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Exekutionsplatz gesucht – Der Egelser Richtplatz beim Tränenhügel

Ein Gastbeitrag von Hans-Joachim Habben

Im Februar des Jahres 1815 wurde die Auricher Landdrostei vom Emder Landrat darüber informiert, dass im Haus des Bauern Siebelt Hanshen Hanshen in Suurhusen dessen Magd „in ihrem Blute todtliegend und ein Messser neben ihr“ aufgefunden worden war. Erste Befragungen ließen zunächst einen Selbstmord vermuten. Doch die weitere Untersuchung ergab, dass es sich um „eine der furchtbarsten Mordthaten“ gehandelt hatte, da die Tote 52 Hieb- und Stichwunden aufwies.1 Der Mörder wurde schnell ermittelt. Siebelt Hanshen Hanshen hatte seine Bedienstete erstochen und wurde kurzerhand zum Tode verurteilt.

Wahrscheinlich war in Aurich schon lange kein Todesurteil mehr vollstreckt worden, denn die alte Richtstätte in Egels war inzwischen zu Ackerland geworden. Man schaute sich nach einer anderen Stelle um und führte die Exekution schließlich in einem Gebiet zwischen Aurich und Schirum – in Middelburg – durch.

Abb. 1: Auszug aus einem Schreiben der Königlich ostfriesischen Oberlandesgerichts-Kommission vom 04.05.1816, dass der Termin für die Hinrichtung von Siebelt Hanshen Hanshen festgelegt worden ist (NLA AU Rep. 15 Nr. 11235)

Damit war das Problem aber nur kurzzeitig aus der Welt geschafft. Im Jahr 1819 sollte der Schäfer Gerd Hinrichs Büsselmann wegen eines Doppelmordes „durch das Rad von oben“2 hingerichtet werden und wieder hatte man dafür keine geeignete Richtstätte.

In früheren Zeiten wurde die Vollziehung von Todesstrafen meistens öffentlich, oft auf dem Marktplatz, durchgeführt. Eine derartige Veranstaltung lockte viele Schaulustige an und hatte nicht selten den Charakter eines Volksfestes. In Aurich fanden Hinrichtungen außerhalb der Stadtmauern statt. Die Gemeinde Egels hatte, wie die Beamten der Landdrostei schreiben, seit undenklichen Zeiten die Verpflichtung übernommen, einen Platz für Exekutionen bereitzustellen. Dafür war sie von einigen Abgaben befreit.

Abb. 2 a und b: Karte des Revierförsters Plagge (1828) (NLA AU, Rep. 244, C Nr. 959) sowie heutige Karte von Wiesens mit dem „Tränenhügel“ (https://flurnamen-ostfriesland.de/flurnamenkarte). Das eingezeichnete X markiert auf beiden Karten die heutige Lage der Gaststätte „Zum Sandkrug“

Wo sich die alte Hinrichtungsstätte genau befand, ist kaum noch zu ergründen. Im Allgemeinen wird angenommen, dass die Stelle am „Jann Hinners Berg“ – oder auch „Hexenberg“ genannt – zu suchen ist. Hier soll der Überlieferung nach Jann Hinners als Letzter durch das Schwert hingerichtet worden sein. Ob dieser Platz zur Gemeinde Egels oder zum Staatsforst gehörte, lässt sich heute schwer feststellen. Im letzteren Fall würde dieser Ort als Hinrichtungsstätte eher nicht in Frage kommen.

Als Ortsangabe für die Richtstätte wird häufig „Egelser Gaste“ und „Egelser Bauland“ genannt. Auch die Angabe „auf der Baugaste 300 bis 400 Schritte diesseits des Dorfes und ungefähr 100 Schritte östlich der Heestraße entfernt“ lässt noch viel Spielraum für eine genaue Lokalisierung.3 Weiterhin angegeben wird nur, dass der Richtplatz eine Breite von drei bis vier „breiten Äckern“ gehabt habe.

Die Bezeichnung „Egelser Gaste“ findet man heute als Straßennamen in Waldesnähe. In der vom Revierförster Plagge 1828 gezeichneten Karte wird dieses Flurstück als Egelser Ostergaste bezeichnet. Es wäre also denkbar, dass sich der Richtplatz dort befand.

Mit der bevorstehenden Exekution im Jahr 1819 rückte die alte Richtstätte wieder in den Blickpunkt und man spielte mit dem Gedanken, diese wieder neu aufzubauen. Schließlich hatte die Abmachung der Stadt Aurich mit der Gemeinde Egels ihre Gültigkeit nicht verloren.

Gegen diesen Plan hatten die Egelser Gemeindemitglieder mit dem Beschwerdeführer Anton Garrelts, Domänenpächter zu Osteregels, aber starke Bedenken. Wie in den Jahren zuvor führten sie an, der Platz diene inzwischen als Getreideacker. Die Bauern befürchteten, dass bei dem zu erwartenden Volksauflauf die Ernte zertrampelt werden würde.

Abb. 3: Der Egelser Richtplatz. Das eingezeichnete X zeigt die heutige Lage der Gaststätte „Zum Sandkrug“ (NLA AU, Rep. 244, C Nr. 952)

Nicht allein wegen des materiellen Schadens schlug den Egelsern eine Exekution in der Nachbarschaft auf das Gemüt. In weiten Bevölkerungsschichten war ein starker Aberglaube vorhanden. Schon in der kindlichen Erziehung wurde mit dem ostfriesischen Busabella – der Mann, der die unartigen Kinder in einen Sack steckt und mitnimmt – gedroht. Aber auch der Geist des Jann Hinners, der keinen Frieden gefunden haben soll, soll in den Köpfen der Dorfbewohner herumgespukt haben. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern gruselte, wenn sie in die Nähe von Hinrichtungsstätten kamen. Der unstete Geist des Delinquenten war vermeintlich noch gegenwärtig und trieb sein Unwesen. Der Ort der Hinrichtung schien besonders den jüngeren Menschen eine Höllenangst einzujagen. Weder durch gute Worte noch durch Zwang seien die Mägde dazu zu bewegen, morgens oder bei eintretender Dunkelheit den Ort zu betreten, um das Vieh zur Weide zu bringen oder abzuholen. Es sei auch den Kindern auf ihrem Schulweg nach Wiesens nicht zuzumuten, diese unsichere Stätte zu passieren. Aber nicht allein das. Das Vieh sammele sich an der Richtstätte und bedränge und trete sich solange, bis ein Tier tot auf dem Platz liege.

Obwohl die Auricher Beamten den Aberglauben nicht ganz ernst nahmen, folgten sie den Wünschen der Bevölkerung. Die alte Richtstätte auf der Egelser Gaste blieb Kornfeld und es wurde 1819 ein neuer Richtplatz „Hinter dem Egelser Busch“ angelegt. Dieser Ort liegt heute südlich des Tränenhügels in Wiesens. Die zur Hinrichtung notwendigen Gerätschaften wurden herbeigeschafft und der Platz hergerichtet.

Am 1. Mai 1819 zertrümmerte der Scharfrichter Schüssler mit einem Wagenrad den Kopf des Delinquenten Büsselmann und zerbrach ihm mit elf weiteren Schlägen von oben herab so ziemlich alle Knochen. Sein Leichnam wurde an Ort und Stelle verscharrt.4 Die Richtstätte ist wohl nur dieses eine Mal genutzt wurde.

Ende der 1820er Jahre fiel das Flurstück im Rahmen der Gemeindeteilung dem königlichen Forst zu. Das Heidland wurde bewaldet, das Flurstück zwischen dem Weg zum Richtplatz und dem alten Tief wurde später unter der Bezeichnung „Förster Äcker“ geführt, was auf die Nutzungsart schließen lässt.

Abb. 4: Bekanntmachung zur Vollstreckung des Todesurteils an dem Matrosen Konrad Kohler am 23.02.1904 (NLA AU Rep. 246 Nr. 57)

Damit musste also erneut ein alternativer Ort gesucht werden. Ein Ausweichen auf die Ersatzstätte in Middelburg wurde zeitweise wieder in Erwägung gezogen, aber auch das Errichten einer Anlage in Georgsfeld oder in Meerhusen kam ins Gespräch. Alle diese Ideen wurden wieder verworfen. Es wurde schließlich zuletzt noch mit dem Gedanken gespielt, die Todesstrafe auf dem Pferdemarkt in Aurich zu vollstrecken, was sicherlich zur „Attraktivität“ der Stadt beigetragen hätte. Hierzu kam es jedoch auch nicht, sodass Herr Büsselmann einer der letzten öffentlich Hingerichteten in Aurich blieb. Nach ihm folgte nachweislich noch der 1904 im Hof des Gerichtsgefängnis hingerichtete Raubmörder Konrad Kohler, dem wohl die zweifelhafte Ehre zukommt, als letzter in Aurich hingerichtet worden zu sein.5

Quellenverzeichnis:
NLA AU, Rep.15, Nr. 11235, NLA AU, Rep. 244, C Nr. 952, NLA AU, Rep. 244, C Nr. 959, NLA AU Rep. 246 Nr. 57

Hans-Joachim Habben
(Red.: H.S. / M.H.)

  1. Niedersächsisches Landesarchiv – Abteilung Aurich (im Folgenden: NLA AU) Rep. 15, Nr. 11235, Schreiben des Emder Landrats. []
  2. H. Ites, Die letzte öffentliche Hinrichtung in Ostfriesland, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte, 1959, H. 4, S. 15; J. Knoop, Die letzte Hinrichtung in Egels bei Aurich im Jahre 1819, in Heimatkunde und Heimatgeschichte, 1927, Heft 3. []
  3. NLA AU, Rep. 21, Nr. 1145. []
  4. J. Knoop, Die letzte Hinrichtung in Egels bei Aurich im Jahre 1819, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte, 1927, H. 3. []
  5. Hinrich Schoolmann, „‘n Kopp lüttjeder maakt worden“. Am 23. Februar 1904 wurde in Aurich die letzte Hinrichtung vorgenommen, in: Heimatkunde und Heimatgeschichte 1976, H. 12, S. 47. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor (5. Dezember 2024). Exekutionsplatz gesucht – Der Egelser Richtplatz beim Tränenhügel. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12u6c


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