Eheanbahnungsphase prägten. Der Fokus des Vortrages liegt dabei auf den Argumentationsmustern, die Aufschluss über die Gründe für oder gegen eine Eheschließung geben. Es wird den Fragen nachgegangen, mittels welcher Kategorien – wie etwa geschlechtsspezifischer Rollenbilder, Alter oder Berufsstand – die klagenden und beklagten Personen ihr Anliegen verdeutlichten und inwiefern es durch die eigene Argumentation gelang, den Aushandlungsprozess zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Hjördis Bohse M.Ed.

Hjördis Bohse M.Ed. (Osnabrück)

Ehe und Partnerwahl: Streitigkeiten im frühneuzeitlichen Ostfriesland. Ein Einblick in Gerichtsprozesse und Argumentation aus dem 17. und 18. Jahrhundert

Zeit:                Montag, den 16. März 2026; 19.30 Uhr

Ort:                 Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft, Georgswall 1–5

Eintritt:           5,00 €

Michael Hermann

(Red.: H.S.)

Alte Heimat – neue Heimat

Im Rahmen des bundesweiten “Tags der Archive” widmet sich am 7. März 2026 ein Vortragsvormittag dem Thema “Migration in Ostfriesland” aus historischer und aktueller Perspektive

Abb.: Roman Siewert, Leiter des Sozialwerks Nazareth, umringt von geflüchteten vietnamesischen Kindern, ca. 1980 (NLA AU Rep. 243 B 2162)

Migration und Integration prägen Ostfriesland seit Jahrhunderten. Die Region war immer wieder Ziel von Menschen, die hier eine neue Heimat suchten – ob Glaubensflüchtlinge in der Frühen Neuzeit, Vertriebene nach 1945 oder Geflüchtete in jüngerer Zeit. Wie gestaltete sich das Ankommen? Welche Hürden gab es, welche Chancen wurden ergriffen?

Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich ein Vortragsvormittag anhand dreier Fallbeispiele aus unterschiedlichen Epochen: von der Nachkriegszeit über die vietnamesischen Boat-People bis zur aktuellen Integrationsarbeit im Landkreis Aurich. Dabei werden sowohl die Perspektiven der Ankommenden als auch die der aufnehmenden Gesellschaft in den Blick genommen.

Der Vortragsvormittag wird von dem Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich in Kooperation mit der Ostfriesischen Landschaft veranstaltet und findet am 7. März 2026 ab 10.00 Uhr im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft (Georgswall 1–5, 26603 Aurich) statt.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Programm

Alte Heimat – neue Heimat
7. März 2026

10.00 Uhr:      Begrüßung durch den Präsidenten der Ostfriesischen Landschaft, Rico Mecklenburg, und den Leiter der Abteilung Aurich des Niedersächsischen Landesarchivs, Dr. Michael Hermann

10.15 Uhr:      Lennart Bohne (Dokumentationsstätte Gnadenkirche Tidofeld)
„Das waren für uns Ausländer“ – Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten in Ostfriesland

11.00 Uhr:      Dr. Edda Willamowski (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Vietnamesische Geflüchtete in Ostfriesland. Geschaffene und genutzte Möglichkeiten

11.45 Uhr:      Kaffeepause

12.00 Uhr:      Daphne Mariebelle Eich (KVHS Aurich)
Teilhaben und Ankommen: Integration von Migrant*innen im Landkreis Aurich

12.45 Uhr:      Abschlussdiskussion

Michael Hermann
(Red.: H.S.)

Frühneuzeitliche Befestigungsanlagen in Ostfriesland

Dr. Andreas Hüser berichtet in einem Vortrag von den archäologischen Erkenntnissen zur Festung Leerort und zur Dieler Schanze

Abb.: Darstellung der Festung Leerort, von Georg Faber, 1632 (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Signatur 30917/36)

Die Landschaftsbibliothek und das Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich – laden im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Landeskundliche Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands“ zum zweiten Vortrag des Jahres 2026 in das Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft nach Aurich ein.

In diesem Vortrag geht es um zwei bedeutsame frühneuzeitliche Festungswerke der Grafschaft Ostfriesland: Die Festung Leerort auf der Landspitze zwischen Leda und Ems als einst größte ostfriesische Landesfestung und die Schanze bei Diele als Grenzbefestigung im Rheiderland.

Beide Festungswerke waren zwischen 2010 und 2013 Bestandteil archäologischer Untersuchungen durch die Ostfriesische Landschaft, um Kenntnisse über die Struktur und den Aufbau zu gewinnen: Im Boden verborgen haben zahlreiche Zeugnisse dieser teils unruhigen Zeiten überdauert. Die Ergebnisse ergänzen maßgeblich das bisherige Wissen zu den Anlagen. Das reichhaltige Fundmaterial liefert Einblicke in Belagerungstechniken, aber auch in das tägliche Leben der gräflichen Familie im Schloss Leerort oder das Leben der in den Festungen stationierten Soldaten. Im Vortrag wird über zehn Jahre nach Abschluss der Untersuchungen ein Einblick in den Festungsbau des 16. bis 18. Jahrhunderts gegeben und unterschiedliche Alltagssituationen beleuchtet.

Dr. Andreas Hüser hat im Rahmen des Projektes „Grenzland Festungsland“ zwischen 2010 und 2013 die Grabungen in Diele und Leerort geleitet und war anschließend für den Archäologischen Dienst der Ostfriesischen Landschaft bis 2015 tätig. Seit 2017 ist er Leiter der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven.

Dr. Andreas Hüser

Dr. Andreas Hüser (Bad Bederkesa)

Dieler Schanze und Festung Leerort

Zeit:                Montag, den 16. Februar 2026; 19.30 Uhr

Ort:                 Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft, Georgswall 1–5

Eintritt:           5,00 €

Michael Hermann
(Red.: H.S.)

“Antisemitismus im Netz und den sozialen Medien”

Unter diesem Thema fand am 8. Oktober 2025 in Leer eine Fachtagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe “Antisemitismusprävention und Demokratieförderung” statt

Ein Gastbeitrag von Andreas Scheepker (Arbeitsstelle für evangelische Religionspädagogik Ostfriesland)

Abb. 1: 4. Fachtag „Antisemitismusprävention und Demokratieförderung“ am 8. Oktober 2025 im Leer (Foto: Jürgen Bambrowicz/Landkreis Leer)

Am 8. Oktober 2025 fand im Maritimen Kompetenzzentrum in Leer der 4. Fachtag in der Reihe „Antisemitismusprävention und Demokratieförderung“ statt. Das Schwerpunktthema war in diesem Jahr „Antisemitismus im Netz und den sozialen Medien“. Die Veranstaltung wurde gefördert vom Landespräventionsrat Niedersachsen, dem Landesdemokratiezentrum sowie dem Landkreis Leer.

Der Fachtag begann mit einem Online-Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schwarz-Friesel (TU Berlin) zum Thema „Antisemitismus in den sozialen Medien: Die Netz(un)kultur des Hasses“. Prof. Dr. Schwarz-Friesel ist Kognitionswissenschaftlerin und Antisemitismusforscherin. Schwerpunkte ihrer Forschungsarbeit sind Antisemitismus in Sprache, Internet und sozialen Medien sowie Antisemitismus als Phänomen in der sogenannten „Mitte der Gesellschaft“. Schwarz-Friesel ist eine führende Expertin für gegenwärtigen Antisemitismus.

„Wieder ist jetzt!“ Mit dieser Abwandlung eines bekannten Mottos begann Prof. Dr. Schwarz-Friesel ihren Vortrag. Sie beschrieb die massive Zunahme sowie Radikalisierung antisemitischer Beiträge im Internet und in sozialen Medien in den letzten Jahren – besonders seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Dabei analysierte sie die Rahmenbedingungen für neue Formen des gegenwärtigen Antisemitismus, der nicht nur von extremistischen Randgruppen getragen wird, sondern auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Hier spricht man u.a. von „gebildetem Antisemitismus“ und „Campus-Antisemitismus“. Ein historischer Rückblick zeigt bereits seit der Antike und besonders im Deutschen Kaiserreich wie in der nachfolgenden Weimarer Republik einen Top-Down-Prozess, in dem gebildete Menschen antisemitische Einstellungen und Äußerungen in die Breite der Gesellschaft kommunizierten.

Während sich der frühere Antisemitismus gegen Juden als Minderheit in der Gesellschaft richtete, wie Schwarz-Friesel ausführte, zielt er heute vor allem auf den Staat Israel. Man spricht von einer „Israelisierung des Antisemitismus“. Dabei werden immer gleiche Stereotypen, die vorher auf die jüdische Minderheit in der Gesellschaft bezogen wurden, nun gegen den einzigen jüdischen Staat in der Weltgemeinschaft gerichtet: Der Staat Israel wird (wie vorher die jüdische Minderheit in der Gesellschaft) mit Vorwürfen des Genozids, des Landraubs, der alleinigen Verantwortung für Notsituationen und Kriege sowie der Verschwörung und Manipulation von Regierungen und Medien konfrontiert.

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Zwei Emder Renaissancehäuser zwischen Abrissbirne und Denkmalschutz

Aiko Schmidt M.A. widmet sich in einem Vortrag im Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft am 26. Januar 2026 der Geschichte der beiden im 16. Jahrhundert errichteten Bürgerhäuser in der Pelzerstraße in Emden

Abb.: Blick aus der Klunderburgstraße auf die Nordfassaden der Häuser Pelzerstraße 11 (links) und 12 (rechts), 2001 (Ostfriesisches Landesmuseum Emden, Foto: Adolf Harms)

Im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Landeskundliche Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands“ laden die Landschaftsbibliothek und das Niedersächsische Landesarchiv – Abteilung Aurich zum ersten Vortrag im Jahr 2026 ein. Im Mittelpunkt steht die Erhaltung der Renaissancehäuser in der Pelzerstraße in Emden im 20. Jahrhundert.

Die Emder Altstadt fiel im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig den Bombenangriffen zum Opfer. Inmitten dieser Zerstörung haben zwei im 16. Jahrhundert errichtete Bürgerhäuser an der Pelzerstraße die Zeiten überdauert und gewähren noch heute – zumindest ansatzweise – einen seltenen Einblick in die einstige Wohnkultur einer wohlhabenden Bürgerschaft. Der Vortrag zeichnet die wechselvolle Geschichte dieser beiden Renaissancegebäude von ihrer Entstehung bis in die jüngere Vergangenheit nach. Während das Haus Nr. 11 trotz fortschreitender Baufälligkeit bis 1989 als Unterkunft für sozial schwach gestellte Personen diente, wurde das Haus Nr. 12 – mit Ausnahme der erhaltenen Nordfassade – durch einen Neubau ersetzt und ab 1984 als Kulturhaus genutzt. An der Wende zum 21. Jahrhundert erfuhr das Haus Nr. 11 eine behutsame Restaurierung und vermittelt seither einen Eindruck der Lebensverhältnisse vor rund 350 Jahren, wenngleich dessen Authentizität gewissen Einschränkungen unterliegt.

Aiko Schmidt M. A. ist seit 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ostfriesischen Landesmuseum Emden tätig und hat zahlreiche Aufsätze zur Emder Stadtgeschichte veröffentlicht.

Aiko Schmidt M.A.

Aiko Schmidt M.A. (Emden)

Die Erhaltung der Renaissancehäuser in der Pelzerstraße in Emden im 20. Jahrhundert

Zeit:                Montag, den 26. Januar 2026; 19.30 Uhr

Ort:                 Landschaftsforum der Ostfriesischen Landschaft, Georgswall 1–5

Eintritt:           5,00 €