„Impfen tötet“ – so stand es auf einem selbstgemalten Plakat, das auf der Demonstration der Initiative „Querdenken 494 – Ostfriesland“ am 18. Oktober 2020 in Aurich zu sehen war.1 Auch wenn es auf der Demo in erster Linie um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, u.a. der Maskenpflicht, ging, waren darüber hinaus bereits kritische Meinungen zu den geplanten Impfmaßnahmen gegen Covid-19 sichtbar.
Impfkritik ist so alt wie das Impfen selbst,2 und auch Begriffe wie „Impfpflicht“ und „Impfzwang“, die in Verbindung mit der Corona-Pandemie aktuell immer wieder fallen und diskutiert werden, sind alles andere als neu. Denn bereits um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert waren in Deutschland Fragen „nach dem Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft“ aufgekommen: „Was ist wichtiger, der Schutz der Gesellschaft vor Seuchen oder die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen? Und darf der Staat die Immunisierung des Einzelnen im Dienste der Allgemeinheit erzwingen?“3
So ist es vielleicht gar nicht so überraschend, dass bereits vor mehr als hundert Jahren in Aurich ein „Impfgegnerverein“ aktiv gewesen ist. Der Verein war am 3. Februar 1912 mit dem Zweck gegründet worden, die „Aufhebung des Impfzwanges auf gesetzlichem Wege“ zu erreichen.4 Die Bestrebungen des Vereins zielten besonders auf einzelne Paragraphen des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874, das eine verpflichtende Pockenschutzimpfung für alle ein- und zwölfjährigen Kinder im Deutschen Reich vorsah. Bei einer Impfverweigerung drohte den Eltern empfindliche Geld- und im Wiederholungsfalle sogar Haftstrafen.5 Darüber hinaus hatte das Preußische Oberverwaltungsgericht am 1. März 1895 entschieden, dass die örtlichen Polizeibehörden befugt waren „zur Ausführung des Impfgesetzes impfpflichtige Kinder“ auch „zwangsweise“ vorzuführen.6
Tatsächlich war mit dem Reichsimpfgesetz in Deutschland erstmals die Durchsetzung der Immunität zum nationalen Ziel erhoben worden und zu dessen Erreichung war der Staat auch willens, massiv in bislang verbriefte Rechte seiner Bürger einzugreifen. Dies löste wiederum Proteste und Gegenströmungen aus. Institutioneller Ausdruck dieser Gegenbewegung waren die zahlreichen Impfgegnervereine auf deutschem Boden. Doch um die Auseinandersetzungen um die Impfpflicht und die Ursachen der Gründung eines Auricher Impfgegnervereins, über den leider nur wenige Informationen vorliegen, zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst mit der Pockenkrankheit und den Maßnahmen der Schutzimpfung im Deutschen Reich, aber auch in Ostfriesland zu befassen, um abschließend die Impfgegnerschaft zu behandeln.
Pockenepidemien
Die Pocken, auch unter der Bezeichnung „Blattern“ bekannt, zählten zu den verheerendsten Seuchenkrankheiten der Menschheit, bis es in den 1980er Jahren gelang, die Krankheit vollständig und weltweit auszurotten. Diese Leistung, die auf ein umfangreiches, globales Impfprogramm zurückzuführen war, gilt als einer der bemerkenswertesten und tiefgreifendsten Erfolge in der modernen Medizingeschichte,7 führt aber gleichzeitig dazu, dass die frühere Gefährlichkeit der Krankheit heute nur noch schwer nachvollziehbar ist. Bei den Pocken handelte es sich um eine höchst ansteckende Infektionskrankheit, die über Tröpfchen und Staub, aber auch durch Erreger an Gegenständen, wie z.B. Kleidung oder Bettwäsche, übertragen werden konnte. Typisch waren im Anfangsstadium hohes Fieber, Übelkeit, Erbrechen sowie Gliederschmerzen, später kamen im sogenannten Eruptionsstadium Hautausschläge am ganzen Körper hinzu. Es bildeten sich eiterhaltige Bläschen und Pusteln aus, die nach der Abheilung die typischen Pockennarben hinterließen. Die gesamte Erkrankung dauerte drei bis sechs Wochen bei einer Sterblichkeitsquote von etwa 30 Prozent.8 Eine Therapie oder gar Medikamente, um „die Krankheit, wenn sie einmal zum Ausbruch gekommen ist, zu mildern, abzukürzen oder gar im Keime zu ersticken“, waren lange Zeit nicht bekannt.9
Deutschland hatte kurz vor Erlass des Reichsimpfgesetzes zwischen 1870 und 1873 die letzte große Pockenepidemie erlebt. Allein in Preußen waren 420.000 Personen erkrankt, von denen schätzungsweise 130.000 starben.10 Auch Ostfriesland blieb von diesem Seuchenzug nicht verschont. Insbesondere in Emden kam es im Frühjahr 1871 zu einem signifikanten Ausbruch der Krankheit. Auslöser soll ein Eisenbahnbeamter gewesen sein, der – vorübergehend nach Straßburg versetzt – seine Familie Anfang Februar in der ostfriesischen Seehafenstadt besuchte.11 Zwar wies sein Gesicht rote Flecken auf, und er erzählte auch, dass er bei Ausbruch seines Hautausschlages Fieber gehabt hätte, aber offensichtlich stellte niemand einen Zusammenhang zu den Pocken her. Als der Eisenbahner wieder abgereist war, erkrankte kurz darauf – am 24. Februar 1871 – dessen Ehefrau an den Blattern, nur wenig später waren das einjährige Kind einer Gastwirtin und ein Zimmergeselle betroffen. Von dort nahm die Krankheit ihren weiteren epidemischen Verlauf. Wurden am 17. März nur fünf Neuinfizierte gemeldet, waren es nach fünf Wochen bereits 32 Neuerkrankungen. Innerhalb eines Monats bis Mitte Mai kamen 60 weitere Fälle hinzu, in den darauffolgenden zwei Wochen nochmals so viele Neuinfektionen. Erst ab Mitte Juni klang der Ausbruch ab, er hielt die Stadt jedoch noch bis in den September hinein in Atem.12 Das Erlöschen der Epidemie führte der Medizinalrat Stöhr vor allem auf die rasche Einrichtung eines Pockenkrankenhauses und auf durchgeführte Massenimpfungen zurück.13
Insgesamt wurden über 310 erkrankte Personen gezählt, von denen etwa 24 Prozent – also jeder Vierte – verstarben.14 Eine Aufschlüsselung der Krankheits- und Sterbefälle nach dem Alter ergab ein für den Medizinalrat Stöhr durchaus eindeutiges Ergebnis. Während die Kinder bis zehn Jahren, bei denen die obligatorische Schutzimpfung noch nicht so lange her gewesen war, weitgehend von Krankheit und Tod geschützt gewesen waren, waren die älteren Emder, insbesondere die Erwachsenen, sehr viel stärker von der Seuche betroffen, womöglich weil die Wirkung der Impfung inzwischen nachgelassen hatte. Für Stöhr ein eindeutiger Hinweis darauf, dass „jegliches Kind im zehnten Lebensjahre revaccinirt“, also wiedergeimpft werden sollte. Und weiter: „Es ist kein Fall von Blatternkrankheit vorgekommen bei irgend einem Individuum, das mit sicherem Erfolge revaccinirt worden“ sei.15 Eben diese Wiederimpfung war es, die das das Reichsimpfgesetz von 1874 erstmals verpflichtend vorsah.
Schutzimpfung
Schon sehr früh war bekannt, dass nach einer durchgemachten Pockenerkrankung lange Zeit keine Neuansteckung mehr erfolgte, auch wenn – wie zunächst vermutet – kein lebenslanger Immunschutz aufgebaut wurde. In China und Indien, wo die Seuche bereits vor 3.000 Jahren aufgetreten sein soll, war es üblich, eine bewusste Ansteckung mit leichteren Pockenfällen zuzulassen. Man legte Kinder zu Pockenkranken ins Bett oder verrieb die Pockenkrusten, um sie anschließend durch die Nase zu inhalieren. Diese Form der sogenannten „Inokulation“ kann heute als „der erste Vorläufer einer Schutzimpfung“ angesehen werden.16
Über die Gattin des britischen Botschafters in Konstantinopel, Lady Mary Wortley Montague, gelangte das Wissen über dieses Verfahren zu Beginn des 18. Jahrhunderts nach Europa, wo es sich vor allem bei der Oberschicht durchsetzen konnte. Darüber hinaus wurde 1746 „in London ein ‚Pocken- und Inokulationshospital‘ gegründet, das bis 1822 in Betrieb blieb.“17
Ein durchschlagender Erfolg gegen die Pocken gelang allerdings erst Ende des 18. Jahrhunderts, als der englische Landarzt Edward Jenner 1796 bei Impfversuchen nachweisen konnte, dass die bei Kühen auftretenden Pocken für den Menschen weitgehend harmlos waren und gleichzeitig gegen die gefährlicheren Menschenpocken schützten. Diese Form der Pockenimpfung nannte Jenner „Vaccination“, abgeleitet vom lateinischen Wort für Kuheuter („vacca“), dem das Impfmaterial entnommen wurde.18 Schon bald „nach ihrer wissenschaftlichen Einführung durch Jenner wurde die Vakzination von zahlreichen Ärzten begeistert aufgenommen, übernommen und in ganz Europa verbreitet.“19 Im Norden Deutschlands hat vor allem der Bückeburger Hofrat Bernhard Christoph Faust für die Verbreitung des Wissens über die Kuhpockenimpfung durch Broschüren und Flugschriften beigetragen, die auch in Ostfriesland bekannt waren. So schickte die Ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer am 11. August 1804 zwei von Fausts „Schriften über die Kuhpocken“ an das Landschaftliche Administrations-Kollegium, um diese in der Öffentlichkeit weiterzuverbreiten, da „die Impfung dieser Schutz-Blattern (…) in der hiesigen Provinz noch nicht den erwünschten Fortgang“ genommen hatte.20 Aber auch in den ostfriesischen Zeitschriften wurden in den nachfolgenden Jahren die Impfungserfolge mit den Kuhpocken beschrieben und diskutiert.21
Neben den Ärzten, die sich erstmalig in der Lage sahen, „präventiv und aktiv gegen die Pockenepidemien vorgehen“ zu können,22 erkannte auch der Staat den Nutzen der Vakzination, versprachen die Impfungen doch endlich einen möglichen Schutz vor den verheerenden Pockenepidemien. In Ostfriesland wurde zunächst – wie für ganz Preußen – durch das Königliche Reglement vom 31. Oktober 1803 eine Impfung empfohlen. Darin sah sich Friedrich Wilhelm veranlasst „aus väterlicher Fürsorge für das Leben und die Gesundheit Unserer getreuen Unterthanen (…), die Beförderung der Schutzblattern-Impfung nunmehro zu einem besondern Augenmerk Unserer Staatsverwaltung in der Absicht zu machen, damit das menschliche Pocken-Uebel (…) so bald als möglich vertilget und ausgerottet werde“ und wies die Behörden vor Ort dazu auf, „besonders das noch immer dagegen obwaltende Vorurtheil, so viel an ihnen ist, zu zerstreuen, und aus dem Wege zu räumen.“23
Auch im Königreich Hannover war seit 1803 eine Impfempfehlung ausgesprochen worden, wobei die Impflinge die entstehenden Kosten – 12 Mariengroschen für die Impfung und nochmals 6 Mariengroschen für die Nachkontrolle – in der Regel selbst bezahlen mussten. Nur arme Untertanen hatten „Anspruch auf unentgeltliche Impfung.“24 1815 wurde diese Verordnung erneuert und hatte nunmehr auch Geltung für Ostfriesland, das nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses an Hannover gefallen war. Prinzipiell handelte es sich erneut um eine Impfempfehlung. Da aber nunmehr die Prediger und Schullehrer angewiesen wurden, Kinder vom Schulbesuch abzuhalten, die nachweislich noch keine natürlichen Pockenerkrankung durchgemacht oder eine Schutzimpfung erhalten hatten, handelte es sich bereits um eine vorweggenommene Impfpflicht, die schließlich 1821 im Königreich Hannover eingeführt wurde.25 Nunmehr war jeder der „getreuen Untertanen (…) verpflichtet, die seiner Gewalt und Obsorge anvertrauten Kinder mit Kuhpocken impfen zu lassen.“26 Bei einer Verweigerung der Impfung waren bereits Geldstrafen vorgesehen, die bei Nicht-Erfüllung in Haftstrafen umgewandelt werden konnten.
Das Reichsimpfgesetz von 1874 brachte gegenüber dieser Hannoverschen Verordnung nochmals eine entscheidende Neuerung. Da man aus den Erfahrungen mit der bisherigen Vakzination festgestellt hatte, dass eine einzige Impfung nicht zwangsläufig das gesamte Leben lang vor den Pocken schützte, wurde nunmehr eine verpflichtende Zweitimpfung mit zwölf Jahren eingeführt. Dass die Wiederimpfung gerade zu diesem Zeitpunkt erfolgen sollte, hatte in erster Linie organisatorische Gründe, wie der Abgeordnete der Fortschrittspartei, Wilhelm Löwe, in einer Reichstagssitzung öffentlich zugab: „Aber wir haben das Interesse, die Kinder in dem Alter zu impfen, wo sie noch vollkommen schulpflichtig sind, wo nicht irgend ein renitenter Vater oder Vormund sagen kann: ‚Ich will mein Kind lieber ganz aus der Schule nehmen, es ist ohnehin bald fertig“.27
Die durchschlagende Wirkung des Gesetzes lässt sich nicht nur daran festmachen, dass Deutschland nach 1874 von weiteren Pockenepidemien verschont blieb, sondern dass auch statistisch die Pockentodesfälle eindeutig an Bedeutung verloren.
Bei der Bewertung der staatlicherseits eingeführten verpflichtenden Schutzimpfung müssen allerdings zwei Aspekte beachtet werden. In den 1870er Jahren handelte es sich mehr oder weniger um ein nationales Impfexperiment. Zwar lagen eindeutige empirische Daten vor, die bewiesen, dass die Schutzimpfung eine Erkrankung mit Pocken wirkungsvoll ausschloss, aber wie diese Schutzimpfung funktionierte, geschweige denn, auf welche Art und Weise eine Infektion überhaupt erfolgte, blieb weiterhin unbekannt. Selbst der Geheime Obermedizinalrat Professor Dr. Martin Kirchner, der mit seinem Buch über „Schutzpockenimpfung und Impfgesetz“ vor allem die Argumente der Impfgegner aushebeln wollte, musste sich auf die vage Aussage zurückziehen: „Die Krankheit ist enorm ansteckend und kommt nur durch Ansteckung zustande.“28 Noch fehlten die erforderlichen Kenntnisse aus den Forschungsgebieten der Bakteriologie und der Virologie.29
Der zweite Aspekt betrifft die Durchführung der Impfung, die nicht mit dem kaum spürbaren Piks der Covid-19-Impfung vergleichbar war. Vielmehr wurden an den Oberarmen der Kinder mehrere Schnitte angebracht, in die der Impfstoff, die sogenannte Lymphe, eingestrichen wurde. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass diese „gängige Impftechnik der Pockenschutzimpfung […] Ängste schürte.“ Nicht nur die ein oder zwölfjährigen Kinder, sondern auch deren Eltern sahen dem Impftermin oftmals auch „wegen des schmerzhaften Eingriffs“ mit Sorge entgegen.30 Waren bei Einführung der Impfpflicht im Königreich Hannover 1821 noch vier bis fünf Schnitte vorgesehen, sollten es zehn Jahre später schon acht bis zehn Schnitte sein. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Anzahl der Schnitte wieder deutlich reduziert. In einer Anlage zum Ministerialerlass vom 6. April 1886 war vorgesehen: „Bei Erstlingen genügen 3 bis 5 seichte Schnitte von höchstens 1 cm Länge oder ebenso viele oberflächliche Stiche an jedem Arme; bei Wiederimpflingen 5 bis 8 seichte Schnitte oder Stiche an einem Arme. Stärkere Blutungen sind beim Impfen zu vermeiden.“31 Zehn Jahre später wurde in einem weiteren Runderlass präzisiert, dass die Schnitte mindestens zwei Zentimeter voneinander entfernt sein sollten und daher Kreuz- oder Gitterschnitte nicht zulässig waren.32 Zudem sollten ab 1896 Erstimpfungen an dem rechten, die Auffrischungs-Impfungen am linken Arm durchgeführt werden.33
Diese Präzisierungen basierten auf der Erwägung, dass „die Gefahren, mit denen die Impfung unter Umständen für den Impfling verbunden sein kann, durch sorgfältige Ausführung der Impfung auf einen so geringen Umfang beschränkt werden können, daß der Nutzen der Impfung den eventuellen Schaden derselben unendlich überwiegt“.34
Impfgegnerschaft und der Auricher Impfgegnerverein
Kaum war das Reichsimpfgesetz von 1874 beschlossen, gab es auch schon die ersten Proteste. Ausdruck der kritischen Einstellungen zu den Bestimmungen des Gesetzes waren u.a. Petitionen, die im Laufe der Zeit lawinenartig anwuchsen. Während 1877 nur 21 Petitionen eingereicht worden sind, stieg die Zahl 1891 bereits auf knapp 3.000.35 Diese Zunahme dürfte nicht zuletzt mit dem sogenannten Impf-Paradox zusammenhängen, das auch heute oftmals erwähnt wird: Je effektiver und erfolgreicher die Impfprävention erfolgt, umso schwieriger ist es, „das Ausmaß und die Bedrohlichkeit der Erkrankung zu belegen“ und umso größere Aufmerksamkeit richtet sich auf die Impf-Nebenwirkungen.36 Offensichtlich hatte innerhalb weniger Jahrzehnte die Krankheit viel von ihrem Schrecken verloren hatte. Selbst jüngere Ärzte kannten die Pocken nicht mehr unbedingt aus eigener Anschauung.37
Daher überrascht es nicht, dass ab den 1890er, vor allem aber in den 1910er Jahren im Deutschen Reich die Gruppe der Impfkritiker immer größeren Zulauf erhielt. Thießen spricht in diesem Zusammenhang von einer „Repolitisierung“ des Impfthemas, die sich auch an der massenhaften Gründung „impfkritischer Vereine, die wie Pilze aus dem Boden schossen“, beobachten lässt.38 Zu diesen Neugründungen muss auch der Impfgegnerverein in Aurich gezählt werden, der sich ein Jahr nach Entstehung des „Reichsverbandes zur Bekämpfung der Impfung“, der als Dachorganisation der impfkritischen Bewegung fungierte, gebildet hatte.
Die Mitgliederschaft der impfkritischen Vereine speiste sich aus den unterschiedlichsten Milieus. Hier fanden sich Impfgegner, Impfskeptiker oder Impfzwang-Kritiker zusammen. Während aus der Sicht des radikaleren Spektrums dieser Gruppe bei einer Impfung ein gesunder Körper angeblich vergiftet wurde, kämpften andere für das Ziel, die ungewollte Impfpflicht für ihre Kinder abzuschaffen. Insbesondere der im Reichsimpfgesetz vorgesehene Impfzwang stellte den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, der die erstaunliche „soziale Mobilisierung“ der Bewegung erst möglich machte.39 Argumentationshilfe erhielten die Impfzwanggegner vor allem, wenn sie die Entwicklung auf internationaler Ebene betrachteten. Denn im Geburtsland der Pockenschutzimpfung, in Großbritannien, war nach mehreren Großdemonstrationen in den „Vaccination Acts“ 1898 und 1907 eine Gewissensklausel eingeführt worden, die es Eltern erlaubte, ihre Kinder von der Impfpflicht zu befreien.40
Eben um diese Forderung schien es auch dem Auricher Impfgegnerverein von 1912 gegangen zu sein. Denn laut Satzung wurde die Pockenschutzimpfung nicht prinzipiell abgelehnt, dafür aber „die Aufhebung des Impfzwanges auf gesetzlichem Wege“ als Vereinszweck festgelegt.41 Im Fokus dürfte der Wunsch gestanden haben, die klassischen bürgerlichen „Grundrechte auf Selbstbestimmung, auf Unverletzlichkeit der Familie und des Körpers“ wieder zurückzuerhalten.42 Dagegen wurde von staatlich-medizinischer Seite massiv vor der Einführung einer Gewissensklausel gewarnt. Viele Bürger würden in diesem Falle „aus Bequemlichkeit, Vergeßlichkeit, vielleicht auch aus prinzipiellen Gründen“ die Impfung unterlassen, so dass „der Teil der Bevölkerung, welcher ungeimpft bliebe, von Jahr zu Jahr zunähme und so über kurz oder lang eine Pockeneinschleppung eine ungenügend geschützte Bevölkerung vorfände, in der es dann notwendig zu einer Pockenepidemie käme“.43
Auch wenn über die tatsächlichen Aktivitäten des Impfgegner-Vereins Aurich keine weiteren Informationen vorliegen, lässt die Satzung zumindest Rückschlüsse darauf zu, auf welche Weise das Vereinsziel erreicht werden sollte. Neben der Organisation öffentlicher Versammlungen und Vorträge, der Verbreitung von Zeitschriften und Flugblättern waren auch Eingaben an Behörden und den Reichstag vorgesehen. Darüber hinaus sollten „Erfahrungen auf dem Gebiete des Impfwesens“ ausgetauscht und Fälle von „Impfschädigungen“ gesammelt und publiziert werden.41
Gerade das Thema der Impfschäden wurde von den Impfgegnern in ihrem Kampf gegen die Schutzpockenimpfung vielfach genutzt. Sie stellten – so der Medizinalrat Kirchner – „die Impfschäden nicht als bedauerliche Ausnahmen, sondern als regelmäßige Folgen der Impfung hin und erreichen dadurch, daß zahlreiche unerfahrene Mütter dem Impftermin mit Furcht und Schrecken entgegensehen, wie einem Schlachttage, an dem ihre Kinder geopfert werden sollen.“44 Unter den Impfgegner war es vor allem der Frankfurter Diplom-Ingenieur Hugo Wegener, der in seinen zwischen 1911 und 1912 publizierten impfkritischen Büchern vor allem auf die Schockwirkung setzte, indem er zahlreiche Fotos angeblicher Impfschäden, besonders von Kindern, publizierte.45 Letztlich lassen sich aus heutiger Sicht über die tatsächlich vorgekommenen Impfschädigungen keine validen Aussagen treffen. Neben einer überschießenden Impfreaktion waren sowohl die Übertragung fremder Krankheitserreger über die Lymphe aber auch Wundheilungsstörungen an den Hautschnitten möglich, möglicherweise sogar wahrscheinlich.46 In „Ermangelung genauer diagnostischer Methoden“ waren sowohl Impfgegner als auch Impfärzte oftmals nur auf Vermutungen angewiesen, inwieweit eine Erkrankung tatsächlich auf die vorhergehende Impfung zurückzuführen war.47 Da Impfschäden allerdings das „staatliche Sicherheitsversprechen“ delegitimierten,48 wurden unmittelbare Zusammenhänge von staatlich-medizinischer Seite – wenn nicht vollkommen ausgeschlossen –, so doch weitgehend in Abrede gestellt. Darüber hinaus erging die vorsorgliche Anweisung, dass die zuständigen Behörden „thunlichst alsbald Kenntniß von den Fällen erhalten, bei denen ein abnormer Verlauf der Impfung beobachtet wird und vermuthet werden kann, daß dieselben zur Behauptung einer Impfschädigung früher oder später Anlaß geben können“.49
Je stärker die impfkritische Bewegung wurde, umso öfter erfolgten – auch für Ostfriesland –Warnungen vor der „Agitation der Impfgegner gegen die Schutzpockenimpfung“. Da die Publikation von „sogenannte(n) Impfschädigungen […] in der Tagespresse, in Fachzeitschriften, Flugblättern, Petitionen und dergl. zur Zeit das beliebteste Agitationsmittel der Impfgegner“ darstellte, sollte nicht nur schleunigst die „Ursache der behaupteten Gesundheitsschädigung“ festgestellt werden, sondern darüber hinaus geprüft werden, ob „ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Verbreiter falscher Nachrichten zu veranlassen“ sei.50 Auch der Regierungspräsident in Aurich wies – noch vor der Gründung des Impfgegnervereins in Aurich – in einem Schreiben vom 31. März 1911 die Stadt Aurich an, eine härtere Gangart gegenüber den Impfkritikern einzuschlagen, nachdem „hierselbst eine Gruppe von Impfzwanggegnern in der Entstehung oder im Wachsen begriffen“ wäre. So sollte die Stadt bei Impferverweigerungen prüfen, ob künftig „erheblich höhere Strafen“ verhängt werden könnten und „wenn die erste Straffestsetzung ohne Erfolg geblieben ist in Erwägung zu ziehen, ob die Umstände die Anwendung des vom Oberverwaltungsgericht für zulässig erklärten direkten Impfzwanges angezeigt erscheinen lassen“.51
Ob ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesem Erlass, womöglich einer schärferen Gangart der Stadt Aurich gegenüber Impfkritikern, und der Gründung des Auricher Impfgegnervereins von 1912 bestanden haben könnte, kann zwar postuliert, aber keineswegs nachgewiesen werden. Überhaupt liegen nur sehr wenige Informationen über den Verein vor, über dessen Existenz wir nur informiert sind, weil der Vereinsvorstand – gemäß den Bestimmungen des am 8. April 1908 erlassenen Vereinsgesetzes – den Magistrat der Stadt Aurich als zuständiger Polizeibehörde – die Gründung des Vereins angezeigt hatte.52 Der Vorstand des Vereines setzte sich aus dem Postsekretär Carl Onneken als Vorsitzendem, dem Regierungssekretär Johann Focken als Geschäftsführer und dem Buchhändler Siefke Schulenberg als Kassenwart zusammen,53 so dass vor allem das bürgerliche Milieu vertreten war.
Allerdings ergaben sich innerhalb des Vorstandes innerhalb kürzester Zeit weitreichende Veränderungen. Bereits im April 1912 schied der Regierungssekretär Focken wieder aus dem Vorstand aus, da er im Juni als Rentmeister zur Königlichen Kreiskasse im hessischen Hombach wechselte.54
Dies blieb nicht die einzige Veränderung. So war ab September 1912 der Buchhändler Schulenberg nicht mehr im Vorstand vertreten und auch Onneken wurde kein weiteres Mal zum Vorsitzenden gewählt, sondern übernahm das Amt des Kassenwarts. Dafür übernahm der Küster Georg Eggen den Vorsitz, während der „Brauführer“ G. Dirks als Geschäftsführer fungierte.55
Abgesehen von Dirks lassen sich zu den übrigen Vorstandsmitgliedern über die Einwohnermeldekartei der Stadt bzw. die Standesamtsregister zumindest die wichtigsten Personalangaben ermitteln. Die Vorstandsmitglieder des Impfgegnervereins Aurich waren zwischen 1865 und 1879 geboren worden und somit zur Zeit der Vereinsgründung altersmäßig zwischen Mitte 30 und Mitte 40. Alle waren verheiratet und hatten – abgesehen von Schulenberg – zwei bis vier Kinder. Bei zwei Töchtern von Onneken und Eggen, die 1901 und 1903 geboren worden waren, stand in den folgenden Jahren die Zweitimpfung an, bei Fockens jüngstem Kind die Erstimpfung. Ob es jedoch eher die Sorge der Eltern um ihre Kinder oder grundsätzlichere Erwägungen waren, dass sich die Herren im Impfgegnerverein engagierten, muss dahingestellt bleiben.
Auch sonst lässt die marginale Überlieferung zu dem Verein kaum weitere Rückschlüsse zu. Es fehlen Informationen zu den übrigen Mitgliedern, so dass nicht einmal die Größe des Vereins und damit dessen mögliche Einflussmöglichkeiten eingeschätzt werden können. Zudem müssen Fragen nach seinen Aktivitäten und seiner Lebensdauer unbeantwortet bleiben.
Literaturangaben:
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Heinrich Deichert, Geschichte des Medizinalwesens im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ein Beitrag zur vaterländischen Kulturgeschichte, Hannover / Leipzig 1908.
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Stefan Pötzsch, Vor 125 Jahren: Pockenepidemie in Emden. Fehlendes Impfgesetz förderte in Preußen die Ausbreitung der Krankheit, in: Unser Ostfriesland, Nr. 12, 1996, S. 45–46.
Antje Sander, „Überstandene Sorge, Gefahr und Mühe.“ Über Quarantäne, Abstandsregel und Impfen in Jever und Varel im 18. und frühen 19. Jahrhundert, in: kulturland oldenburg, Heft 1, 2021, S. 2–7.
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Luderus Toel, Ueber die Kuhpocken, in: Der Gemeinnützige, 1815, S. 161-164, 170-175 und 179-182. R. Wohlrab, Die Pockenschutzimpfung, in: Heinz Spiess (Hrsg.), Schutzimpfungen. Stuttgart 1958, S. 170-204.
Michael Hermann
(Red.: G.K., S.K., P.W.)
- https://www.on-online.de/-news/artikel/882944/Viereinhalbstuendige-Demo-gegen-Corona-Auflagen [Abruf am 17.08.2021]. [↩]
- Vgl. Malte Thießen, Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 2017, S. 14. [↩]
- Thießen, S. 9. [↩]
- Schreiben an den Magistrat der Stadt Aurich vom 15. Februar 1912 und Satzung des Impfgegner-Vereins Aurich, Niedersächsisches Landesarchiv (im Folgenden: NLA AU) Dep. 34 B Nr. 1040. [↩]
- Vgl. Impfgesetz vom 8. April 1874, Reichsgesetzblatt, 1874, Nr. 11, S. 31-34. [↩]
- Vgl. Martin Kirchner, Schutzpockenimpfung und Impfgesetz. Unter Benutzung amtlicher Quellen, Berlin 1911, S. 35. [↩]
- https://www.who.int/health-topics/smallpox [Abruf am 17.08.2021]. [↩]
- Biologische Gefahren. 2. Entscheidungshilfen zu medizinisch angemessenen Vorgehensweisen in einer B-Gefahrenlage, hrsg. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Robert-Koch-Institut und Katastrophenhilfe, Bonn 2007, S. 161-164 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Biosicherheit/Agenzien/bg_pocken.pdf?__blob=publicationFile) [Abruf am 17.08.2021]; R. Wohlrab, Die Pockenschutzimpfung, in: Heinz Spiess (Hrsg.), Schutzimpfungen. Stuttgart 1958, S. 170-204, hier: S. 173-174. [↩]
- B. Kuessner / R. Pott, Die acuten Infektionskrankheiten, Braunschweig 1882, zitiert nach: Kirchner, S. 13. [↩]
- Vgl. Christiane Meyer / Sabine Reiter, Impfgegner und Impfskeptiker. Geschichte, Hintergründe, Thesen, Umgang, in: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz, Bd. 47, 2004, S. 1182-1188, hier: S. 1184 (online verfügbar unter http://edoc.rki.de/oa/articles/reJyWDl1rFCYk/PDF/28JbRK3BEjyd.pdf [Abruf am 17.08.2021]; Kirchner, S. 11-12. [↩]
- Erstmals berichtete der Medizinalrath Dr. Stöhr von diesen Vorfällen. Auf seiner Darstellung fußten auch die nachfolgenden Arbeiten von Stracke und Pötzsch. Vgl. Stöhr, Die Pockenepidemie des Jahres 1871 in Emden, in: Ostfriesisches Monatsblatt für provinzielle Interessen, Bd. 1, Heft 12, 1873, S. 524–530; Maria Stracke, Die Pockenepidemie von 1871, in: Unser Ostfriesland, Nr. 19, 1971; Stefan Pötzsch, Vor 125 Jahren: Pockenepidemie in Emden. Fehlendes Impfgesetz förderte in Preußen die Ausbreitung der Krankheit, in: Unser Ostfriesland, Nr. 12, 1996, S. 45–46. [↩]
- Zahlen nach den offiziellen Meldungen aus: NLA AU Rep. 15, Nr. 10619: Blatternerkrankungen in Emden. [↩]
- Vgl. Stöhr, S. 528. [↩]
- Vgl. Stöhr, S. 525-527. [↩]
- Stöhr, S. 528. [↩]
- Wohlrab, S. 172. Siehe auch: Kirchner, S. 17; Walther Ewald, Soziale Medizin. Ein Lehrbuch für Ärzte, Studierende, Medizinal- und Verwaltungsbeamte, Sozialpolitiker, Behörden und Kommunen, Bd. 1, Berlin 1911, S. 130. [↩]
- Ewald, S. 130. Siehe auch: Wohlrab, S. 172; Antje Sander, „Überstandene Sorge, Gefahr und Mühe.“ Über Quarantäne, Abstandsregel und Impfen in Jever und Varel im 18. und frühen 19. Jahrhundert, in: kulturland oldenburg, Heft 1, 2021, S. 2–7, hier: S. 4. [↩]
- Vgl. Meyer / Reiter, S. 1183. [↩]
- Marcus Sonntag, Pockenimpfung und Aufklärung. Die Popularisierung der Inokulation und Vakzination. Impfkampagne im 18. und frühen 19. Jahrhundert, Bremen 2014, S. 62, zitiert nach: Patrick Tassilo Mayr, Die Impfgegnerschaft in Hessen. Motivation und Netzwerk (1874-1914) [= Inaugural-Dissertation im Fachbereich Medizin], Marburg 2018, S. 6-7. (online verfügbar unter https://doi.org/10.17192/z2018.0314) [Abruf am 17.08.2021]. [↩]
- Vgl. Schreiben der Ostfriesischen Kriegs- und Domänenkammer an das Landschaftliche Administrationskollegium vom 11.08.1804, NLA AU Dep. 1 Nr. 2374. [↩]
- Vgl. G.H. Meentz, Einige Resultate, aus angestellten Beobachtungen, über die Impfung der Kuhpokken, in: Gemeinnützige Nachrichten für die Provinz Ostfriesland, Bd. 1, 1805, S. 313-319 und 321-324; Luderus Toel, Ueber die Kuhpocken, in: Der Gemeinnützige, 1815, S. 161-164, 170-175 und 179-182. [↩]
- Mayr, S. 7. [↩]
- Günther Heinrich von Berg (Hrsg.), Handbuch des Teutschen Polizeyrechts, 6. Teil, Bd. 1, Hannover 1806, S. 667-672, hier: 668. [↩]
- Heinrich Deichert, Geschichte des Medizinalwesens im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ein Beitrag zur vaterländischen Kulturgeschichte, Hannover / Leipzig 1908, S. 258. [↩]
- Vgl. Deichert, S. 259. [↩]
- Verordnung, die allgemein einzuführende Vaccination und die sonstigen Sicherheitsmittel gegen die Verbreitung der natürlichen Blattern betreffend vom 24.04.1821, in: Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Ausschreibungen für das Königreich Hannover, Nr. 14, 1821, S. 133-142, hier: 134. [↩]
- Zitiert nach: Thießen, S. 44. [↩]
- Kirchner, S. 7. Siehe dazu auch: Thießen, S. 84-85. [↩]
- Vgl. Wohlrab, S. 175. [↩]
- Thießen, S. 103. [↩]
- Vorschriften, welche von den Aerzten bei Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind – Anlage zum Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 06.04.1886, NLA AU Rep. 79 Nr. 4061. [↩]
- Vgl. Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 31.03.1897, NLA AU Rep. 79 Nr. 4061. [↩]
- Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 21.03.1896, NLA AU Rep. 79 Nr. 4061. [↩]
- Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 06.04.1886, NLA AU Rep. 79 Nr. 4061. [↩]
- Vgl. Meyer / Reiter, S. 1184. [↩]
- Meyer / Reiter, S. 1186-1187. [↩]
- Vgl. Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 22.05.1895, NLA AU Rep. 44 Nr. 663. Siehe auch: Thießen, S. 26. [↩]
- Thießen, S. 54-55. [↩]
- Vgl. Thießen, S. 35. [↩]
- Vgl. Thießen, S. 37 und 57; Meyer / Reiter, S. S. 1184. [↩]
- Satzung des Impfgegner-Vereins Aurich vom 03.02.1912, NLA AU Dep. 34 B Nr. 1040. [↩] [↩]
- Thießen, S. 35. [↩]
- Kirchner, S. 146. [↩]
- Kirchner, S. 112. [↩]
- Vgl. Mayr, S. 37, 115. Siehe auch: Hugo Wegener, Der „Segen“ der Impfung: Wenig von Vielem, Frankfurt am Main 1911; Ders., Unerhört, Frankfurt am Main 1911; Ders., Impf-Friedhof. Was das Volk, die Sachverständigen und die Regierungen vom „Segen der Impfung“ wissen, Frankfurt am Main 1914. [↩]
- Vgl. Mayr, S. 34-35, 190-191. [↩]
- Mayr, S. 38. [↩]
- Thießen, S. 127. [↩]
- Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 31.03.1897, NLA AU Rep. 79 Nr. 4061. [↩]
- Ministerialerlass des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 22.05.1895, NLA AU Rep. 44 Nr. 663. [↩]
- Schreiben des Regierungspräsidenten an den Magistrat der Stadt Aurich vom 31.03.1911, NLA AU Dep. 34 B Nr. 950. [↩]
- Vgl. Vereinsgesetz vom 19.04.1908, in: Reichsgesetzblatt, Nr. 18, 1908, S. 151-157. Die Anzeige findet sich in einer Akte der Stadt Aurich zum „Vereinswesen“, die von 1877 bis 1921 geführt wurde: NLA AU Dep. 34 B Nr. 1040. [↩]
- Schreiben an den Magistrat der Stadt Aurich vom 15. Februar 1912, NLA AU Dep. 34 B Nr. 1040. [↩]
- Vgl. Eintrag im Meldebuch der Stadt Aurich, NLA AU Dep. 34 C Nr. 1059. Siehe auch die Notiz über die Versetzung Fockens in: Hessenland, 26. Jg., 1912, Nr. 13, S. 208. [↩]
- Vgl. Schreiben an den Magistrat der Stadt Aurich vom 11.04.1912 und 08.09.1912, NLA AU Dep. 34 B Nr. 1040. [↩]
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Michael Hermann (19. August 2021). Wider den Impfzwang – Pockenschutzimpfung und Impfgegner in Ostfriesland um 1900. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/slkd
Lieber Herr Hermann,
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