Ein Beitrag anlässlich der aktuellen Sonderausstellung des Ostfriesischen Landesmuseums Emden über die Sammeltätigkeit der Gesellschaft für bildende Kunst und Vaterländische Altertümer (der „Kunst“) sowie der Stadt Emden während der NS-Zeit im Fokus der Provenienzforschung, die noch bis 14. November 2021 läuft.
Von Mag. Georg Kö (Provenienzforscher am Ostfriesischen Landesmuseum Emden)

„Das Sammeln von Objekten geht bis in die Anfänge menschlicher Gesellschaften zurück. Die ‚Aneignung‘ der Welt oder der Wunsch, die Zeit durch materielle Belege festzuhalten, sind nur einige Motive privaten Sammelns, die vielfach den Grundbestand heutiger Museen bilden. […] Was gesammelt wird, ist vom wissenschaftlichen Erkenntnisstand und den gesellschaftlichen Gegebenheiten abhängig.“1
Diese gefällige und weitreichende Definition des Sammelns als zentrale Museumsaufgabe veröffentlichte der Deutsche Museumsbund e. V. vor wenigen Jahren für seine Mitglieder. Daraus ergibt sich vorerst das Bild einer untadeligen Beschäftigung, welcher die Menschheit seit ihrer Geburt nachgehen würde. Blicken wir jedoch bloß einige Jahrzehnte bis in die 1930er und 1940er Jahre zurück, so finden wir völlig andere „gesellschaftliche Gegebenheiten“ vor, im Rahmen derer sowohl die Motive des Sammelns, als auch das, was damals als „wissenschaftlicher Kenntnisstand“ galt, jedoch vielfach mit ganz und gar nicht wissenschaftlicher rassistischer Ideologie aufgeladen war, zu weit mehr, als nur einer intellektuellen „Aneignung“ der Welt führten. Tatsächlich war das Sammeln in jener Zeit auch und manchmal ausschließlich mit „Beraubung“ synonym zu setzen. Vor allem das Eigentum des als jüdisch kategorisierten Teils der Bevölkerung war Ziel jener dunklen Seite dieser Tätigkeit. Die Sonderausstellung „Komplizenschaft. Die Sammeltätigkeit von ‚Kunst‘ und Stadt Emden während der NS-Zeit im Fokus der Provenienzforschung“ widmet sich dieser Problematik und zeigt auf, dass geraubtes Kulturgut aus jüdischem Eigentum – vor allem Möbel, Porzellan, Grafiken, Kunsthandwerk etc. – von beiden heutigen Trägern des Ostfriesischen Landesmuseums Emden nachhaltig gesammelt wurde und sich so auch in den aktuellen Sammlungen des Hauses wiederfindet.2
Hintergrund dieser Ausstellung ist ein Projekt zur Provenienzforschung, das seit Februar 2019 im Ostfriesischen Landesmuseum angesiedelt ist. Das Projekt beschäftigt sich mit der Untersuchung jener Sammlungsteile beider Träger, die im Verdacht standen, geraubtes Kulturgut beinhalten zu können. Provenienzforschung ist eine Teildisziplin der Geschichtswissenschaft (und auch der Kunstgeschichte), die sich mit der Erforschung der Herkunft und der wechselnden Besitzerverhältnisse von Objekten in Museen, Bibliotheken, Archiven, aber auch im Kunst- und Antiquitätenhandel beschäftigt. Praktisch fragt man sich als Provenienzforscher oder Provenienzforscherin, durch wen, wann, wie, wo und durch welche Quellen belegt etwas mit einem Kulturobjekt geschehen ist, also z.B. etwas geschenkt, gekauft, verliehen oder auch enteignet, geraubt oder versteckt wurde. Dies passiert in einem meist komplexen Abgleich zwischen vorhandenen Inventaren und anderen verfügbaren historischen Quellen mit den Objekten selbst, die sich z.B. im Magazin oder Depot eines Museums befinden. Im Rahmen des in Emden angesiedelten Forschungsprojektes werden nicht nur die Sammlungen des Landesmuseums, sondern auch der zeitgenössische Kontext von Raub und Mord im nationalsozialistischen Emden untersucht. Finanziert wird diese Tätigkeit durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste. Die Ausstellung „Komplizenschaft“ zeigt Zwischenergebnisse dieses Projekts, berichtet vom Sammeln geraubten Kulturguts und den Menschen, die damit in Verbindung standen, aus der spezifischen Perspektive der Provenienzforschung. Sie zeigt Überreste und materielle Spuren, die auf das untersuchte Verbrechen verweisen, präsentiert Tathintergründe, stellt wichtige zeitgenössische Akteurinnen und Akteure vor, beleuchtet exemplarisch das Leben der Opfer und macht nicht zuletzt Strukturen und Prozesse der Beraubung transparent, die für Emden und Ostfriesland einen bisher unaufgearbeiteten Bereich der Zeitgeschichte darstellten.
Träger des Museums sind die Stadt Emden gemeinsam mit „1820dieKunst“, der viertälteste Kunst- und Kulturverein Deutschlands. Die über den Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig geretteten Sammlungen beider Träger bilden gemeinsam die älteste Museumssammlung in Ostfriesland. Die Mehrheit der über fünfzigtausend Objekte ist jedoch dem privaten Träger „1020dieKunst“ zuzuordnen. Eine wissenschaftliche Inventarisierung zu den über 50.000 zusammengetragenen Objekten wurde erst zur Jahrtausendwende begonnen. Bis dahin gab es zwar immer wieder fragmentarisch begonnene Listen und Karteien für Teilbestände, jedoch keine Inventare und auch keine Eingangsbücher für die Sammlungen. Vor allem die kunsthandwerklichen Sammlungsbereiche betrifft dieser Mangel an Inventarisierung vollständig.
Der Kontrast zu unserer gegenwärtigen Perspektive könnte nicht größer sein, wenn man in die Quellen jener Zeit blickt und so unverhohlen erfährt, wie damals gesammelt wurde. Folgende Zeilen des zeitgenössischen Vorsitzenden der „Kunst“ Johann Menso Folkerts in einem Schreiben an den Oberbürgermeister von Emden Carl Renken aus dem Jahr 1940 machen dies exemplarisch sichtbar:
„Seiner Zeit habe ich auf Anregung der Geheimen Staatspolizei gleichzeitig in Ihrem Auftrage die Überleitung wertvollen ostfriesischen Kulturgutes aus jüdischem Besitz in deutsche Hände vorgenommen. Insbesondere ist die der Allgemeinheit dienende ‚Kunst‘ in den Besitz gelangt, um so in weitgehendem Maße der Bevölkerung ihre Anteilnahme zu ermöglichen.“3
Diese Sätze führen zurück zu den Ereignissen des Jahres 1938, als das NS-Regime den Druck auf die als jüdisch kategorisierte Bevölkerung massiv erhöhte. Adolf Eichmann, der spätere Architekt der so genannten „Endlösung“, also der industriellen Massenvernichtung, hatte damals in Wien ein System der „Auswanderung“ erfunden, das Schritt für Schritt bis in den letzten Winkel der nationalsozialistischen Einflussgebiete umgesetzt wurde. Das Prinzip der „Auswanderung“ (=Vertreibung) war, dass es kein Entkommen gab, das nicht mit vollkommener Beraubung der Verfolgten einherging.4
Ab 26. April 1938 mussten zudem nach einer „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“5 von allen als jüdisch kategorisierten Bürgerinnen und Bürgern Formulare – so genannte „Vermögensanmeldungen“ – ausgefüllt werden, mit denen sämtliche Vermögenswerte dem Wohnsitzfinanzamt anzugeben waren. Dies bedeutete eine statistische Erhebung des gesamten Umfangs des so genannten „jüdischen Vermögens“. In einer weiteren Anordnung vom 24. November 1938 heißt es zudem, dass der „Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens im Einklang mit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen“6 sei. Lediglich elf von vermutlich über 900 „Vermögensanmeldungen“ sind für die Region Ostfriesland erhalten.7 Nur ganz wenige davon enthalten Angaben in dem Formularabschnitt „IV g) Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck- und Luxusgegenstände, Kunstgegenstände und Sammlungen“, der für die Forschung nach entzogenem Kulturgut bedeutsam ist. Diese elf erhaltenen Formulare zeigen jedoch die Komplexität des Verbrechens und die systematische Planung, die der konkreten Beraubung zugrunde lag.

Somit herrschten optimale Bedingungen für das „Sammeln“ – auch in Ostfriesland. Der „Kunst“-Vorsitzende Folkerts, ein Nationalsozialist der ersten Stunde und Multifunktionär dieses Regimes, nutzte gemeinsam mit seinen „Komplizen“, Carl Renken, dem Oberbürgermeister von Emden, Hermann Conring, damals „Beauftragter des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete für die Provinz Groningen“ und seinem Handlanger Otto Rink, Leiter des Ostfriesischen Landesmuseums und Geschäftsführers der „Kunst“, jede Möglichkeit, um an entzogenes Kulturgut heranzukommen.

Natürlich waren nicht bloß diese vier in der Ausstellung besonders hervorgehobenen Akteure des NS-Regimes Teil des systematischen Kunstraubes, denn ohne das maßgebliche Zutun vieler Mitglieder der Stadtverwaltung, des Finanzamts, der Gestapo, des Amtsgerichts, und anderen sowie nicht zuletzt vielen Bürgerinnen und Bürgern Emdens und Ostfrieslands, wäre eine vollständige und planmäßige Beraubung eines Teils der Bevölkerung so nicht möglich gewesen.
Nach dem System der „Auswanderung“ aber gab es noch eine zweite Phase der Beraubung, die mit der Vertreibung und späteren Ermordung der als jüdisch kategorisierten Menschen – in Ostfriesland ab 1940 – zusammenfällt. Spitze dieses Systems ist ein 1941 fertiggestelltes mörderisches „Kreislaufsystem“, das den Konnex aus Raub und Mord nicht deutlicher hervortreten hätte lassen können: „Das verfallene Vermögen soll zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage in Zusammenhang stehenden Zwecke dienen“8wird unverhohlen über das Reichsgesetzblatt verkündet. Mit der darin präsentierten Verordnung wurde allen Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit aberkannt und zugleich verfiel ihr Eigentum mit der Ausbürgerung an den Staat. Wesentlicher aber ist, dass dies auch für spätere Wohnsitzverlegungen gelten sollte. Seitdem Heinrich Himmler am 18. Oktober 1941 allen als jüdisch kategorisierten Menschen die Auswanderung verboten hatte,9 kann diese Verordnung nur im Kontext der Deportationen gelesen werden. Beraubung und Vernichtung bildeten bis zuletzt einen koordinierten mörderischen Unrechtsvorgang.

In dieser zweiten Phase der Beraubung wurden in Ostfriesland jedoch noch stets dieselben Ziele wie bisher verfolgt. Vor allem der erwähnte Museumsleiter Otto Rink, der nichts unversucht ließ, um an geraubtes Kulturgut zu gelangen, reiste durch alle Städte und Landkreise der Region, um keine der so genannten „Judenauktionen“ auszulassen. Auch so genanntes „Hollandgut“, Gegenstände aus den Wohnungen von aus den Niederlanden deportierten und vielfach ermordeten Menschen, gehörte ab 1942 zum Interessensbereich der „Kunst“ und der Stadt Emden. Rinks ausgewiesener Geltungsdrang sorgte jedoch für die bis heute sichtbaren Spuren seiner Tätigkeit, denn er verewigte sich gerne durch schriftliche Zeugnisse auf vielen der geraubten Objekte. Beispielsweise schrieb er auf die Rückseite einer Darstellung des biblischen Moses in Kurzform ein komplettes Geständnis.
„Das Bild des Moses aus hebräischen Buchstaben enthält das 5. Buch Moses! Dies Blatt wurde mir persönlich anläßlich des großen Ankaufs von Antiquitäten aus jüdischem Besitz (als alle Juden bis auf die ganz alten – über 60 Jahre – Ostfriesland bis zum 1. Mai 1940 verlassen mussten) von dem Juden Stein, äußere Boltentorstraße, Westseite, geschenkt. Ich übergebe es der „Kunst“. Emden, 1. August 1940. Otto Rink.“10

Der Begriff „geschenkt“ bedeutet in diesem Kontext abgepresst. Grundsätzlich wird jeglicher Eigentumstransfer zwischen Opfern und Tätern zwischen 1933 und 1945 heute juristisch als verfolgungsbedingter Entzug gewertet. In diesem Fall ist die Hierarchie zwischen beiden Akteuren evident und ein echtes Geschenk sowohl im rechtlichen als auch im ethischen Sinne ausgeschlossen. Max Stein, der rechtmäßige Eigentümer der Grafik, wurde mit dem Transport 1/71, Nr. 8216 am 4.10.1942 nach Theresienstadt deportiert und dort ermordet.11
Diese Phase fällt auch mit den Luftschutz-bedingten Auslagerungen von Kulturgut aus Emden zusammen, welche ebenso von Rink in gut erhaltenen Listen dokumentiert wurden. Daher gibt es eine detaillierte Überlieferung, die das Gerüst für weitere Forschung an möglicherweise gestohlenen Objekten liefert.12 Überraschender Weise fanden sich nach der Objektbezeichnung in runden Klammern Provenienzangaben, die ganz offen und vollkommen unverhohlen auf den verfolgungsbedingten Entzug der Objekte hinwiesen (siehe Abb. 2). Dass auf einem der noch erhaltenen Durchschläge dieser Listen in der Handschrift Rinks Vermerke aus dem Jahr 1947 zu finden sind, die die Wiedereinlagerung der Sammlungsstücke bestätigen, ist ebenso bemerkenswert.

Damit werden nicht nur die immer wieder geäußerten Behauptungen, dass alle Spuren eines möglichen Verbrechens in Emden nach dem großen Bombenangriff im September 1944 verbrannt oder in der Auslagerung gestohlen worden wären, als Mythos enttarnt, sondern es zeigt auch, wie die so genannte Entnazifizierung nach 1945 funktionierte. Rink, nie Mitglied der NSDAP, wurde rasch als „unbelastet“ kategorisiert und übernahm schließlich noch im Jahr der Befreiung den Vorsitz der „Kunst“. Als Vorsitzender war er dann auch 1947 für die Rückführung des Kulturguts nach Emden zuständig. Die geraubten Objekte gingen also vielfach mehrmals durch seine Hände, bis sie als Auslagerungsgut wieder innerhalb des Walls der Stadt ankamen. Bemerkenswert ist, dass am 13. September 1951 der Eingang eines Wiedergutmachungsantrags von Otto Rink wegen Verfolgung im NS-Regime beim Regierungspräsidenten in Aurich verzeichnet ist.13
Der NS-Staat war jedoch kein reines Verordnungssystem, wo Vorgaben aus Berlin blind befolgt wurden. Vielmehr setzte das Regime auf die „Kreativität“ seiner radikalisierten Akteure und Akteurinnen, die oft sehr allgemein gehaltene und in wenigen mit Ideologie aufgeladenen Sätzen formulierten Vorgaben auf lokalen Ebenen in eine zumeist schreckliche Praxis umsetzten. Diese lokale Praxis des NS-Kulturgutraubes hat schließlich auch der Ausstellung zu dem Emder Projekt ihren Namen gegeben. Kennzeichnend ist eine ausgeprägte Komplizenschaft zwischen der Stadt Emden, der „Kunst“ und Institutionen des NS-Regimes in Ostfriesland sowie dem deutschen Besatzungsregime in den Niederlanden. Sie alle spielten entscheidende Rollen in der Planung, Durchführung und Bereicherung bei einem der komplexesten Raubzüge der Geschichte.
Am Ende verblieben bis heute konkrete Objekte – Überreste des Raubgutes jener Unrechtsjahre – in den Sammlungen des Ostfriesischen Landesmuseums Emden. Sie sind die physische Evidenz für diese komplexe Geschichte, die im Zuge der Erforschung ihrer Provenienz Stück für Stück freigelegt wird. So versucht die Ausstellung „Komplizenschaft“ analog zur Aufklärung eines Verbrechens, Gelegenheit, Tathergang, Technik, Biografien von den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren sowie die Beweismittel zusammenzuführen. Aus der Verbindung von Quellen, musealen Objekten, Täter- und Opferbiographien, den überlieferten Handlungen von Mitläuferinnen und Mitläufer sowie dem sozio-ökonomischen Kontext der Tat entsteht ein Narrativ, welches trockene juristische Bezeichnungen, wie „verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“, mit nachvollziehbaren Inhalten zu füllen vermag.

Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass es mit dem Projektstart 2019 für den Beginn der Aufklärung dieses großen Verbrechens reichlich spät war – für viele Fragen viel zu spät! Dies ist im Kontext der nationalen und internationalen Entwicklung zu sehen. Als die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 2015 das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste als Stiftung zur Förderung der Provenienzforschung gegründet hatte, lag der völkerrechtliche Ausgangspunkt dafür bereits über 16 Jahre zurück und der zugrundeliegende Unrechtstatbestand mehr als 75 Jahre. Mit der Unterzeichnung der so genannten Washingtoner Erklärung am 3. Dezember 1998 stimmte auch die Bundesrepublik14 dem Grundsatz zu, eine „gerechte und faire Lösung“ für alles im nationalsozialistischen Terror geraubte Kulturgut zu finden.15 Diese enorme Verspätung aber führte unter anderem dazu, dass der Forschung eine wesentliche Quelle abhandengekommen ist: die Zeitzeugenschaft. Mehr noch als dies ist jedoch die damit verbundene menschliche Tragödie zu beklagen, denn es wurde gewartet – anders kann dies nicht formuliert werden –, bis die letzten Überlebenden des NS-Terrors entweder verstorben oder viel zu alt waren, um Gerechtigkeit hinsichtlich des Raubs an ihrem Eigentum im vollen Umfang erfahren zu können.
Das Ostfriesische Landesmuseum Emden versucht gemeinsam mit seinen Trägern dieses Unrecht zumindest sichtbar zu machen und wo es möglich ist, auch die notwendigen Schritte für eine gerechte und faire Lösung im Zuge der Bearbeitung identifizierter Fälle von Raubgut in den Sammlungen zu gehen. Dies bedeutet nebst der Suche nach Erbinnen und Erben der beraubten Opfer, auch Objekte, deren rechtmäßige Eigentümerinnen und Eigentümer vermutlich nie gefunden werden, entsprechend auszuweisen und auch auszustellen, damit es eine aktive Erinnerung und eine gegenwärtige Auseinandersetzung mit der bedrückenden Geschichte hinter diesen Sammlungsgegenständen geben kann.
(Red. M.H., S.K., P.W.)
- Museumsaufgaben, Veröffentlicht vom Deutschen Museumsbund am 6. März 2017 (URL: https://www.museumsbund.de/museumsaufgaben/ ; accessed: 28. Juni 2021). [↩]
- Da die Corona Pandemie leider auch die Schließung des Ostfriesischen Landesmuseums Emden notwendig gemacht hat, wurden Ausschnitte der Ausstellung für den Zeitraum der Schließung digital über die Social-Media-Kanäle des Museums sowie auf dessen Homepage präsentiert: http://www.landesmuseum-emden.de/. Um die Ausstellung und ihre Architektur der Öffentlichkeit dennoch in ausreichendem Maße zugänglich zu machen, wurde diese bis 14. November 2021 verlängert. [↩]
- Menso Folkerts an Carl Renken, 8.5.1940, Stadtarchiv Emden (im Folgenden abgekürzt StAE), KA 55a. [↩]
- Vgl. dazu Doron Rabinovici, Instanzen der Ohnmacht – Wien 1938–1945. Der Weg zum Judenrat, Frankfurt am Main 2000. [↩]
- RGBl I 1938, S. 414. [↩]
- RGBl I 1938, S. 1668, §1. [↩]
- Wenige dieser Dokumente sind im Niedersächsischen Landesarchiv in Aurich im Signaturbereich NLA-AU, Rep. 16 und Rep. 95 für Ostfriesland erhalten. [↩]
- RGBl I 1941, S. 723, §3(2). [↩]
- Vgl. dazu Alfred Gottwaldt und Diana Schulle, Die „Judendeportationen“ aus dem deutschen Reich von 1941 – 1945. Eine kommentierte Chronologie, Wiesbaden, 2005, S. 61–63. [↩]
- Rückseite des Objektes GS Kunst 1542 aus den Sammlungen des Ostfriesischen Landesmuseums Emden. [↩]
- Vgl. dazu die Recherchen von Gesine Janssen, Uttum, für das Emder Stolpersteinprojekt. (URL: https://www.emden.de/fileadmin/media/stadtemden/PDF/Stolpersteine/neu/okt_16/stein_max.pdf accessed 29. Juni 2021). [↩]
- Die zentrale Quelle, also die Auslagerungslisten selbst, befindet sich im Registraturbestand des Ostfriesischen Landesmuseums Emden unter der Signatur OLME-HA, PF-001. [↩]
- Vgl. NLA-AU, Rep. 17-2, Nr. 827. Daraus ist ersichtlich, dass Rink angab, sich Ende 1932 als Direktor der Volksschule, in der er als Lehrer tätig war, beworben zu haben und im Besetzungsverfahren des Postens ab der Machtübernahme der Nationalsozialisten angeblich aus politischen Gründen benachteiligt worden zu sein. Aus Frustration, dass er den Posten nicht erhielt, trat er 1933 aus dem Schuldienst aus und beantragte als Wiedergutmachung den Einkommensausfall durch das nicht erhaltene Direktorengehalt zwischen 1933 und 1945. Ein Bescheid ist in der Akte nicht erhalten. [↩]
- Die gemeinsame Erklärung war Ergebnis einer Konferenz, die in Washington D. C. vom 30. November bis 3. Dezember 1998 stattfand. Es waren Repräsentant*innen von 44 Nationen sowie 13 NGOs, Museen und Auktionshäusern beteiligt. [↩]
- Siehe dazu: U. S. Department of State, Office of the Special Envoy for Holocaust Issues, Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art, Released in connection with The Washington Conference on Holocaust Era Assets, Washington, DC, December 3, 1998, https://www.state.gov/washington-conference-principles-on-nazi-confiscated-art/ (Accessed: 16. Dezember 2020). [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor (10. Juli 2021). Komplizenschaft. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 27. April 2025 von https://doi.org/10.58079/slkb