Von Dr. Paul Weßels
Am 29. Januar 1733 kam es auf dem Auricher Marktplatz zu einer „Exekution“: Auf Befehl Fürst Georg Albrechts (1708-1734) wurden im Beisein von Amtmann Stürenburg und Bürgermeister Ennen drei Bücher öffentlich durch den Scharfrichter am Pranger verbrannt.1 Solche „Buchhinrichtungen“ haben als öffentlich inszenierte und ritualisierte symbolische Aktionen immer auch eine politische Zielrichtung. Man erinnere sich nur an die jüngsten Koranverbrennungen, die sich 2023 mehrmals in Schweden und Dänemark ereignet haben.2
Die Verbrennung oder Zerstörung von Büchern ist keine Erfindung der Moderne, sondern schon aus vorchristlicher Zeit und dem Mittelalter bekannt. 1515 wurde nicht nur Johannes Hus verbrannt, sondern zugleich wurden auch seine Schriften öffentlich ins Feuer geworfen. 1520 wurden auch die Werke Martin Luthers öffentlich verbrannt. Seit 1634 lassen sich „Buchhinrichtungen“ durch Henker nachweisen, und vor allem im letzten Drittel des 17. bzw. der ersten Hälfte des 18. Jhs. wurden solche symbolischen Aktionen häufig von Herrschern befohlen, um zu zeigen, dass ihre absolute Macht vermeintlich ausreichte, unliebsame Gedanken und Ideen aus ihrem Territorium zu verbannen. Diese Bücherverbrennungen waren immer auch als symbolische Hinrichtung der Autoren gemeint.3 1817 war es nur wenige Jahre zuvor beim nationaldeutschen Wartburgfest zum vierten Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig zu einer symbolischen Bücherverbrennung von frankreichfreundlichen, die Kleinstaaterei verteidigenden oder der deutschen Nationalbewegung kritisch gegenüberstehenden Schriften gekommen.4 Und auf diese Aktion bezog sich 1933 die NSDAP, als sie zur „Hinrichtung des Ungeistes“ am 10. Mai des Jahres im Rahmen einer „Gesamtaktion gegen den jüdischen Zersetzungsgeist“ gemeinsam mit Hitlerjugend, SA und Deutscher Studentenschaft die berüchtigte deutschlandweite Bücherverbrennung durchführte.5 Auch Ostfriesland war davon betroffen. Im Juni 1933 fand in Norden, einer der Hochburgen der Nationalsozialisten in Ostfriesland, eine Bücherverbrennung statt. Nach dem Vorbild Berlins und anderer deutscher Universitätsstädte sammelte die Hitlerjugend in den Norder Haushalten alle „undeutschen“ und „entarteten“ literarischen Werke und Bücher „marxistisch-jüdischer, jesuitischer und freimaurerischer Tendenz“ ein, um sie bei einer Sonnenwendfeier in Tidofeld vor großem Publikum zu verbrennen.6
Heinrich Heine legte 1823 in seiner Tragödie „Almansor“ dem Mauren Hassan angesichts einer Koranverbrennung in einem Scheiterhaufen auf dem Markt von Granada die Worte in den Mund: „Dies war ein Vorspiel nur, dort, wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.“7 Im Anschluss an die Bücherverbrennungen 1933 wurden die Worte Heinrich Heines durch den Holocaust im Zweiten Weltkrieg schließlich zur bitteren Wahrheit.
Der Appelle Krieg
Wie war es aber schon 1733 zur Bücherverbrennung in Aurich gekommen? Im frühen 18. Jahrhundert verschärften sich erneut die mehr als hundert Jahre alten, teilweise zunächst gewaltsamen und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Fürstenhaus und den ostfriesischen Landständen. Fürst Georg Albrecht von Ostfriesland und sein absolutistisch gesinnter Kanzler Enno Rudolph Brenneysen (1669-1734) sahen nach der Weihnachtsflut 1717 die Möglichkeit, die durch die Katastrophe und die Finanznot zur Reparatur der Deiche in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Landstände in ihrer Macht zurückzudrängen. 1720 legte die fürstliche Regierung beim Reichshofrat Klage in Wien gegen die rechtswidrige politische Selbstherrlichkeit Emdens und der Stände ein. Kaiserliche Dekrete aus dem Jahr 1721 bestätigten die Ansprüche des Fürsten in Aurich und forderten die Stände zum Gehorsam auf. Aus diesem Streit um die Steuerhoheit im Lande entwickelten sich bis 1726 und 1727 bewaffnete Auseinandersetzungen, aus denen die fürstlichen Soldaten mit der Unterstützung durch herbeigerufene dänische Truppen am Ende siegreich hervorgingen. Durch die Einbeziehung des kaiserlichen Reichshofgerichts in Wien und durch die Schutzgarantien der Vereinigten Niederlande für Emden hatte die Auseinandersetzung in Ostfriesland aber schon früh eine europäische Dimension. Die Generalstaaten drängten den Kaiser nach der Beendigung der Auseinandersetzungen erfolgreich, eine „Amnestie“ für die „Renitenten“ zu erlassen, und 1732 bestätigte Karl VI. die politischen Verhältnisse in Ostfriesland vor 1720. Fürst Georg Albrecht verlor also in den Jahren von 1727 bis 1732 letztlich aus machtpolitischen Erwägungen die Unterstützung Kaiser Karl VI. Der militärische Sieg hatte sich bis 1732 in eine politische Niederlage gewandelt.8
Der “Federkrieg”
Diese militärischen und politischen Auseinandersetzungen wurden im dritten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts – ähnlich wie bereits zum Ausgang des 16. Jahrhunderts, als rund um die Emder Revolution eine Vielzahl von Streitschriften erschien – durch einen Kampf um die öffentliche Meinung begleitet.9
Es kam, so schreibt Tilemann Dothias Wiarda in seiner Ostfriesischen Geschichte, die eine wesentliche Quelle zu dieser Auseinandersetzung ist, erneut zu einem „Federkrieg“.10 Dieser wurde 1720 mit Enno Rudolph Brenneysens wichtiger und voluminöser „Ostfriesischen Historie und Landesverfassung“ begonnen, in der er mit Wucht gegen Ubbo Emmius zu Felde zog und jeden Anspruch der Stände auf politische Mitbestimmung juristisch zu widerlegen versuchte.11 Der Kanzler Brenneysen und sein Fürst wollten damit zugleich die Vereinbarungen des Osterhuser Accords delegitimieren und absolutistische Machtstrukturen in Ostfriesland einführen.
In der Folge wurden im Meinungsstreit der Parteien bis 1733 insgesamt mindestens 52 Druckschriften und Bücher publiziert. Allein Wiarda führt 39 Druckschriften im Zusammenhang mit diesem „Federkrieg“ an. Eine Recherche in den Online-Katalogen führt zu weiteren 13 Titeln in anderen Bibliotheken.
Die Drucke sind meist nur in geringer Zahl überliefert und vor allem in den Bibliotheken im Nordwesten Deutschlands zu finden. Schwerpunktmäßig sind sie in der Landschaftsbibliothek in Aurich aber auch in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden überliefert. Exemplare einzelner Schriften finden sich sowohl in Göttingen und Wolfenbüttel als auch in anderen Bibliotheken oder Archiven.
Im Magazin der Landschaftsbibliothek gibt es außerdem ein noch nicht erschlossenes Konvolut von Drucken und Flugblättern, auf das auch Wiarda für seine Darstellung zurückgegriffen haben dürfte. Zu den 39 bei ihm aufgeführten Publikationen kommen also weitere bislang nicht bibliothekarisch erschlossene Drucke hinzu. Aus einigen Schriften zitiert Wiarda, dem z.B. nicht nur die ständischen Eingaben, sondern auch gedruckte Patente, Dekrete und Resolutionen mit Erläuterungen und Beilagen zur Verfügung standen, die von einer in Ostfriesland anwesenden kaiserlichen Kommission stammten. Hinzu kamen die Drucke der den Ständen überreichten „Verantwortungen und Protestationen“. Insgesamt machte dieses Material, so schreibt Wiarda, mit der Ausnahme der Brenneysen-Drucke und einiger weniger im Quart- und Octav-Format gedruckter Schriften sechs Folianten aus. Hinzu seien noch viele „Stachelgedichte“ gekommen, also vermutlich häufig in Knittelversen gesetzte Spottgedichte, „die die erhitzen Gemüther noch mehr in Flammen setzten“.12
Eine Sammlung von diesen Druckschriften und Flugblättern, die bislang als unerschlossenes Konvolut weitgehend unbeachtet im Magazin der Landschaftsbibliothek in Aurich steht, stammt zweifellos aus dem Archiv der Ostfriesischen Landstände. Eine Erschließung dieses Sonderbestands dürfte deshalb sehr ergiebig sein und die Zahl der Treffer noch einmal deutlich erhöhen.
Ein Blick auf die bisher erschlossenen Titel zeigt, dass diese Flugblätter und Druckschriften die gerichtlichen, diplomatischen und kriegerischen Auseinandersetzungen weiter anfachten, begleiteten oder kommentierten.13 In einigen Fällen wenden sie sich direkt an ein allgemeines öffentliches Publikum. Bei einem Teil der Drucke handelt es sich aber auch um die Publikation von Eingaben und Gegeneingaben beim Reichshofgericht in Wien. Etwa zwei Drittel der erschlossenen Drucke sind von fürstlicher Seite in Auftrag gegeben worden, ein Drittel von ständischer Seite. Der erste zeitliche Schwerpunkt der Publikationen liegt in den Jahren der militärischen Entscheidungen zwischen 1726 und 1727, ein zweiter in den Jahren der diplomatischen Kämpfe um die Positionierung des Kaisers zwischen 1730 bis 1732.14 Die meisten Schriften sind in Aurich und Oldenburg bzw. Emden gedruckt. Ab 1727 bedienen sich die „Renitenten“ in ihrem Kampf gegen den Fürsten und seinen Kanzler aber auch der Druckereien in Amsterdam, Haarlem oder Groningen.
Da es sich bei den erfassten Schriften in vielen Fällen um juristische Eingaben und Stellungnahmen beim Hofgericht handelt, sind in der Regel keine Autoren zu ermitteln. Insbesondere bei den sich an die Öffentlichkeit wendenden Publikationen zeichnen auf fürstlicher Seite aber der Kanzler Enno Rudolph Brenneysen und der Regierungsrat Matthias von Wicht als Verfasser verantwortlich. Ständische Stellungnahmen der Gegenseite werden beispielsweise vom ständischen Consulent Sebastian Anton Homfeld oder von dem damaligen Sekretär der Stadt Emden, Mentetus Haikens, verfasst.
Schon 1726 gab es zwei zweisprachige Schriften, mit denen sich die Landstände bewusst auch an ein niederländisches Publikum wandten, zweifellos, um so den politischen Druck auf den Kaiser zu erhöhen. Den gleichen Zweck verfolgte eine in Amsterdam gedruckte niederländische Publikation, die 1727 unter dem Autorenpseudonym Henderck van Mastricht erschien und die anscheinend 1728 noch einmal in einer anderen Ausgabe unter dem Pseudonym Johann Diederich Warendorp herausgegeben wurde.15 Diese beiden Drucke könnten gleichfalls aus der Feder von Mentetus Haikens stammen.16
Oben ist bereits gezeigt worden, dass dieser „Federkrieg“ als der Kampf um die öffentliche Meinung das Ergebnis der Auseinandersetzung entscheidend bestimmt hat. Denn trotz des militärischen Siegs über die „Renitenten“ konnten sich der Fürst und sein Kanzler nicht wirklich mit ihren absolutistischen Ansprüchen durchsetzen.
Die Bücherverbrennung in Aurich 1733
Erst am Ende dieser letzten großen Auseinandersetzung zwischen ostfriesischen Landesfürsten und Landständen steht am 29. Januar 1733 in Aurich die bereits erwähnte Verbrennung der drei „infamen, schandlosen Bücher“,17 und man fragt sich, was diese scharfrichterliche Exekution 1733 eigentlich noch bewirken sollte.
Bei den drei durch Feuer symbolisch vernichteten Büchern handelt es sich um Titel, die zweifellos auf Initiative Emdens und der Landstände in den Niederlanden gedruckt worden waren. Sie dienten der Rechtfertigung der reformierten Position und der Opposition zum fürstlichen Machtanspruch. Und sie waren zweifellos auch für ein niederländisches und überregionales Publikum gedacht.
Das erste, 1727 in Amsterdam gedruckte Buch mit dem Titel „Der Heeren Generaal-Staaten Recht en Interesso op Emden en Oostvriesland, beschreven door Johann Diederich Warendorp, Koopman in Amsterdam“, behauptet ein legitimes Interesse der benachbarten niederländischen Generalstaaten an der Stadt Emden. Während die erste Ausgabe des Buchs von 1727 nicht überliefert zu sein scheint, ist die zweite Ausgabe von 1728 in Aurich und Emden vorhanden.18 Das zweite verbrannte Buch, “Emdens Recht en Onschuld, tegens alle onwaere Beschuldigingen bewesen en verdeedigt“, wurde 1728 anonym in Haarlem publiziert.19 Der Autor sei, so das Titelblatt, „von der reinen Wahrheit überzeugt“ und städtisch und ständisch gesinnt. Schon im Untertitel wird behauptet, die Stadt Emden sei den ostfriesischen Fürsten nicht untertänig, sondern frei und gehöre nicht mehr zum Deutschen Reich.20
“Historia nostri temporis […]” von Ubbo Emmius stellt die Geschichte Ostfrieslands aus der Perspektive Emdens und der Landstände dar.21 Tiaden schreibt, Jacob Isebrand Harkenroth habe 1732 den Druck der bis dahin nur als Manuskript vorliegenden Schrift in Groningen besorgt.22 Brenneysen ärgerte sich über die angeblich darin enthaltenen „Unwahrheiten und Verläumdungen“ des Fürsten.17
In dem von Fürst Georg Albrecht unterzeichneten Urteil „wegen dreyer vor einiger Zeit gedruckten in und ausserhalb Landes distribuirten fameusen Schriften“ heißt es, diese seien „mit vielen sowol dem allerhöchsten Kayserlichen als Unserm Landesherrlichem Respect nachtheiligen und verkleinerlichen, auch andern falschen aufrührerischen, unverschämten Calumnien,23 insonderheit wider Unsern Herrn Vorfahren an der Regierung und uns, von Anfang bis zum Ende angefüllet“.24 Sie sollten deshalb „für famöse Libellen” erklärt wreden und durch den Scharfrichter “öffentlich in unserer Residenz-Stadt Aurich am pranger” verbrannt werden.25 Die weitere Verbreitung dieser Bücher, z. B. durch Buchhändler, wurde bei einer Strafe von 100 GoldRt. verboten.
Am 29. Januar 1733 erfolgten Urteilsverkündung und Urteilsvollstreckung unmittelbar aufeinander: Zunächst wurde das Urteil „hier in Aurich unter freyem Himmel auf der Schlos-Brücke, woselbst die Todesurtheile der Missethäter öffentlich vorgelesen und jedermann bekannt gemacht ]…] und auch sofort zur Vollstreckung gebracht“.26 Die Bücher wurden in Anwesenheit von Amtmann Cirk Heinrich Stürenburg und Bürgermeister Niklas Cristian Ennen für den Rat der Stadt Aurich dem „Rachrichter übergeben, folgends die Execution auf dem Schavvott auf Markt mittelst Einsteckung der 3 Libellen nach einander in das zu dem Ende von dem Schinder angelegte Feuer“ vollzogen. Bereits am 2. Februar wurde die „Exekution“ durch „öffentliche gelehrte Zeitungen“ wie z.B. die „Hamburgischen Berichte von neuen Gelehrten Sachen“ außerhalb Ostfrieslands bekannt gemacht.27
Es muss Fürst Georg Albrecht zum Zeitpunkt seines „Todesurteils“ für die drei Bücher klar gewesen sein, dass damit die drei ständischen Drucke nicht aus der Welt zu schaffen sein würden und nicht einmal in Ostfriesland gänzlich unterdrückt werden könnten. Angesichts der mittlerweile offensichtlich gewordenen politischen Niederlage in Wien wird es ihm und seinem Kanzler eher um die symbolische Wirkung der Exekution gegangen sein. Er wollte nicht nur in Ostfriesland seine Macht als absoluter Fürst demonstrieren und das Gedankengut, das mit diesen Schriften verbreitet wurde, öffentlich delegitimieren, sondern auch gegen die Einmischung der Niederlande in innere ostfriesische Angelegenheiten ein Zeichen setzen.
Nicht einmal 60 Jahre später kommentierte der aufgeklärte Auricher Enno Johann Heinrich Tiaden 1789 diesen Gewaltakt in seinem zweiten Band seines „Gelehrten Ostfriesland“: Das Verbrennen von Büchern sei nicht mehr so üblich, denn dadurch würde solchen Publikationen nur noch mehr Aufmerksamkeit zuteil.17
Paul Weßels
(Red.: M.H.)
- Diese „Exekution“ wird ausführlicher beschrieben bei: Enno Johann Heinrich Tiaden, Das gelehrte Ost-Friesland, Bd. 2, Aurich 1787, S. 136-138. Vgl. dazu auch: Paul Weßels, Warum in Aurich Bücher “hingerichtet” wurden. Fürst Georg Albrecht ließ 1733 mehrere Schriftstücke öffentlich auf dem Marktplatz verbrennen, in: Unser Ostfriesland, Beilage zur Ostfriesen-Zeitung, Nr. 19, 2023. [↩]
- https://www.tagesschau.de/ausland/europa/daenemark-gesetz-koranverbrennungen-100.html, abgerufen am 02.01.2024. Seit Dezember 2023 ist es in Dänemark gesetzlich verboten, religiöse Schriften zu verbrennen. [↩]
- Hermann Rafetseder, Bücherverbrennungen. Die öffentliche Hinrichtung von Schriften im historischen Wandel, Wien u.a. 1988, S. 131-132, 140, 145, 156, 174-175, 179. [↩]
- Vgl. Die Gartenlaube, Heft 33, S. 552. [↩]
- Zitiert nach: Hans-Wolfgang Strätz, Die studentische „Aktion wider den undeutschen Geist“ im Frühjahr 1933, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Bd. 16, 1968, S. 347-372, hier S. 350. [↩]
- Johann Haddinga, 1933. Brauner Terror und brennende Bücher, in: Ostfriesischer Kurier vom 01.11.2008, S. 56. [↩]
- Ernst Elster (Hrsg.), Heinrich Heines sämtliche Werke, Bd. 2, Leipzig, Wien 1890, S. 259. [↩]
- Vgl. Heinrich Schmidt, Politische Geschichte Ostfrieslands, Leer 1975, S. 325-326. [↩]
- Vgl. Paul Weßels, Ubbo Emmius contra Thomas Franzius und Dothias Wiarda – Politische Streitschriften zwischen Aurich und Emden im Jahr 1602; https://ostfrhist.hypotheses.org/2390, abgerufen am 29.01.2023. [↩]
- Tileman Dothias Wiarda, Ostfriesische Geschichte, Bd. 7, Aurich 1797, S. 281. „Federkrieg“ war eine gebräuchliche Bezeichnung für die Auseinandersetzung mit dem Mittel der Schreibfeder, also für einen „Krieg, welcher mit der Feder geführet wird, ein schriftlicher Streit“ (Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Bd. 2, Leipzig 1796, S. 68), auch für einen „streit der schriftsteller, auch die diplomatische unterhandlung“ (Grimms Wörterbuch, Bd. 3, Sp. 1404; https://woerterbuchnetz.de/?sigle=DWB&lemid=F01679; abgerufen am 30.01.2024). [↩]
- Enno Rudolph Brenneysen, Ost-Friesische Historie und Landes-Verfassung …, 2 Bde., Aurich 1720. Vgl. auch: Paul Weßels, Ein Windmühlenkampf gegen die ostfriesische Verfassungswirklichkeit, in: Unser Ostfriesland, Beilage zur Ostfriesen Zeitung, Nr. 21, 2009. [↩]
- Wiarda, Bd. 7, S. 119. [↩]
- Die Auflistung der betreffenden Titel durch Wiarda findet sich gleichfalls in Bd. 7, S. 113-118 und ergänzend S. 281. Die Erschließung des Konvoluts aus der Landschaftsbibliothek steht noch aus. [↩]
- Wiarda, 7, S. 321-322. [↩]
- Vgl. Tiaden, Bd. 2, S. 117. Bei Tiaden lautet das Pseudonym Johann Diederich Warendorp. LBA, x 1046 f, (1). [↩]
- Zur Zuweisung der Autorenschaft vgl. Wiarda, Bd. 7, S. 115-117. [↩]
- Tiaden, Bd. 2, S. 136. [↩] [↩] [↩]
- Het recht en interesse van haare hoog moogende de Heeren Staten Generaal der Vereenigde Nederlanden op de Stadt Embden en Oostfriesland. / Beschreven door Henderk v. Mastricht koopman buiten Amsterdam, Henderk, v Mastricht, Amsterdam : by Cornelis van der Waal, voor Jan van Stavoren, 1728, [LBA, Sig.: x 1046 f; JALB Emden, Sig.: Hist. 8° 0713 M]. [↩]
- Mentetus Haikens, Embdens recht en onschuld, tegens alle onwaare beschuldigingen beweesen en verdedigt, Haarlem 1728 [nicht nachgewiesen]. [↩]
- LBA, x 1046 f, (1). Wiarda schreibt in einer Fußnote, Autor dieser „heftigen Schrift“ sei Mentetus Haikens, Sekretär der Stadt Emden (Wiarda, Bd. 7, S. 117). [↩]
- Ubbonis Emmii … Historia nostri temporis : in qua duplex controversia: altera inter comitem Frisiae orientalis et civitatem Embdanam separatim, altera inter Comitem, et Comitatus Ordines, in quibus Embdani quoque sunt ab ipsa origine accurate exponitur. Opus posthumum …, Groningen 1732, [LBA, Sig.: x 1061]. Vgl. Tiaden, Bd.2, S. 132-133. Vgl. auch: Weßels, Politische Streitschriften, abgerufen am 24.08.2023. [↩]
- Ubbonis Emmii viri olim longe celeberrimi Historia Nostri Temporis. In qua duplex Controversia altera inter Comitem Frisiae Orientalis, et Civitatem Embdanam separatim altera inter comitem, et Comitatus Ordines, in quibus Embdani quoque sunt, ab ipsa origine ac curate exponitur. Opus Posthumum diu desideratum, Groningen 1732 (Sig. LBA: Q 247 (1); UEG x 86). [↩]
- I.e. Ehrverletzungen. [↩]
- Tiaden, Bd. 2, S. 137-138. [↩]
- Ebd., Bd. 2, S. 135, 137-138. [↩]
- Ebd., Bd. 2, S. 136. [↩]
- Ebd., Bd. 2, S. 138-139. Die Verbrennung dieser Bücher scheint unter Fürst Georg Albrecht kein Einzelfall gewesen zu sein. Wiarda gibt auch einige „Stachelgedichte“ aus dieser Zeit wieder. Und bei einem, das die Missstände beim Deichbau nach der Weihnachtsflut anprangert, bemerkt er, dass dieses Gedicht auf Befehl des Fürsten „durch den Schinder öffentlich“ verbrannt worden sei. Wiarda, Bd. 7, S. 121. Die von Tiaden geschilderte und mit Quellen belegte Buchverbrennung vom 29. Januar 1733 wird bei Wiarda aber nicht erwähnt. [↩]
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Paul Weßels (7. Februar 2024). Exekutiert in Aurich – eine Bücherverbrennung im Januar 1733. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/vrp1
Lieber Herr Weßels, vielen Dank für den schönen Artikel, den ich mit großem Gewinn gelesen habe. Zwei Winzigkeiten ließen sich am Anfang des Texts noch verbessern: Die Verbrennung von Hus ist fälschlich nicht mit 1415 sondern 1515 angegeben. Und bei der Erwähnung der Bücherverbrennung der Werke Luthers könnte man noch darauf verweisen, dass Luther seinerseits am 10. 12. 1520 vor dem Wittenberger Elstertor die Bannandrohungsbulle Exsurge Domine und Bände des Kirchenrechts verbrannte und damit den Bruch mit der Papstkirche symbolisch vollzog. Friedrich Schleiermacher hat in diesem Tag deshalb den eigentlichen Reformationstag gesehen. Mit herzlichen Grüßen,