Ein Beitrag von Dr. Heiko Suhr

Trotz der falschen Zuschreibung bei Plinius dem Älteren, dass in Ostfriesland kaum gejagt werde, gehört die Jagd nicht nur zu den beliebten Aktivitäten in Ostfriesland, sondern auch zu einem vielschichtigen Sujet des ostfriesischen Schrifttums.1 In diese Reihe gehört auch ein kleines Büchlein mit nur 51 Seiten, das 1869 im Verlag von Diedrich Soltau in Norden erschienen und dort auch gedruckt worden ist.2 Das „ostfriesische Jagdbuch“ ist relativ schmucklos und enthält keinerlei Illustrationen. Erst 2024 wurde das Exemplar der Landschaftsbibliothek auf dem deutschen Antiquariatsmarkt erworben. Erwähnenswert ist, dass hier auch der eher selten erhaltene Interimseinband noch vorhanden ist.3 Weitere Exemplare in Deutschland scheint es ansonsten nur noch in der Bibliothek des Heimatvereins Norderland im Ostfriesischen Teemuseum in Norden, in der Dienstbibliothek des Niedersächsischen Landesarchivs – Abteilung Aurich sowie in der Staatsbibliothek zu Berlin und der Bayerischen Staatsbibliothek zu geben.4
Angaben zum Urheber ließen sich nicht ermitteln. Schon auf der Titelseite ist „von einem unbekannten Verfasser“ die Rede. Im Text gibt es wenige Hinweise, die darauf hindeuten, dass der Autor ein Ostfriese ist,5 der über höhere Schulbildung verfügt haben muss und wohl auch ein Universitätsstudium genossen hatte.6 Dafür spricht, dass eine gerade erschienene Gießener Studie von „O. V. Leo“ zitiert wird, die aus dem dortigen forstwissenschaftlichen Umfeld stammt und noch keinen Eingang in die bisherigen Standardwerke gefunden hatte.7

Der anonyme Verfasser hat – auf dem Titelblatt – sein Werk unter das Motto „Im Wald und auf der Haide [sic!] / Da such’ ich meine Freude“ gestellt. Die Zeilen findet man verschiedentlich auch auf norddeutschen Postkarten (u.a. Nienstedten/Hamburg-Altona) und vor allem auf Jägerkrügen aus dem frühen 19. Jahrhundert.8 Ursprünglich handelt es sich dabei um den Anfang der ersten Strophe eines deutschen Volks- und Jagdliedes, das 1816 von Wilhelm Bornemann geschrieben und 1827 von Ferdinand Ludwig Gehricke vertont wurde.9 Dieses Motto zeugt also weniger von ostfriesischer Heimatverbundenheit als von einer Verwurzelung im Jagdwesen.
Das Buch beginnt mit einer – wohl humoristischen – Einteilung der Menschen in drei Klassen: die guten Jäger, die schlechten Jäger und die Nicht-Jäger (S. 1). Letztgenannte Gruppe unterscheide sich wiederum in „Feinde“ und „Freunde“ von Jägern. Zu den Freunden gehörten hauptsächlich die Menschen, „welche Wild gerne mit dem silbernen Löffel“ jagen, also den kulinarischen Genuss von Wildfleisch bevorzugen ohne selbst zu jagen, aber ebenso die „Damen“ der begeisterten Jäger. Zu den Feinden gehörten wiederum „recht viele“ Personen, die ihre Abneigung offen auslebten, wobei aber zunehmend mehr Menschen „bekehrt“ würden. Unbelehrbare Gegner der Jagd fänden sich vor allem bei den „Staatshämorrhoidarien“ (S. 2) in den Amtsstuben der Verwaltung, die von „Stubenluft und Aktendunst“ zu gereizten Naturen geworden seien. Schon dies scheint ein erster Seitenhieb des Verfassers auf die Urheber der ostfriesischen Jagdverordnung zu sein, die 1838 in Hannover erlassen worden war. Schlechte Jäger – so der Autor weiter – fänden sich vor allem unter denjenigen, die die Regeln der Jägerei missachten, also in erster Linie Wilddiebe. Dazu gehörten aber auch gute Schützen mit „Freude am Morden“. Aus dieser negativen Sichtweise ergibt sich dann auch die Charakterisierung guter Jäger, die nach den „Hauptregeln und Gesetzen“ (S. 3) der Jagd agieren. Gute Jäger können demnach sowohl gute als auch schlechte Schützen sein, wenn auch die Zielgenauen dem „heiligen Hubertus die liebsten Jünger“ seien.

Das vom Verfasser sogenannte „Wasservogelgesetz für Ostfriesland“ von 1838 – es regelte die Jagd in Ostfriesland und war von König Ernst August I. (1771–1851) von Hannover erlassen worden – zähle ausdrücklich nicht zu diesen wichtigen Hauptregeln, so der Verfasser (S. 4). Die Verordnung widerspreche sogar allen guten Absichten. Der anonyme Verfasser argumentiert hier also gegen die freie Jagd, die quasi zu den Grundrechten der friesischen Freiheit zu rechnen ist. Die freie Jagd war zudem 1599 im Emder Konkordat und 1611 im Osterhusischen Akkord auch rechtlich festgelegt worden.10 Der Verfasser nimmt an dieser „Jagd-Ordnung für die Provinz Ostfriesland“ besonderen Anstoß, gerade weil darin die freie Jagd auf wilde Enten, Gänse und Schwäne und sonstige wilde Wasservögel durch jeden Ostfriesen ausdrücklich anerkannt wurde, wenn auch beschränkt auf Küstengebiete und Flussufer. Füchse, Marder, Iltisse, Dachse und Fischotter durften demnach zwar nicht gejagt, aber auf dem eigenen Grundstück immerhin eingefangen werden.11 Versteckt im Kapitel über den Hasen führt der anonyme Autor weiter aus, dass dieses Gesetz „böse Wirkungen“ (S. 17) habe, da es zur „Jagdleidenschaft niederen Grades“ ebenso verführe wie zum Wilddiebstahl (S. 18). In ihrer Gesamtheit leite die Verordnung gar „zur schlechten Jägerei“ an.

Über seine Kritik an der hannoverschen Legislative hinaus argumentiert der Verfasser, die Jagdpachten seien in Ostfriesland derart hoch (S. 27), dass sie sich nur bei viel erlegtem Wild rentierten. Ursächlich dafür sei ein Ansteigen des Fleischkonsums, was auch Wildprodukte verteure, was wiederum das Pachtniveau steigen lasse (S. 29). Ein möglicher – sehr idealistischer – Ausweg sei, dass die „gesellige Jagd“ die vorherrschende egoistische Jagd verdränge (S. 30).
Diese Kritikpunkte nutzt der Autor dafür, eine Lösungsstrategie aufzuzeigen, die von der Praxis und nicht von verstaubten Amtsstuben in Hannover bestimmt werde. Ostfriesland habe den Vorteil guter Jagdreviere, denn nirgendwo sonst in Deutschland könne Wild besser „erhalten oder vermehrt“ werden als hier (S. 6). Ein guter Jäger habe dementsprechend natürlich kein „Minderer“ seines eigenen Bestandes zu sein, sondern für die „Erhaltung seiner Jagd Sorge [zu] tragen“ (S. 16). Das könne nur über fest definierte Schonzeiten erreicht werden, die in dem Büchlein als „Jagdruhe“ (S. 16) bezeichnet werden.12 Zudem gelte es, Wilddiebe mit aller Strenge zu entfernen (S. 17).

Das „Ostfriesische Jagdbuch“ ist eine recht seltsame Mischung aus humoristischer Beschreibung des idealtypischen Jägers, einer ernsthaften Beschreibung und Klassifizierung ostfriesischer Wildtiere sowie einer mal verdeckten, mal sehr deutlichen Kritik an den hannoverschen Jagdgesetzen. Das Buch hat keine stringente Gliederung, wird aber von zwei Hauptteilen über Hasen und Rebhühner bestimmt, die eher allgemeiner Natur sind, kaum Bezüge zu Ostfriesland aufweisen und eher natürliche Feinde, die Fortpflanzung und typische Charakteristika beschreiben. In diese beiden Teile hinein mischt sich dann die Kritik des Verfassers an den Jagdgesetzen für Ostfriesland. Das Buch mag zwar „dem Vergnügen“ gewidmet und auch überwiegend in einem launischen und fast anekdotischen Duktus verfasst worden sein, es verfolgt aber ernste Anliegen und ist damit im Sinne des Naturschutzes fast modern. Der Verfasser versteht nämlich sein Buch nicht nur als „Anleitung“ (S. 51) für gute Jäger, sondern er spricht sich auch ausdrücklich für die Festlegung von Jagdrevieren, für deren Schonung und vor allem für die Liebe zum Tier aus.
Offen bleibt die Frage, warum das Buch erst rund dreißig Jahre nach der Verkündung der „Jagdordnung für die Provinz Hannover“ erschienen ist. So lange kann es kaum gedauert haben, bis sich die Schwächen der Verordnung gezeigt haben.
Dr. Heiko Suhr
(Red.: M.H.)
- Genannt seien in chronologischer Reihenfolge Schimmelpfennig, Volk, Wald und Jagd in Ostfriesland. Eine kulturhistorische Skizze, in: Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen 10, 1879, S. 261–329; Otto Rink, Jagd und Jagdhunde bei den alten Friesen, in: Ostfreesland. Kalender für Jedermann 25, 1938, S. 181–185; Hans-Werner Eule, Forst- und Jagdgeschichte Ostfrieslands, 4 Bde., Aurich 1953 [Manuskript]; Heinrich Buurman, Spatz, Sperling, Lüntje oder die Jagd auf Vögel in Ostfriesland, Leer 2001. Das Werk von Eule ist digitalisiert verfügbar unter https://bibliothek.ostfriesischelandschaft.de/wp-content/uploads/sites/3/dateiarchiv/1535/Eule-Jagdgeschichte.pdf [08.10.2024]. [↩]
- Ein ostfriesisches Jagdbuch, dem Jagdvergnügen und „guten Jägern“ mit besonderer Vorliebe gewidmet / von einem unbekannten Verfasser, Norden 1869. [↩]
- Demnach ist das Buch im Verlag von Johann Christian Kühtmanns Buchhandlung in Bremen erschienen. [↩]
- Digitalisiert und frei verfügbar ist das Buch via https://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=hvd.hn5s4h [24.09.2024]. Das Exemplar im Auricher Landesarchiv scheint relativ bald nach Erscheinen dort in den Bestand aufgenommen worden zu sein, wofür die Tinte, mit der die frühere Signatur vermerkt wurde, und das Signaturschild, das sich so nur bei Bänden vom Anfang des 20. Jahrhunderts erhalten hat, sprechen. Angaben zum Verfasser ließen sich auch aus diesem Exemplar nicht gewinnen. Ich danke Fabian Gründling für diese kleine Recherche. [↩]
- Er spricht von „meine verehrten Herren Landsleute“ (S. 6). [↩]
- Der Autor zitiert ein Fallbeispiel aus Magdeburg (S. 12), was für Verbindungen dorthin oder eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fachpublikationen spricht. Auch verwendet der Verfasser diverse lateinische Zitate, u.a. von Horaz (S. 13), was ebenso für eine höhere Schulbildung sprechen könnte. [↩]
- Beim Verfasser handelt es sich um Ottomar Viktor Anderlind, der u.a. in Gießen studiert hat, dessen Hauptwerke aber alle lange nach dem Jagdbuch veröffentlicht worden sind, was wiederum dafür spricht, dass unser Verfasser sich akademisch mit dem Thema befasst hat bzw. auch in Gießen studiert haben könnte; vgl. zu Anderlind https://www.deutsche-biographie.de/sfz901.html [25.09.2024]. [↩]
- Vgl. u.a. https://stein-collectors.org/library/TranslationsIllustrated/I/Im_Wald_und_auf_der_Heide/trans-r1.html [24.09.2024]. [↩]
- Bernd Pachnicke (Hrsg.), All mein Gedanken. Deutsche Volkslieder, Leipzig 1980, S. 28–29. [↩]
- Freier Fischfang und freie Jagd sind den Friesen schon 734 von Karl Martell zugesichert worden. Im Emder Konkordat von 1599 wurde die freie Jagd auf Wasser- und Zugvögel durch Enno III. zugesichert und im Osterhusischen Akkord 1611 erneut bestätigt; vgl. für das Emder Konkordat NLA AU, Rep. 1, Nr. 193, Bl. 58–59 [Vnd weill sich vnsere vnderthanen beclagen, daß Inen daß Vißchen in dem Embs Strome, Sieltieffen vnd andern fließenden vnd stehenden waßern vnd Mehren behindert wird, wir vnß aber auch erinneren, daß bey dem fischen großer Mißbrauch geschicht […]. So seindt wir endtschloßen eine solche Ordnung verfaßen vnd publiciren zu laßen, daß die vnderthanen an dehnen ortten, da sie zue fischen befuegt, […] vnd können wir, so viell die auicubia betrifft, woll geschehen laßen, daß vnsere vnderthanen deren an wilten Gevogell, so zur flucht gehörig genießen, doch der Veldthuner auch anderer Vögell auf vnsern Glupen, insonderheit den gehegen, so wir anrichten laßen möchten, sich gentzlich enthalten] und für den Osterhusischen Akkord Harm Wiemann (Bearb.), Die Grundlagen der Landständischen Verfassung Ostfrieslands. Die Verträge von 1595 bis 1611, Aurich 1974, S. 214–261, hier 236–239 [Item het gemeine freye visschen in die inlandische wateren als oick dat schieten ende vogelfangen. Belangende die jacht van die van der riddershap sullen weeten met genadige ende underdanige handelinge, darup soedanige ordre to stellen, dat die questien ende het proceß dien angaende gemoveert, sullen cesseren ende upholden]. [↩]
- G. v. Schele, Jagd-Ordnung für die Provinz Ostfriesland, ausgegeben zu Hannover, den 27sten August 1838, Hannover 1838, S. 2, Paragraph 3–4. [↩]
- Solche Schonzeiten kennt die hannoversche Verordnung allerdings auch; vgl. Schele, Jagd-Ordnung, S. 3–4, Paragraph 5–9. Die Setz-, Brut- und Hägezeiten seien unter Androhung von Bußgeldern einzuhalten. [↩]
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Heiko Suhr (11. Oktober 2024). Von guten und schlechten Jägern. Ein vergnüglich geschriebenes Büchlein von 1869 schlägt auch kritische Töne an. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/12gdd