Seit über einem Jahr hat die Covid-19-Pandemie rasend schnell und weltweit um sich gegriffen. Die Gefahr, dass sich Krankheiten durch Handel und den Transport von Personen und Waren verbreiten und dadurch unkontrollierbar werden könnten, ist jedoch schon lange bekannt.
Quarantänemaßnahmen, z.B. für Seeleute, gehen mindestens bis ins Jahr 1377 zurück. Damals beschloss der Rat der italienischen Stadt Ragusa, jenen Schiffen, die aus Gebieten kamen, in denen die Pest wütete, die Einfahrt in den Hafen der Stadt zu verwehren. Stattdessen zwang man die Seeleute, auf einer Insel vor der Stadt dreißig Tage in Isolation zu verbringen. Dieser Zeitraum wurde 1383 in Marseille auf vierzig Tage („quaranta giorni“) verlängert. Aus dieser zeitlichen Festlegung entwickelte sich der Begriff „Quarantäne“.1 Später wurden spezielle Einrichtungen zur Beobachtung der Isolierten und ggf. ihrer medizinischen Behandlung geschaffen. Auch in anderen Städten gab es entsprechende Quarantäneanstalten.2 Bis heute besitzen große Häfen einen hafenärztlichen Dienst, zu dessen Aufgabengebiet auch die Kontrolle der ankommenden Seeleute auf ansteckende Krankheiten gehört.3
Die Quarantäneanstalt im Emder Hafen
Nachdem bereits das preußische Recht Quarantänevorschriften kannte, erließen 1883 die Regierungen der deutschen Seeuferstaaten einheitliche Verordnungen „über die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der einen deutschen Hafen anlaufenden Seeschiffe“. Diese forderte in Paragraph 8:
„Befinden sich Personen an Bord, welche während der Reise an der Pest, der Cholera oder dem gelben Fieber gelitten haben oder zur Zeit an einer dieser Krankheiten leiden, oder derselben verdächtig sind, so sind sie sofort in ein zur Aufnahme und Behandlung derartiger Kranken geeignetes isolirtes Lokal zu bringen, unter Trennung der wirklich erkrankten und der nur verdächtigen Personen.“4
Auf dieser rechtlichen Grundlage entstand auch im Emder Hafen 1886 eine erste Quarantäneanstalt, um im Bedarfsfall 14 infizierte Personen und sechs Verdachtsfälle unterzubringen.5 Aussagekräftige Quellen zu dieser Anstalt finden sich nicht nur in den Abteilungen Hannover und Oldenburg des Niedersächsischen Landesarchivs sowie im Stadtarchiv Emden, sondern sind in erster Linie in den Beständen der Auricher Bezirksregierung im Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Aurich überliefert (NLA AU Rep. 16/1 und Rep. 17/3). Weitere Unterlagen sind im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz zu erwarten. Trotz dieser ausreichenden Quellenlage hat die Emder Quarantäneanstalt kaum historisches Interesse gefunden, abgesehen von einem kurzen Beitrag von Johann Schmidt in der Zeitschrift „Ostfriesland“ 1989, in dem er sich mit der Quarantäneanstalt und dem hafenärztlichen Dienst in Emden auseinandersetzte.
Die Emder Quarantäneanstalt bestand im Wesentlichen aus sieben Gebäuden: je eine Baracke für Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige, ein Leichenhaus, ein Gebäude zur Desinfektion von Personen und Gegenständen sowie einem Wirtschaftsgebäude. Dazu kamen verschiedene Schuppen und Bauten zur Ver- und Entsorgung. In den einzelnen Baracken befanden sich für Männer und Frauen jeweils getrennte Aufenthalts-, Sanitär- und Schlafräume, wobei bis zu zehn Verdachtsfälle in einem Schlafraum untergebracht wurden. Pro Person waren etwa 4 m2 (ansteckungsverdächtige Männer) bis 9 m2 vorgesehen (Kranke und krankheitsverdächtige Frauen).6 Dazu kamen Aufenthaltsräume für das Wachpersonal sowie in den Baracken jeweils eine Teeküche und Räume für die getrennte Aufbewahrung frischer und genutzter Wäsche. Im sogenannten Leichenhaus war neben einem Leichenraum und einem Sezierraum ein „Raum für bakterielle Untersuchungen“ untergebracht, während das Desinfektionsgebäude unter anderem eine Waschküche, eine Bügelstube, Duschanlagen sowie einen Baderaum für den mit der Desinfektion beauftragten Mitarbeiter umfasste.7 Im Wirtschaftsgebäude befanden sich hauptsächlich Wohn- und Schlafräume sowie Sanitäreinrichtungen für das Personal. Auch Küche und Speisekammer und ein kleiner Stall waren hier untergebracht.8 Sämtliche größeren Gebäuden waren gemauert, nur der Küchen- und Stallbereich und das Obergeschoss des Wirtschaftsgebäudes waren in Fachwerkbauweise errichtet worden. In den Baracken wurden die Räume mittels Holzwänden voneinander getrennt.9
Bis zur Jahrhundertwende wurde Größe und Ausstattung der Emder Einrichtung offensichtlich als ausreichend angesehen. Bereits 1902 erfolgte aufgrund der befürchteten Cholera-Epidemie eine Ertüchtigung des Gebäudes.10 1908 wurde die Kapazität der Quarantäneanstalt durch einen Neubau auf insgesamt 56 Personen erhöht (15 Kranke, 16 Verdachtsfälle, 12 Ansteckungsverdächtige, 13 Reserveplätze).5
Schon von Anfang an mussten – wie auch in der heutigen Covid 19-Pandemie – organisatorische Fragen etwa zur Vorratshaltung geklärt werden. So entschied man sich, keinen Vorrat an Steinkalk und Sublimat (einer Quecksilber-Verbindung) vorzuhalten, die bei der Desinfektion Verwendung fanden. Beide Stoffe galten als leicht verderblich und sollten „im Falle einer Belegung der Anstalt ohne Schwierigkeit in kurzer Zeit beschafft werden könn[t]en“.11 Die Abordnung von Ärzten an die Anstalt musste von der Bezirksregierung beim Minister für geistliche, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten beantragt werden. Bis ein Arzt nach Emden entsandt wurde, hatte jedoch ein örtlicher Arzt oder der Kreisarzt die Betreuung der Patienten zu übernehmen.12 Obwohl es sich um eine staatliche Einrichtung handelte, wurde die Quarantäneanstalt schon seit 1901 vom „Clementinenhaus“ in Hannover betrieben, von wo bei Bedarf die Krankenschwestern nach Emden geschickt wurden.13 Nur für den Fall, dass der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiterinnen notwendig wäre, sollten Kräfte aus einer der Emder Krankenanstalten angefordert werden.14 Größere Probleme bereitete es, ausreichend Mitarbeiter für die Desinfektionsaufgaben zu finden,15 und erst bei der Unterbringung von Gendarmen während eines Streiks der Emder Hafenarbeiter 1908 fiel auf, dass die vorhandenen Öfen „nicht ausreichten, um eine auch nur einigermaßen genügende Wärme zu erzeugen“.16
Sowohl die „Entseuchung“ der Schiffe als auch die Unterbringung der Seeleute in der Quarantäneanstalt, die verständlicherweise nicht immer ganz freiwillig ablief, waren gebührenpflichtig. Neben der Verpflegung, die je nach Klasse 2 bis 5 Mark kostete, wurde auch die Desinfektion der persönlichen Habe mit zwei Mark, jedoch nicht mehr als 20 Mark für „die Sachen eines Schiffes zusammen“, in Rechnung gestellt. Auch damals gab es scheinbar bereits Probleme mit Quarantäneverweigerern, denn für den Einsatz „etwaige(r) Wachen“ wurden bis zu fünf Mark berechnet.17
Da die Quarantäneanstalt nicht dauerhaft belegt war, war es möglich, die Einrichtung zwischenzeitlich anderweitig zu nutzen: Von 1907 bis 1936 wurden die Gebäude zumindest zeitweise Lehrkräften und ab 1923 auch anderen staatlichen Angestellten und Beamten in Sommer und Herbst als „Erholungsheim“ zur Verfügung gestellt.18 Hätte man die Räume in dieser Zeit für die Unterbringung von Kranken oder Verdachtsfällen benötigt, hätte der Urlaub allerdings abgebrochen werden müssen.19 Während der Nutzung als Erholungsheim konnten immerhin 50 Personen untergebracht werden, wobei eine Unterbringung ganzer Familien für „unzweckmäßig“ gehalten wurde.20 Obwohl die Räumlichkeiten recht unwirtlich gewesen sein dürften – zumal keinerlei Kochmöglichkeiten oder Möglichkeiten zur Versorgung zur Verfügung standen – wurde von dem Angebot durchaus Gebrauch gemacht, wenn auch„nicht in dem Maße (…), wie es in Anbetracht ihres gemeinnützigen Zweckes wohl hätte erwartet werden können“.21
Die in der Anlage vorhandene Badeeinrichtung wurde auch von Mitarbeitern der nahe gelegenen Seeschleuse genutzt,22 und während des zweiten Weltkriegs waren die Baracken als Lazarett und Rettungsstelle des Luftschutzsanitätsdienstes für die Emder Häfen vorgesehen.23
Bis wann die Quarantäneanstalt bestand, ließ sich anhand der überlieferten Unterlagen nicht eindeutig ermitteln. Akten zu Umbauten und Erhaltungsmaßnahmen liegen bis 1971 vor, und Unterlagen im Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover lassen einen Betrieb der Quarantäneanstalt bis mindestens 1978 vermuten.24
Quellen und weiterführende Literatur
Rep. 16/1, Nr. 896: Die Quarantäneanstalt in Emden, 1932-1945.
Rep. 16/1, Nr. 3313: Der Neubau einer Quarantäneanstalt beim Emder Hafen, 1903-1907.
Rep. 16/1, Nr. 3331: Der Neubau einer Quarantäneanstalt beim Emder Hafen, 1908-1918.
Rep. 16/1, Nr. 3341: Die Quarantäneanstalt in Emden, 1907-1929.
Rep. 59, Nr. 209: Abbruch von massiven baufälligen eingeschossigen Baracken in der Quarantäneanstalt Emden-Nesserland, 1968-1971.
Rep. 79, Nr. 4090: Quarantäneanstalt bei Emden, 1901-1923.
Rep. 156, Nr. 352: Inventar der Quarantäne-Anstalt auf Nesserland bei Emden, 1904.
Rep. 244, B Nr. 1521: Lageplan der Quarantäne-Anstalt auf Nesserland, 1904.
Johann Schmidt, Die Quarantäneanstalt und der hafenärztliche Dienst in Emden, in: Ostfriesland, 1981, Heft 4, S. 14-17.
N.N., Nutzbarmachung der Räume der Quarantäneanstalt Nesserland bei Emden als Erholungsheim, in: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1923, S. 276-277. [http://goobiweb.bbf.dipf.de/viewer/resolver?identifier=BBF0852195&field=ALLEGROID; abgerufen am 21.03.2021].
Dirk Hempel, Pest, Cholera, Corona. Quarantäne im Wandel der Zeit, in: ndr.de, 20.04.2020 [https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Pest-Cholera-Corona-Quarantaene-im-Wandel-der-Zeit,quarantaene100.html, abgerufen am 21.03.2021.]
N.N., Hafenärztliche Dienste, in: deutsche-flagge.de [https://www.deutsche-flagge.de/de/organigramme/hafenaerztliche-dienste, abgerufen am 21.03.2021.]
N.N., Im Einsatz gegen Seuchen: Der Hafenärztliche Dienst, in: ndr.de, 22.12.2019 [https://www.ndr.de/geschichte/Hamburg-Damals-Hafenaerztlicher-Dienst,hamburgdamals158.html, abgerufen am 21.03.2021.]
N.N., [Art.] Quarantāna, in: Meyers Großes Konversationslexikon, 6. Auflage, digitalisierte Fassung [https://www.woerterbuchnetz.de/Meyers/Quarantāna, abgerufen am 29.04.2021].
Reichsamt des Innern, Verordnung, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der einen Deutschen Hafen anlaufenden Seeschiffe, in: Kaiserliches Gesundheitsamt (Hrsg.), Anleitung zur Gesundheitspflege an Bord von Kauffahrteischiffen, Berlin 1888, S. 175-185, hier S. 177 [https://archive.org/details/anleitungzurges00healgoog/, abgerufen am 21.03.2021].
Fabian Gründling
(Red. M.H. / P.W.)
- Vgl. N.N.: Quarantāna. [↩]
- Vgl. Dirk Hempel: Pest, Cholera, Corona: Quarantäne im Wandel der Zeit. [↩]
- Vgl. N.N.: Hafenärztliche Dienste und N.N.: Im Einsatz gegen Seuchen: Der Hafenärztliche Dienst. [↩]
- Reichsamt des Innern: Verordnung, betreffend die gesundheitspolizeiliche Kontrolle der einen Deutschen Hafen anlaufenden Seeschiffe, S. 177. Hierbei handelt es sich um einen Entwurf, der für Preußen inhaltlich – bis auf die Änderung von „deutschen“ zu „preußischen“ – unverändert übernommen wurde. [↩]
- Johann Schmidt: Die Quarantäneanstalt und der hafenärztliche Dienst in Emden, S. 14. [↩] [↩]
- Auffällig ist, dass die für Frauen vorgesehenen Flächen pro Person in allen Baracken bis zu rund 2 m2 größer waren. Rep. 16/1, Nr. 3331: Grundrisse. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 3313: Grundriss. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 3331: Grundrisse. [↩]
- Rep. 156, Nr. 352. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Schreiben des Regierungspräsidenten (RP) an den Kreisarzt vom 09.09.1902. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 3313: Revisionsbericht vom 09.03.1904. [↩]
- Rep. 70, Nr. 4090: Schreiben des RP an den Kreisarzt vom 09.09.1902. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Vertrag mit dem Clementinenhaus Hannover vom 10.02.1901; Schreiben des RP an den Kreisarzt vom 28.09.1908. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Schreiben des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 19.03.1903 wegen Verpflichtung von Pflegerinnen. [↩]
- Vgl. Rep. 16/1, Nr. 896: So konnten Mitarbeiter teils „die einfachsten Fragen“ der Abschlussprüfung des entsprechenden Lehrgangs nicht zutreffend beantworten, die Einstellung verheirateter Frauen war ausgeschlossen und der bereits für die Quarantäneanstalt zuständige Mitarbeiter hätte keine volle Stelle mehr besetzen können. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Niederschrift über die Besichtigung am 18.09.1909. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Gebühren-Ordnung, betreffend die Vergütung für die durch den Betrieb der Quarantäne- und Entseuchungs-Anstalt zu Emden entstehenden Auslagen [20.09.1894]. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 896 und Nr. 3341; Rep. 79, Nr. 4090 [↩]
- N.N.: Nutzbarmachung der Räume der Quarantäneanstalt Nesserland bei Emden als Erholungsheim. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 3341. [↩]
- Rep. 79, Nr. 4090: Schreiben des Ministeriums des Innern vom 22.06.1911. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 896: Schreiben des Wasserbauamtes Emden vom 12.08.1932. [↩]
- Rep. 16/1, Nr. 896: Schreiben des Gesundheitsamtes Emden an den Regierungspräsidenten vom 23.03.1936. [↩]
- NLA HA, Nds. 300, Acc. 2000/050 Nr. 89. [↩]
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Fabian Gründling (15. Mai 2021). Quarantäne für Seefahrer im Emder Hafen. Blog für ost-friesische Geschichte. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/slk4